Hans Hermann v. Buseck
gen. Münch

last update: 03.01.2022

PN 4036

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Johann v. Buseck gen. Münch
 
Mutter: N.v. Steinebach. [4]
 
* ~

erwähnt von 1552 bis

+ # 29.Mai 1594 in der [Stadt]-Kirche [in Darmstadt] am Altar [1]
Anna v. Hertingshausen [2]

 

Kinder:
  erw. +

 

Zur Person:
 
 
Belege:
1552 September 17
Johann von Buseck genannt Mönch, sein Sohn Hans Hermann, Irmgard von Steinebach, Witwe des Hubrecht Schenck, Herman Rudolf Schenck zu Schweinsberg und Reinhard Schenck, Amtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, als Vormünder der nachgelassenen minderjährigen Kinder des genannten Hubrecht Schenck bekennen, dass sie an Graf Johann zu Sayn, Herrn zu Homburg, Montclair und Meinsberg ihre verfallene Mühle, zum Haus Steinebach [eventuell: Steinebach an der Wied] gehörig mit allen ihren Rechten, Zugehörungen, Wasser und Wassergräben, wie sie ihr Vorfahre Johann von Steinebach besessen, für die Summe von 105 Taler verkauft haben und dass ihnen der Kaufpreis bar bezahlt worden ist.

HHStAW Bestand 340 Nr. U 13133, Regest nach Arcinsys

1559 August 23, Dutenhofen am Hüttenberg/Bubenrod/Alten-Buseck
Philipp Ketzerbächer, kaiserlicher Notar, bezeugt: Vor ihm sind an diesem Tag zwischen neun und zehn Uhr in der Behausung des ehrbaren Rucker der Heimbürge Hans Becker und Valentin Steussingk, beide wegen der Gemeinde Alten-Buseck, erschienen. Diese haben - im Hinblick auf einen vor dem Kaiserlichen Kammergericht zu Speyer anhängigen Prozess - den Rucker um Auskunft über die Schafe und Lämmer gebeten, die dieser dem Philipp v. Trohe überlassen hat und die sie gepfändet hatten; auch darüber, was der anwesende Gießener Bürger Kaspar Löber, dessen Eidam, ihm für die Wiedereinlösung gegeben habe. Die Wiederlösungssumme von elf Gulden sowie 10 1/2 Albus wurde nach entsprechenden Auskünften von den Gemeindevertretern erstattet. Am gleichen Tag zwischen zehn und elf Uhr sind die beiden Gemeindevertreter zusammen mit ihm, dem Notar, in Bubenrod vor der Behausung des Johann Mönch v. Buseck erschienen, mit der Absicht, die Restitution der Pfandsumme anzeigen zu wollen. Es erschien dort aber nur Hans Hermann Münch v. Buseck, Sohn des Johann, und habe mitgeteilt, dass sein Vater nicht anwesend sei. Sie haben ihn deshalb darum gebeten, seinem Vater anzeigen zu wollen, dass sie die Restitution geleistet, doch nicht aus einer Rechtspflicht heraus, sondern aus Gehorsam gegenüber der kaiserlichen Majestät. Doch Hans Hermann habe dies nicht annehmen wollen, sie vielmehr an Philipp v. Trohe verwiesen. Noch am gleichen Tag zwischen ein und zwei Uhr nachmittags sind sie deshalb nach Alten-Buseck gekommen und haben dort den Philipp v. Trohe vor seiner Behausung angetroffen. Ihm haben sie das gleiche vorgetragen. Dieser habe aber nicht annehmen wollen, da die Restitution dem Rucker und nicht ihm geschehen sei. - Als Zeugen fungierten Jakob Muele und Jakob Gobber zu Dutenhofen, Oswald Wolf und Andreas Christgens Johann zu Bubenrod sowie Peter Manck und Volpert Henchen zu Alten-Buseck.

HStAD B 14 Nr. 235 ; Urkunde war StAD, A 3 Nr. 7/30; Regest nach Arcinsys 
 
1563 September 20
Wilhelm Münch v. Buseck, Amtmann zu Lich, bekundet: Er kann eidlich bezeugen, dass Hans Hermann Münch v. Buseck von Seiten seines verstorbenen Vaters Johann Münch v. Buseck ehelich, zum Schild und Helm geboren ist.

