Philipp Ulrich v. Buseck

last update: 25.10.2013

PN 1015

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Johann v. Buseck
 
Mutter: Margaretha v. Walderdorf
 
* ~

erwähnt von ..... bis .....

+ #
[ 1551]
Magdalena Schenk zu Schweinsberg [1]
 
vor 1556
Barbara Schenck zu Schweinsberg
 
II. ∞
N.N.
hinterlässt Witwe und Stiefmutter der Söhne

 

Kinder:
Johann Rudolf erw. +
Wilhelm Reinhard    
Hans Philipp    
Margarete    
Anna    
Elisabeth    

 

Zur Person:
Zu seinen Ehen:
Bei seinem Tod hinterlässt er eine Witwe und Stiefmutter der Söhne. Urkunden überliefern uns lediglich eine Barbara Schenk zu Schweinsberg als Ehefrau in den Jahren 1556 und 1558. Knetsch führt in den vom wohl lange besten Kenner der Genealogie der Schenken von Schweinsberg, Gustav Freiherr Schenk zu Schweinsberg, aufgestellten Stamm-Tafeln zwei Schwestern als Ehefrauen unseres Philipp Ulrich an:
Magdalena, vermählt 1551 mit Philipp Ulrich v. Buseck und Barbara vermählt mit ihrem Schwager Philipp Ulrich v. Buseck (Knetsch Tf. VIII Nr. 4 und 8).
Der Formulierung nach müsste Philipp Ulrich zuerst mit Magdalena und im Anschluss mit Barbara verheiratet gewesen sein.

Aus welcher Ehe stammen die Kinder? Die Angaben auf Epitaphen hilft uns hier nicht weiter. Die Schwestern waren Vollschwestern, verfügen somit über die gleichen Vorfahren. Wappenangaben auf Epitaphen nennen in der Regel nur die Nachnahmen und die wären somit gleich.
Ist Barbara die Witwe und Stiefmutter der Söhne, die Philipp Ulrich hinterlässt? Oder fehlt uns eine weitere Ehe?
Aus dem Jahre 1578 ist uns überliefert, dass die Kinder Hans Rudolf und Wilhelm Reinhard noch nicht 25 Jahr alt sind, doch "schon soweit bei Verstand" dass sie keinen Vormund mehr benötigen. Hans Philipp, Margarete, Anna und Elisabeth sind noch unmündig (StAMr: B 155 I, Bl. 778 und 779). Dies bedeutet, die Kinder sind nach 1553 geboren. Wie bald nach 1553 die beiden älteren Söhne zur Welt kamen lässt sich nicht näher bestimmen. Sind sie vor 1556 geboren? Dann könnten sie, wenn Philipp Ulrich und Barbara erst in diesem Jahr, aus dem ihre Ehe erstmals überliefert ist, geheiratet haben, eine andere Mutter haben. Eben jene uns nicht überlieferte, doch bei Knetsch genannte, Magdalena. Barbara wäre dann ihre Stiefmutter und die beiden Brüder wären knapp hintereinander geboren. Die noch unmündigen Kindern können nicht von Magdalena abstammen.

Ein Beleg für die Ehe mit Magdalena Schenk zu Schweinsberg und daraus entstandene Kinder fehlt. Bis zum Fund weiterer Quellen möchte ich den Kindern die als Ehefrau belegte Barbara Schenk zu Schweinsberg zur Mutter geben und diese vor Philipp Ulrich versterben lassen. Dieser geht dann mit einer uns unbekannten Frau die Ehe ein, die ihn überlebt und seinen Söhnen eine Stiefmutter ist.