HStAD F 28 Nr. 122 Bl. 1: Abschrift des 18. Jh.; Regest nach Arcinsys
 
1564 April 6
Peter Lutz, Bürger zu Hohensolms, Balthasar Frisch, Bürger daselbst, und seine Ehefrau Greta, Ludwig Lutz und Ehefrau Leipa sowie Peter von Kohden (Kadenn) und Ehefrau Anna, alle wohnhaft zu Hungen, bekunden, dass sie dem Grafen Ernst v. Solms-Münzenberg eine Wiese mit einem darumliegenden Wald vor dem Eichelsberg gegen eine Wiese zu Glasbach, vertauscht haben. Z.: Der Sohn des Georg Schreiber, Eckhard Swirtzel, Best Bedde, Bürger zu Hohensolms, Peter Ulner und Best Greser zu Blasbach
Siegler: Hans Hermann v. Buseck gen. Münch, zu Bubenrod

Fürstlich-solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden Kasten 30; Regest nach Arcinsys 
 
1568 Juni 5, Marburg
Landgraf Ludwig IV. v. Hessen bekundet: Er hat den Gebrüder Hans Hermann, Hans Philipp und Ernst Münch v. Buseck, Söhnen des verstorbenen Johann Münch v. Buseck, die Wiesen zu Ehringshausen, genannt die Ehringshauser Wiesen unter Königsberg, zu einem Mannlehen verliehen.

HStAD B 14 Nr. 291; RRegest nach Arcinsys

1571, Juni 6
Hans Hermann v. Buseck gnt. Münch
, Amptmann zu Solms und Anna Mönchin geb. v. Hertingshausen seine Ehefrau als Verkäufer

Orig.: Stadtarchiv Gießen (?);  Gerichtsbuch Gießen
Reg.: StAMr Nachlass Knetsch M 28; v. Buseck

 

1571, Juli 25
Hans Hermann v. Buseck gnt. Münch
, Amptmann zu Solms und Anna Mönchin geb. v. Hertingshausen seine Ehefrau als Verkäufer

Orig.: Stadtarchiv Gießen (?);  Gerichtsbuch Gießen
Reg.: StAMr Nachlass Knetsch M 28; v. Buseck

 

1572, März 13
Hermann von Urff, Sittich von Wolfskehl zu Vetzberg, Johann von Göns, Amtmann zu Greifenstein, Hans Hermann von Buseck, gen. Münch, Konrad Thomas Lesch von Mühlheim und Jorg von Weitershausen bekunden eine Erbeinigung der Brüder Konrad, Johann und Melchior von Schwalbach, der Söhne des + Johann von Schwalbach des Älteren, Burgmanns zu Gießen, mit besonderen Bestimmungen für den noch unmündigen Melchior und über Anteil der Mutter Katharina.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Schwalbach
 

1574, Mai, 24
Eröffnung einer Klage zwischen den Vierer und Ganerben des Busecker Tals contra Landgraf Ludwig zu Hessen. Namentlich genannt Hans Hermann v. Buseck

Druck: Memoriale S. 56f
 

1574, August 28
Recess de ann. 1574 In Sachen Hermann von Buseck genant Münch contra Michaeln Becker, Pfarrer zu Buseck
Zuwissen als sich zwischen dem Ehrenvesten Hanß Hartmann von Buseck [3] / einen / und Ehrn Michael Becker Pfarrern zu Grossenbuseck / andern wegen etzlicher injurien und ehrenrührigen Wort / damit errhrter Ehrn Michael der Pfarrer und Sein Haußfrau von berührtem Hanß Herman Münch angegriffen und angelangt solten worden sein / Irrungen und Gebrechen zugetragen / derwegen Sie anhero in Fürstl. Cantzley zu gütlicher Unterhaltung vorbescheiden und gegen einander Notthürfftig gehört und dann Hanß Hermann von Buseck genant Münch sich hinwieder beklaget / daß Er von Ihme dem Pfarrherrn dargegen in derselben anhero in Fürstl. Cantzley übergebenen Supplication etwas schmitzlich angegriffen und angestastet solten worden sein; Aber sich gleichwohl unter des von beyden Theilen dahien erklärt / daß die Wort / so vielleicht hinc inde gefallen / aus Zorn und nicht animo injuriandi sich zugetragen / und daß Er Hanß Hermann von Buseck genant Münch / von Ehrn Michaeln und seiner Haußfrauen und hinwieder Ehrn Michael und Ihm Hanß Hermann nichts als Ehr und Guts sagen wüst ;
So haben Wir Stadthalter / Cantzlar und Räthe all dasjenige so solcher Sachen halben beid von Worten und Wercken vorgangen / von Ambts= und Obrigkeit wegen cassiret und uffgehoben / also / daß sie keinem Theil weder Ehrn Michael oder Seiner Haußfrauen / als auch Hanß Hermann München ahn Ihrer reputation und gutem Leymuth schmitzlich uffrücklich oder nachtheilig / sondern die Sach damit gantz und gar hingelegt und Sie hinfürters ein ander allen freundlichen Willen erzeigen sollen und wollen / wie sie auch einander darauff die Hände geben und dem allem also nachzukommen zugesagt : In uhrkund unser hernachgetrückten Ringpittschafften.   Geschehen den 28ten Augusti / Anno 1574

Druck: Memoriale S. 429f.
 