 
Belege:
1545-1564
Johann, später Philipp Ulrich von Buseck gegen die Inhaber mehrerer zu Dorlar und Atzbach gelegener, zum gekauften Kloster Dorlar gehörigen Güter, wegen verweigerter Abtretung des diesen aufgekündigten angeblichen Bestandes

HHStAW Abt. 166/167 Nr. 2559; Regest aus: HADIS
 
1550-1562
Deutschordenshaus Wetzlar gegen Johann, dann Philipp Ulrich von Buseck wegen 20 Metzen jährlicher Korngülte von den ehemaligen Klostergütern zu Dorlar

HHStAW Abt. 166/167 Nr. 2561; Regest aus: HADIS
 
1553 Mai 10
Zeugnis der adelichen Herkunft und der Ahnen Johanns von Buseck, v. J. 1553, welches vor dessen Aufnahme in die Ganerbschaft alt Limburg derselben übergeben worden
Wir nachbenannte Hartmann von Troho und Johann von Buseck genannt Monich beyde virer und Ganerben des Busecker thals bekennen in Krafft dieses offenen Briefs für uns und alle unsere Erben nachkommende und Mitganerben gemeltes Busecker thals, daß der Edel und Ehrenveste Johann von Buseck Schultheis zu Frankfort unser freundlicher lieber Vetter uns unterthänig der Wahrheit zur Steuer ihme selbst seiner Voreltern seeligen und auch Jungfer Steffanien seiner Dochter, einen ehrlichen und Geburtsbrief, sammbt seinen Herkommens und ehrbarlichen Lebens und Wandels und waz sonsten ihme und seiner Freundschaft und Erbarkeit wegen Zeugnüs und Kundschaft von nöthen; alßo waz uns dessen hierinn wissentlich freundlich mitzuteilen und zu geben, fleisiglich gebeten: welches wir ihme als ein förmlich und erbare Bitt und Begerde keinesweges versagen oder abschlagen können. Bekennen und sagen darauf bey unsern wahren trewen Glauben, aiden und Pflichten, damit wir der Röm. Kais. Mai. unserm allergn. Herrn, und auch dem Busecker thal (als vierer) zugethan sind, offenbar und wahr seyn, daß beruhter Johann von Buseck unser Vetter, weiland mit der Edlen und dugendhaftigen Frauen Margarethen von Wallendorff seeligen, welche von ihrer Mutter seeligen eine geborne von Reiffenburgk nach christlicher Ordnung in Ehestand begeben, und auch in stehender Ehe mit ihr bekommen Philippsen Ulrichen und obgenannte Steffanien beyde seine noch lebende Kinder von rer beeden Leibe, in der Ehe empfangen, geziehlet und geboren, wie denn seine gemeltes Johanns von Buseck und auch Margarethen seines Ehegemals seeligen vor Eltern, und Anchen (seeliger gedechtnus) löbliches Herkommens und ehrlicher Geburt, alle von Adel gewesen, und die jetzt lebende noch sind, darüber auch eines erbaren Wandels und Lebens auch ihre Nahrung und Güter waß sie dessen ingehabt und nochmals inne haben, ehrbarlich beybracht und bekommen. Welches alles wir bey vorgemelten unsern aiden und Pflichten keines andern Wissen tragen, wie denn auch solches zu mehrerer Bekräftigung unsere des Busecker Thals priviligia und Kais. Freyheiten nicht geringe Zeugnüs geben, und von ihrem adelichen Herkommen und ehelichen Geburt sambt erbaren Wandel zeugen: denn ein jeder Ganerbe seine eheliche und adeliche Geburt vor seinen Anchen beweisen muß, oder aber dero Kais. Freyheit und Ganerbschaft gänzlich entsetzet sein und bleiben, aus welchem Grunde oberührte Johann von Buseck und seine Voreltern solcher Freyheit und Ganerbgesellschaft zu ihrem Anteil fähig und hebig gewesen, auch für sich und seine
Erben noch sind.
Des alles zu wahrer Urkund etc. Geschehen den 10ten Tag Maij a. 1553

Gedr.: Günderrode, Hektor Wilhelm von; Sämmtliche Werke aus dem teutschen Staats- und Privat-Rechte der Geschichte und der Münzwissenschaft; Leipzig 1787; S. 498f, Beylage 2
 
1555-1568
Fuldisches Lehen der von Soetern zu Dienheim-Rudelsheim von Philipp Ulrich von Buseck

HStAD E 12 Nr. 327/4; Regest aus: HADIS
 
1556 Mai 28
Philipp Ulrich von Buseck zu Dorlar belehnt Georg Wilhelm und Philipp Christoph, Gebrüder v. Soetern, und den Sohn des verstorbenen Johann Ludwig v. Soetern, Ludwig Alexander v. Soetern, mit einem neuen Fuder Wein in einem neuen Faß, einem neuen Wagen mit allem Geschirr, einem tannenen Becher und darin 3 Pfund Heller Geld von den fuldischen Gütern zu Dienheim bei Oppenheim. - b) Ebenso mit Ackerland, Wiesen und einem Hause zu Büdesheim, 1/6 vom Wein- und Kornzehnten zu Ülversheim, 1/6 vom kleinen Zehnten daselbst u.a.

HStAD B 21 Nr. 15; Regest aus: HADIS
 
1556, Juni 27
Johann v. Buseck, Philipp Ulrich sein Sohn, Barbara des Letzteren Hausfrau geloben dem Grafen Philipp von Nassau Saarbrücken, den ... Verkauf an den Gütern zu lassen, die sie von dem Klöstern Rommersdorf und Dorlar an sich gebracht

HHStAW Abteilung 166/167 Nr. 68 / 669

 
1556 Oktober 25
Johann v. Walderdorff bekundet: Er kann eidlich bezeugen, dass Philipp Ulrich v. Buseck ein ehelicher Sohn seiner (des Ausstellers) Schwester Margaretha v. Walderdorff ist. Diese ist zugleich eine Tochter seiner Mutter Liesa Brendel v. Homburg. Damit ist Philipp Ulrich v. Buseck von dieser Seite her vom Schild und vom Helm geboren.
Siegler: Aussteller

HStAD B 14 Nr. 357: Ausf., Papier, unten aufg. Sg. unter Papierdecke
HStAD F 28 Nr. 120 Bl. 4v, 22 und 24: drei Abschriften des 18. Jh., Papier; auf der erstgenannten Siegelzeichnung
Regest aus: J. Friedrich Battenberg (Bearbeiter), Archiv der Familie von Buseck und der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000

 
1556 Oktober 26
Johann Brendel v. Homburg d.Ä., Burggraf zu Friedberg, bekundet: Er kann auf Bitten seines Vetters Philipp Ulrich v. Buseck für den auf den kommenden Donnerstag [Oktober 29! Wohl November 5] nach Großen-Buseck angesetzten Tag zur Aufnahme in die Ganerbschaft eidlich bezeugen, dass dieser von seiner Großmutter, einer [Liesa] Brendel v. Homburg mütterlicherseits (einer v. Walderdorff) her zum Schild und Held ehelich geboren ist.
Siegler: Aussteller

HStAD B 14 Nr. 356: Ausf., Papier, hinten aufg. Sg. unter Papierdecke beiliegend
HStAD F 28 Nr. 120 Bl. 5, 18 und 20: drei Abschriften des 18. Jh., Papier; auf der erstgenannten Siegelzeichnung
Regest aus: J. Friedrich Battenberg (Bearbeiter), Archiv der Familie von Buseck und der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000

 
1556 Oktober 28
Johann v. Schwalbach, Burgmann zu Gießen, bekundet: Er kann auf Bitten des Philipp Ulrich v. Buseck eidlich bezeugen, der auf einem Beweistag zu Großen-Buseck am 5. November (donnerstag post Omnium Sanctorum) in die Ganerbschaft aufgenommen werden soll, dass dieser von seiner Großmutter [Liese], der Mutter seines verst. Vaters Johann v. Buseck, her aus dem Stamm der Lesch [v. Mühlheim] und von seiner Urgroßmutter her aus dem Stamm der v. Breidenbach entstammt und damit zum Schild und Helm geboren ist.
Siegler: Aussteller

HStAD B 14 Nr. 358: Ausf., Papier, unten aufg. Sg. unter Papierdecke
HStAD F 28 Nr. 120 Bl. 4, 14 und 16: Drei Abschriften des 18. Jh., Papier, auf der erstgenannten: Siegelzeichnung
Regest aus: J. Friedrich Battenberg (Bearbeiter), Archiv der Familie von Buseck und der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000