1576, Mai 29
Beschwerdeschrift des Stadthalters von Giessen Caspar Schutzbar gen. Milchling über die Verweigerung des Hans Herman Münch die schuldigen Fuhren Feldsteine zum Pflastern der Neuen Bau zu Giessen zuzulassen.

Druck: Memoriale S. 55f
 

1576 Oktober 16, Marburg
Statthalter und andere dazu verordnete landgräflich-hessische Räte, namentlich Burkhard v. Kram, Statthalter zu Marburg, Dr. Johann Heinzenberger, Kanzler, Kaspar Schutzbar gen. Michling, Hauptmann zu Gießen, Johann Riedesel zu Eisenbach, Reinhard Abel, Kammermeister, die Drr. iur. Heidericus Theophilus Lonicerus, Johann Klotz und Johann Burkhardt bekunden: Zwischen Landgraf Ludwig IV. v. Hessen einerseits und den Vierern und Ganerben des Buseckertals andererseits sind wegen der landesherrlichen Gerechtigkeiten im Buseckertal Streitigkeiten entstanden, über welche 1574 gütliche Verhandlungen geführt worden sind. Die Ganerben haben aber die Sache an den Kaiser bringen lassen, worauf der Landgraf jedoch den Kaiser auf seine seit mehr als 100 Jahren bestehenden Rechte hingewiesen hat. Aufgrund des vor langer Zeit geschlossenen Vergleiches [von 1470 Januar 12] haben sich beide Parteien nunmehr wie folgt gütlich verglichen: Die Vierer und Ganerben wollen den Landgrafen als ihren Landesfürsten anerkennen und ihm gehorsam sein. Dieser will die ersteren daher schützen und bei ihren kaiserlichen Lehen, Freiheiten und Burgfrieden bewahren. Wie andere hessische Landsassen sollen die Vierer und Ganerben Erbhuldigung leisten. Festgelegt werden weiter die Pflichten zu Musterung und Heerzug, bei der Ableistung der Türkensteuer, die Abwehr der Forderungen der Burg Friedberg auf Ableistung der reichsritterschaftlichen Steuer, die Rechte an den Stiften Kaufungen und Wetter, Zoll und Geleit im Buseckertal, der ganerbschaftliche Gerichtsstand vor der Kanzlei und dem Hofgericht in Marburg, die Zuständigkeit für Appellationen vom Untergericht im Buseckertal, die Leiherechte der Untertanen, Inspektions- und Visitationsrechte der Kirche im Buseckertal, die Vollstreckung der Urteile und Bescheide, Leibeigenschaft und Wildfangrecht sowie Weinfuhrgeld im Buseckertal, Dienste der Untertanen für die Festung Gießen, Gebot und Verbot, Zuständigkeit der hessischen Kirchen- und Landesordnungen sowie die Wirksamkeit verschiedener gerichtlicher Rechte und von unterschiedlichen Nutzungen. Dieser Vertrag soll die Eide und Pflichten, die die Vierer und Ganerben dem Kaiser und dem Reich geleistet haben, unberührt lassen. Doch soll der zwischen dem Landgrafen und ihnen am Reichskammergericht schwebenden Rechtsstreit aufgehoben sein.
Siegler: Landgraf Ludwig IV. v. Hessen; die Aussteller; die Vierer Philipp v. Trohe, Philipp Ulrich v. Buseck, Melchior v. Trohe und Hans Hermann Münch v. Buseck sowie Georg v. Trohe, derzeit Schultheiß im Buseckertal und Heinrich v. Trohe, alle zugleich für ihre Mitganerben; die Aussteller, die hier namentlich aufgezählt werden.