 
1556 Oktober 28
Wilhelm v. Waltmannshausen d.Ä. bekundet: Er kann für den auf den 5. November (uff nest dornßdagh nach Allerhellighen tagk) von den Ganerben des Buseckertals angesetzten Beweistag eidlich bezeugen, dass Philipp Ulrich v. Buseck, Sohn seines (des Ausstellers) Schwager Johann v. Buseck, dessen Mutter [Liese] eine Lesch v. Mühlheim war und dessen Großmutter eine v. Breidenbach war, von dieser Seite her zum Schild und Helm geboren ist.
Siegler: Aussteller

HStAD B 14 Nr. 359: Ausf., Papier, Reste des unten aufg. Sg. (Papierdecke fehlt)
HStAD F 28 Nr. 120 Bl. 3v, 10 und 12: drei Abschriften des 18. Jh., Papier (die erstgenannte versehentlich mit „Philipp“ v. Waltmannshausen; hier auch Siegelzeichnung)
Regest aus: J. Friedrich Battenberg (Bearbeiter), Archiv der Familie von Buseck und der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000

 
1556 November 5
Philipp Ulrich v. Buseck bekundet: Er verspricht mit gestabtem Eid, dem Heiligen Reich und dem Römischen Kaiser [Ferdinand I.] getreu, hold und gehorsam zu sein, das Gericht im Buseckertal zu schützen und zu schirmen, es bei seinem alten Herkommen zu belassen und die Burgfriedensbriefe und andere Verbriefungen in allen ihren Bestimmungen einhalten zu wollen.
Siegler: Aussteller
Datum: donnerstag post Omnium Sanctorum

HStAD F 28 Nr. 120 Bl. 26: Abschrift des 18. Jh., Papier
Regest aus: J. Friedrich Battenberg (Bearbeiter), Archiv der Familie von Buseck und der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000

 
1556 Dezember 22
Philipp Ulrich v. Buseck, Sohn des verstorbenen Johann, erhält von den Grafen Reinhard und Friedrich Magnus v. Solms gen. Ländereien in der Atzbacher Gemarkung zu einem Mannlehen.

Fürstlich-solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden Or. XIV/1 (Mannbuch von 1549); Regest aus: HADIS
 
1557
Item wahr / daß in Anno 1557. Doctor Philipp Niddanus von wegen Henrich Weigands Bürgers zu Frankfurt und etzlicher Schulden haften / so der alt Johann von Buseck gedachtem Henrich Weiganden schuldig verblieben sein sollte. Philips Ulrich von Buseck seinem Sohn zu Marpurg mit Hoffgericht furgerfast

Memoriale, S. 204
 
(1549-) 1558-1559
Johann III. Graf von Nassau-Saarbrücken gegen Johann Ulrich von Buseck, Dorlar
Anspruch auf Entrichtung der Ablösung für das von dem verstorbenen Johann von Buseck, Vater des Bekl., vom Kl. gekauften, im Gebiet des Philipp III. Graf von Nassau-Weilburg gelegenen Gutes

HHStAW Abt. 1 Nr. 3669; Regest aus: HADIS
 
1558, Mai 25
Item und obgleich Ehr Philips Ulrich sich durch Nassau Weilburg Dorlers halben vermeintlich abfordern lassen / daß doch dessen unangesehen er den 25. May Anna 58. schuldig erkant auf gedachte Doctoris Niddani Klage am Hofgericht zu antworten

Memoriale, S. 204
 

1558, Nov. 28
Philipp Ulrich v. Buseck und Barbara Schenk, Eheleute, verkaufen dem Grafen Philipp von Nassau Saarbrücken den Vorkauf des vom Vatter des Ausstellers Johann v. Buseck vom Kl. Rommersdorf anerkauften Dorlarschen Klostergutes
1558, Donnerstag d. 28. Nov. mit Siegeln des Ausstellers für sich und seine Frau und auf bitte der Frau auch Hermann Schenk zu Schweinsberg und Wilhelm v. Waldmannshausen; die 3 Siegel erhalten

HHStAW Abteilung 166/167 Nr. 69 / 62
 
1559 Mai 29, Augsburg
Kaiser Ferdinand I. bekundet: Die Gevettern Johann und Wilhelm Mönch v. Buseck, die Gebrüder Konrad, Philipp, Georg, Gebhard [=Gobert] und Melchior v. Trohe, Hartmann Ruser v. Buseck und Philipp Ulrich v. Buseck haben vorgetragen, dass sie mit allen anderen Ganerben des Buseckertals von Kaiser Karl V. in dessen Schutz und Schirm aufgenommen worden sind, wie sich aus der folgenden Urkunde ergibt (es folgt der Schutzbrief Kaiser Karls V. von 1547 September 30, Nr. 273). Er, Ferdinand, hat daraufhin den Schutzbrief seines Bruders Karl erneuert, mit dem Gebot an alle Stände des Reiches, auf Bitten der Begünstigten Ganerben Schutz und Schirm zu gewährleisten. - Kanzleivermerk: Ad mandatum domini electi Imperatoris proprium L. Kirchschlager manu propria

HStAD B 14 Nr. 140; Regest aus: HADIS
 
1561-1564
Philipp Ulrich von Buseck gegen verschiedene Untertanen zu Dorlar und Atzbach wegen angeblich zu den erkauften Gütern des Klosters Dorlar gehöriger Stücke

HHStAW Abt. 166/167 Nr. 2562; Regest aus: HADIS
 

1561, Aug. 29 A
Albrecht Graf zu Nassau und Saarbrücken belehnt für sich und seinen Bruder Philipp den Philipp Ulrich von Buseck wie in Lehnbrief zu 1495 März 23.
geben uff freitagk den 29. dagk Aug. 1561.
Ausf. perg. S. des Ausst., an Pergamentstreif hängend, verletzt.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 24/213
 

1561, Aug. 29 B
Philipp Ulrich von Buseck
reversiert sich gegen Albrecht Grafen zu Nassau und Saarbrücken gemäß eingerücktem Lehnbrief d.d. freitag den 29 Aug. 1561 über Belehnung wie in Lehnbrief zu 1493 Okt. 24

Ausf. Perg. Anhängendes S. des Ausst.; Dabei: 2 Abschriften 16. Jh. Papier

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 23/212
 

1563, Juni 8
Lehenbrieff des Abts des Stifftes Fulda, Wolfgang, an Philipp Ulrich v. Buseck und Stephania Holzhausen, Geschwister über die von Sophien Weyse geb. Rüsserin über eine Donation an ihren Vater Johann v. Buseck gekommenen Güter, nämlich eine Hofstadt und zwei Huben Land zu Berstadt und zu Inhaiden und seinen Teil des Zehnten daselbst und zwei Teil an dem Zehnten zu  Felderheim, alles und jegliches mit seinen Freiheiten und Ingehörungen.

HStAM Bestand  R I b  v. Buseck  3. Berstadt 1563, Juni 8
 

1563, Juni 8
Revers des Philipp Ulrich v. Buseck und seiner Schwester Stephania Holtzhausen gegenüber Wolfgang, Abt des Stiftes Fulda über die von Sophien Weyse geb. Rüsserin in einer Donation an ihren Vater Johann v. Buseck gekommenen Güter, nämlich eine Hofstadt und zwei Huben Land zu Berstadt und zu Inhaiden und seinen Teil des Zehnten daselbst und zwei Teil an dem Zehnten zu  Felderheim, alles und jegliches mit seinen Freiheiten und Ingehörungen.

HStAM Bestand  R I b  v. Buseck  3. Berstadt 1563, Juni 8
 

1563 Oktober 11
Philipp Ulrich v. Buseck erhält von Graf Ernst v. Solms-Lich gen. Ländereien in der Atzbacher Gemarkung zu einem Mannlehen.