HStAD B 14 Nr. 258; Regest nach Arcinsys

ca. 1580
Rechnung des Hans Hermann von Buseck gen. Münch, Oberamtmann der Obergrafschaft Katzenelnbogen über eine Reise ins Erzstift Trier

Institut für Stadtgeschichte Karmeliterkloster, Frankfurt am Main: Oberrheinischer Kreis, Mgb-Akten 32
 
1584-1587
Bestellung des Hans Hermann v. Buseck gen. Münch zum Nachfolger des +Friedrich v. Rollshausen als Leutnant des oberrheinischen Kreises

HStAD E 1 H Nr. 10/8; Regest nach Arcinsys
 
1584 Oktober 10, Marburg
Die landgräflich-hessischen Statthalter und Räte bekunden: Sie haben im Auftrag Landgraf Ludwigs IV. v. Hessen die Streitigkeiten zwischen Kaspar Schutzbar gen. Milchling, Hauptmann zu Gießen, und anderen [ungenannten] Gießener Beamten einerseits sowie den Vierern und Ganerben des Buseckertals andererseits aufgrund einer am achten Oktober in der Marburger Kanzlei stattgefundenen Verhandlung mit Zustimmung des Landgrafen wie folgt verglichen: Die Entscheidungen der Kanzlei und des Hofgerichts sollen von den Gießener Beamten entsprechend dem Vergleich von 1576 Oktober 16 vollstreckt werden; im übrigen sollen sie Gebot und Verbot im Buseckertal nicht in Anspruch nehmen. Hinsichtlich der sog. alten Struth war mit Urkunde von 1575 Mai 17 ein Rezess zwischen den Gemeinden Gießen, Staufenberg, Wieseck und Alten-Buseck errichtet worden. Desungeachtet sollen Vierer und Ganerben dort näher umschriebene Jagdrechte haben. Auch die Hutrechte sollen weiter bestehen bleiben. Weiter werden die Baupflichten an der Kirche zu Großen-Buseck, Rechte an einem Stall am Kirchhof daselbst, an einem Mahlwerk des Klosters Arnsburg im Gericht Steinbach, an einem Zehnten, über den zwischen dem verstorbenen Georg Schutzbar gen. Milchling, dem Bruder Kaspars, und den Erben des verstorbenen Melchior v. Trohe Streit entstanden war, und am Waidwerk im Buseckertal in näher umschriebener Weise geregelt.
Siegler: Landgraf Ludwig IV. ; Kaspar Schutzbar gen. Milchling; die Vierer und Ganerben des Buseckertals, namentlich Philipp v. Trohe, Hans Hermann und Hans Philipp Münch v. Buseck, Wilhelm v. Buseck und Kraft Münch v. Buseck, auch namens der übrigen Ganerben

HStAD B 14 Nr. 99; Regest nach Arcinsys

1586 Nov. – 1587 Juli
Betr.: Oberamtmann Philipp v. Buseck gen. Münch zu Rüsselsheim Oberamtmann Hermann v. Buseck gen. Münch zu Darmstadt

HStAD E 8 A Nr. 4/1 S. 8 f
 
1587 März 25
Gernand von Schwalbach, kurmainzischer Rat und Oberamtmann zu Königstein und Consorten protestieren im Namen des Erzbischofs von Mainz gegen den Grenzbegang der Hohen Mark von Seiten des hessischen Oberamtmanns Hans Hermann von Buseck vom 20. September 1586, wobei ein Distrikt am Wolkenborn in der Gemarkung Ursel von hessischer Seite usurpiert worden ist.

HHStAW Abt. 330 Nr. 100; Regest nach Arcinsys 
 
 
postum
1607
Supplik der Zimmerleute zu Darmstadt des Inhalts, das hohe Halsgericht (Galgen) nur mit Trommelschläger und Pfeifer zu verfertigen, wie dies unter dem Oberamtmann Hans Hermann Münch [v. Buseck] üblich gewesen war.

HStAD E 9 Nr. 761; abschriftlich in O 61 Gunzert Nr. 359; Regest nach Arcinsys
 
 

1 Quelle: Kirchenbuchkartei Darmstadt (nach StAD R 21 C 1 Nr. NACHWEIS)
2 beerdigt am 13.6.1596 (53 Jahre alt), Quelle: Kirchenbuchkartei Darmstadt (nach StAD R 21 C 1 Nr. NACHWEIS)
3 wohl verschrieben für Hermann
4 Nach der Urkunde von 1552 dürfte es sich bei der Mutter um eine v. Steinebach handeln, Tochter des Johann v. Steinebach und Schwester der Irmgard.
 
Literatur
Memoriale an die hochlöb. allgemeine Reichsversammlung zu Regenspurg mit beygefügter Specie Facti und … Deduction vieler … nullitäten … einer bei dem … Reichshofrath in Sachen der Unterthanen und Eingesessenen des Busecker Thals … wider … Ernst Ludwigen Landgrafen zu Hessen … beschlossenen Urtheil von der … Hessischen Gesandschaft übergeben; Gießen 1707
 

buseckertal.de                                                                                                     ©  Text: Elke Noppes M. A.; Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.