Fürstlich-solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden Or. XI V/1 (Mannbuch von 1549); Regest aus: HADIS
 
(1557-) 1564-1567 (-1573)
Philipp Ulrich von Buseck, Dorlar, gegen Hench Heinzges, Henne Pfull, Atzbach
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Räumung des von den Bekl. innegehabten Hofes zu Atzbach des ehemaligen Klosters Dorlar und Abtretung der damit verbundenen Rechte, da der Kl., nachdem er bereits den seit 1532 von den Busecks innegehabten Klosterhof zu Dorlar besessen hatte, nach Auflösung des Klosters den größten Teil des Klostervermögens, einschließlich des Klosterhofes zu Atzbach erworben hatte, Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Schäden. Enthält: umfangreiches Zeugenvernehmungsprotokoll (1557), Kaufvertrag über den Hof zu Dorlar (1559)

HHStAW Abt. 1 Nr. 2825; Regest aus: HADIS
 
1566 Mai 28
Philipp Ulrich von Buseck gestattet Georg Wilhelm, Philipp Christoph und dem Vormund des Sohnes des verstorbenen Johann Ludwig v. Soetern das von ihm und seinem verstorbenen Vater Johann von Buseck zu Lehen getragene Lehnsstück an Friedrich Schenk von Schmidtburg zu einem Afterlehen zu geben

HStAD B 21 Nr. 16; Regest aus: HADIS
 
1567, August 18
Philipp Ulrich zahlt 20 fl, 25 alb und 15 pf Türkenhilfe

Memoriale, S. 490
 
1568 Juni 24
Philipp Christoph v. Soetern, Domherr zu Trier und Domscholaster zu Worms für sich und als Vormund des Ludwig Alexander v. Soetern, Sohn des verstorbenen Johann Ludwig, bevollmächtigt seinen Bruder Georg Wilhelm v. Soetern, Rat und Amtmann zu Zweibrücken, zur Verhandlung mit Philipp Ulrich von Buseck wegen direkter Belehnung des Friedrich von Schmidtburg mit dem Fuder Wein zu Dienheim, welches die v. Soetern als Lehen, der von Schmidtburg aber als Afterlehen von den von Buseck trägt

HStAD B 21 Nr. 20; Regest aus: HADIS
 
1568 Juni 24
Philipp Christoph v. Soetern für sich und als Vormund des Ludwig Alexander v. Soetern, Sohn des verstorbenen Johann Ludwig v. Soetern, beauftragt seinen Diener Philipp Keller von Lönberg zur Verhandlung mit Philipp Ulrich von Buseck wegen direkter Belehnung des Friedrich Schenk von Schmidtburg mit dem Fuder Wein zu Dienheim, weiches die v. Soetern als Lehen, der von Schmidtburg aber als Afterlehen von den von Buseck trägt

HStAD B 21 Nr. 19; Regest aus: HADIS
 
1568, August 12
Philipp Ulrich zahlt 20 fl, 25 alb und 5 pf Türkenhilfe

Memoriale, S. 490
 

1568, Aug. 21
Johannes Schiberstein, Stadtschreiber zu Gießen, öffentlicher (päpstlicher) Notar, bekundet, daß vor ihm, in Gegenwart von 3 genannten Bürgern zu Gießen als Zeugen, Philipp Ulrich von Buseck eine Protestationsschrift überreicht hat, deren Wortlaut folgt. Der von Buseck widerspricht danach, daß vor ungefähr 2 Jahren sein „Vetter“ Friedrich von Buseck und dessen Mutter Anna geb. von Rollshausen von den ihm und geenanntem „Vetter“ gemeinsamen gräflich Nassau-Saarbrückischen burg- und Afterlehen zu Kalsmunt, in den Gerichten Steinbach und Garbenteich und den zugehörigen Dörfern ohne sein und des Lehnsherrn Wissen einege Güter im Steinbacher Gericht und anderswo an Konrad von Breidenstein, weiland Rentmeister zu Gießen, verkauft haben. Da dessen Witwe den Kauf nicht rückgängig machen will, wahrt Philipp Ulrich von Buseck als Agnat des Verkäufers sich alle Rechte an den gen. Lehen.
(1568 ... den 21. tag Aug. .. zu Gießen); Gleichtzeitige Abschrift. Papier..

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 29/803
 

1568, Aug. 26
Johannes Schiberstein, Stadtschreiber zu Gießen, öffentlicher Notar, bekundet, daß am 21. August d. J. vor ihm in Gegenwart genannter Zeugen Philipp Ulrich von Buseck eine Protestationsschrift verlesen ließ und mündlich protestierte, wie in Urk. zu 1568 Aug. 21. und daß er, Aussteller, heute die eingerückte Kontraditionsschrift vom gleichen Tage durch den Stadtdiener Hercules Ebel dem Antonius von Bersabe und Hermann Pintzier, als Vormündern von Konrad Breidensteins Kindern, und dessen Witwe Gertrud, sowie der Anna geb. von Rollshausen und Friedrich von Buseck, allen als Käufern und Verkäufern, hat zustellen lassen. Die Witwe von Breidenstein hat ferner eine beglaubigte Abschrift der Protestationsschrift vom 21. august d.J. erhalten.
(1568 .. den 26. Aug. .. zu Gießen); Gleichzeitige Abschrift. Papier.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 30/804
 

1568, Dez. 30
Lehenbrieff des Abts des Stifftes Fulda, Wilhelm, an Philipp Ulrich v. Buseck und Stephania Holzhausen, Geschwister über die von Sophien Weyse geb. Rüsserin über eine Donation an ihren Vater Johann v. Buseck gekommenen Güter, nämlich eine Hofstadt und zwei Huben Land zu Berstadt und zu Inhaiden und seinen Teil des Zehnten daselbst und zwei Teil an dem Zehnten zu  Felderheim, alles und jegliches mit seinen Freiheiten und Ingehörungen.

HStAM Bestand R I b  v. Buseck  3. Berstadt 1568, Dez. 30
 

1568, Dez. 30
Revers des Philipp Ulrich v. Buseck und seiner Schwester Stephania Holtzhausen gegenüber Wilhelm, Abt des Stiftes Fulda über die von Sophien Weyse geb. Rüsserin in einer Donation an ihren Vater Johann v. Buseck gekommenen Güter, nämlich eine Hofstadt und zwei Huben Land zu Berstadt und zu Inhaiden und seinen Teil des Zehnten daselbst und zwei Teil an dem Zehnten zu  Felderheim, alles und jegliches mit seinen Freiheiten und Ingehörungen.

HStAM Bestand R I b  v. Buseck  3. Berstadt 1568, Dez. 30
 

1570
Philipp Ulrich zu Turbau (zu Dorlar) von Buseck zahlt 17 fl 7 1/2 alb Türkenhilfe

Memoriale, S. 491
 

1570, Dez. 30
Revers des Philipp Ulrich v. Buseck und seiner Schwester Stephania Holtzhausen gegenüber Balthasar, Abt des Stiftes Fulda über die von Sophien Weyse geb. Rüsserin in einer Donation an ihren Vater Johann v. Buseck gekommenen Güter, nämlich eine Hofstadt und zwei Huben Land zu Berstadt und zu Inhaiden und seinen Teil des Zehnten daselbst und zwei Teil an dem Zehnten zu  Felderheim, alles und jegliches mit seinen Freiheiten und Ingehörungen.

HStAM Bestand R I b v. Buseck 3. Berstadt  1570, Dez. 30
 

1573
Darlehen des Philipp Ulrich von Buseck für die Grafen Johann Ludwig und Heinrich von Nassau, 1573

HHStAW Abt. 171 Nr. G 439; Regest aus: HADIS
 
1574, April 18
Philipp Ulrich zahlt 2 fl, 25 alb und 3 pf Türkenhilfe

Memoriale, S. 491
 
1576 Oktober 16, Marburg
Statthalter und andere dazu verordnete landgräflich-hessische Räte, namentlich Burkhard v. Kram, Statthalter zu Marburg, Dr. Johann Heinzenberger, Kanzler, Kaspar Schutzbar gen. Michling, Hauptmann zu Gießen, Johann Riedesel zu Eisenbach, Reinhard Abel, Kammermeister, die Drr. iur. Heidericus Theophilus Lonicerus, Johann Klotz und Johann Burkhardt bekunden: Zwischen Landgraf Ludwig IV. v. Hessen einerseits und den Vierern und Ganerben des Buseckertals andererseits sind wegen der landesherrlichen Gerechtigkeiten im Buseckertal Streitigkeiten entstanden, über welche 1574 gütliche Verhandlungen geführt worden sind. Die Ganerben haben aber die Sache an den Kaiser bringen lassen, worauf der Landgraf jedoch den Kaiser auf seine seit mehr als 100 Jahren bestehenden Rechte hingewiesen hat. Aufgrund des vor langer Zeit geschlossenen Vergleiches [von 1470 Januar 12] haben sich beide Parteien nunmehr wie folgt gütlich verglichen: Die Vierer und Ganerben wollen den Landgrafen als ihren Landesfürsten anerkennen und ihm gehorsam sein. Dieser will die ersteren daher schützen und bei ihren kaiserlichen Lehen, Freiheiten und Burgfrieden bewahren. Wie andere hessische Landsassen sollen die Vierer und Ganerben Erbhuldigung leisten. Festgelegt werden weiter die Pflichten zu Musterung und Heerzug, bei der Ableistung der Türkensteuer, die Abwehr der Forderungen der Burg Friedberg auf Ableistung der reichsritterschaftlichen Steuer, die Rechte an den Stiften Kaufungen und Wetter, Zoll und Geleit im Buseckertal, der ganerbschaftliche Gerichtsstand vor der Kanzlei und dem Hofgericht in Marburg, die Zuständigkeit für Appellationen vom Untergericht im Buseckertal, die Leiherechte der Untertanen, Inspektions- und Visitationsrechte der Kirche im Buseckertal, die Vollstreckung der Urteile und Bescheide, Leibeigenschaft und Wildfangrecht sowie Weinfuhrgeld im Buseckertal, Dienste der Untertanen für die Festung Gießen, Gebot und Verbot, Zuständigkeit der hessischen Kirchen- und Landesordnungen sowie die Wirksamkeit verschiedener gerichtlicher Rechte und von unterschiedlichen Nutzungen. Dieser Vertrag soll die Eide und Pflichten, die die Vierer und Ganerben dem Kaiser und dem Reich geleistet haben, unberührt lassen. Doch soll der zwischen dem Landgrafen und ihnen am Reichskammergericht schwebenden Rechtsstreit aufgehoben sein.
es siegelten: Landgraf Ludwig IV. v. Hessen; die Aussteller; die Vierer Philipp v. Trohe, Philipp Ulrich v. Buseck, Melchior v. Trohe und Hans Hermann Mönch v. Buseck sowie Georg v. Trohe, derzeit Schultheiß im Buseckertal und Heinrich v. Trohe, alle zugleich für ihre Mitganerben; die Aussteller, die hier namentlich aufgezählt werden.

HStAD B 14 Nr. 258; Regest aus: HADIS
Memoriale S. 3ff

 
1581
Vierer und Gan-Erben im Busecker Thal
Extract Ritter Matricule de An. 1581
Philipps Ulrich von Buseck zu Durlau bey Gießen

Memoriale, S. 136
 
 

1 Knetsch, Tf. VIII, 8
 
Literatur:
Carl Knetsch: Stamm-Tafeln der Freiherren Schenk zu Schweinsberg aufgestellt von Dr. jur. Gustav Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Groß-Steinheim 1925
Memoriale an die hochlöb. allgemeine Reichsversammlung zu Regenspurg mit beygefügter Specie Facti und … Deduction vieler … nullitäten … einer bei dem … Reichshofrath in Sachen der Unterthanen und Eingesessenen des Busecker Thals … wider … Ernst Ludwigen Landgrafen zu Hessen … beschlossenen Urtheil von der … Hessischen Gesandschaft übergeben; Gießen 1707
 

buseckertal.de                                                                                                  ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.