Carl Philipp Wilhelm v. Buseck

last update: 05.02.2015

PN 1077

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Philipp Ludwig Georg Friedrich v. Buseck
 
Mutter: Magdalena Charlotta Antonie Louise v. Trillitz
 
* 7. Mai 1776 in Reichelsheim [5] ~ 8. Mai 1776 in Reichelsheim [5]
+ 25. September 1852 in Butzbach [3] #
I. ∞  28. Febr. 1799 in Gießen
Sophia Margarethe Wilhelmine Christiane v. Senckenberg
II.
Albertine Josepha v. Schorlemer

 

eheliche Kinder:
 I. Carl Christian Friedrich Ludwig Emil Ernst Jakob v. Buseck * 6. Dez. 1799 Gießen + 11. März 1870 Gießen
II. Clemens Ernst v. Buseck * 1808 + 1888
II. Ludwig Carl Alexander Casimir v. Buseck * 1812 + 1893
II. Friedrich Karl Ludwig v. Buseck * 1814 + 1884
II. Wilhelm Friedrich Franz Heinrich v. Buseck * 1816 + 1816
II. August Alexander Fridolin Rudolph v. Buseck * 1818 + 1902
II. Emil v. Buseck * 1820 + 1909
II. Karoline Amanda Louisa v. Buseck * 1823 + 1902
II. Amalia Carolina Louisa v. Buseck * 1825 + 1827
II. Maria Wilhelmina v. Buseck * 1827 + 1902
II.
 
(Sa)Balkanski Wilhelm Otto v. Buseck
 
* 1829
 
+ 1908
 
  nichteheliche Kinder:    
  Johann Philipp Buseck [1] ~ 14. September 1802 # 24. Dezember 1802
  Johann Jost Buseck  [2] ~ 19. Dezember 1805  
  Georg Friedrich See [6] *  26. Juli 1808 + 25. September 1894

 

Zur Person:
1797 Freikorporal Regiment Chevaux-Légers, dann Seconde-Lieutnant, 1797 Capitaine III. Klasse, als Rittmeister à la Suite [5] verabschiedet.
Zum Zeitpunkt der I. Eheschließung war Carl Philipp Wilhelm bereits „gewesener Hess. Darmst. Rittmeister“. Nach einer Anmerkung in der Selbstbiographie seines Schwiegervaters hielt die an sich schon kurze Ehe nicht lange. Zum Zeitpunkt des Todes seiner Frau Sophia, nur 1,5 Jahre nach der Eheschließung, war das Paar wegen „Disharmonie beyder Gemüther“ bereits in einer freiwilligen Trennung. (Strieder, hier S. 241)
Carl war in der Legislaturperiode 1820-24 als Abgeordneter der Liberale (Vormärz und 1848/49) für den Wahlbezirk Vilbel in der 2. Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen (Landstände des Großherzogtums Hessen) [4]. Die 2. Kammer setzte sich aus 50 gewählten Abgeordneten. zusammen, die sich folgendermaßen zusammensetzten:
6 Abgeordnete durch den Adel;
10 Abgeordnete in den Städten (je 2 für Darmstadt und Mainz, jeweils einer für Gießen, Offenbach, Friedberg, Alsfeld, Worms und Bingen);
34 Abgeordnete im restlichen Land.
Voraussetzung zur Wahl zum Abgeordneten war ein Alter von mindestens 30 Jahren. Man musste für Adelssitze mindestens eine direkte jährliche Steuerzahlung von 300 fl, oder ein äquivalentes Beamtengehalt von 1000 fl nachweisen. Eine einmal festgestellte Wählbarkeit gilt unabhängig vom Wohnsitz für das ganze Land (Großherzogtum Hessen). Während seiner Zeit als Abgeordneter (1820-24) für den Wahlbezirk Vilbel, werden verschiedene seiner Kinder in Alten-Buseck geboren und getauft. Demnach darf man rückschließen, dass Carl und seine Frau wohl nicht im Wahlbezirk Vilbel lebten.
Die Familiengeschichte seiner amerikanischen Nachfahren berichtet, er sei zu einem Jagdausflug nach Amerika gereist. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als sein Schuldenberg in Deutschland immer drückender wurde und ihn die Justiz mit einigen Prozessen beutelte.
Er nimmt seine zwei ältesten Söhne aus zweiter Ehe mit. Seine Frau blieb mit vier Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren in Hessen zurück. Der älteste Sohn Carl, aus erster Ehe, war zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet. Ob er die Stiefmutter und Halbgeschwister in der Abwesenheit des Vaters versorgte ist unbekannt.
 
 
Belege:
1799
Rezeption v. Buseck, Carl, Rittmeister (Heirat mit Sophie v. Senckenberg)

StAD F 1 Nr. 38/12  - Regest aus: HADIS 
 
1802
Luise Weimar zu Alten-Buseck, zweite Tochter des dortigen Schulmeisters Georg Justus Weimar, ./. Rittmeister (Friedrich August [sic.]) v. Buseck d. J. zu Alten-Buseck: Schwängerung
Der Vorname des Vaters wird nicht genannt, nur der Titel. Das Gericht erkennt ihn zum Vater. Damit muss er als „Satisfaktion“ 40 fl zahlen und für das Kind jährlich 6 fl. Das Urteil stammt vom 16. März 1802 – noch zur Zeit der Schwangerschaft. Im Taufeintrag ist Rittmeister Carl als Vater genannt, was insofern Sinn macht, da dieser in Alten-Buseck lebte, Friedrich August nicht. Das Kind wurde im September 1802 geboren und verstarb im Dezember desgleichen Jahres. Auf die Umstände der Zeugung, die manchmal in diesen Akten genannt werden, wird hier nicht eingegangen.

StAD G 26 A Nr. 473/40
 
1807
28. April 1806, von Pfr. Otto zu Buseck abgehaltes Protocoll vorgelesen, den jüngeren Rittmeister von Buseck zum Vater ihres [im Regest heißt es Johanetta Runther] noch lebenden Kindes angegeben, dieselbe wurde hierauf noch befragt ob sie von diesem Ihrem Schwängerer Geld erhalten, sie erklärte er habe zu ihr gesagt: er wolle sowohl für sie, wie auch für das Kind sorgen und wöchentlich ½ fl zahlen. Sie könne es zwar nicht beweisen, will es aber mit Eid bestätigen wo geschwängert und wie oft fleischlich vermischt = im adelichen Haus auf des erw. Rittmeisters Zimmer und zwar wiederholt.
Urteil vom 26. Juni 1807: Schwängerung und Vaterschaft wurde eingestanden, v. Buseck ist Vater.

StAD G 26 A Nr. 473/41
 
(1820-) 1822-1827
Entschädigung der Freiherren v. Buseck, insbesondere des Rittmeisters Karl [Philipp Wilhelm] v. Buseck zu Alten-Buseck als Patrimonialgerichtsherren der alten Lande der Provinz Oberhessen für den Verlust der Gerichtssporteln durch die Vorschriften der Stempel- und Taxordnung im Großherzogtum Hessen
Darin: Tabellarisches Verzeichnis der seit dem 24. Juni 1820 im Patrimonialgericht zu Großen-Buseck eingenommenen Gerichtssporteln für Beurkundungen sowie für Prozesssachen (jeweils unter Angabe der Antragsteller bzw. Prozessparteien)

StAD F 28 Nr. 219
 
1823
Supplik des Rittmeisters v. Buseck zu Alten-Buseck an die großherzoglich-hessische Oberforstdirektion über eine Entschädigung für den Fortfall der Jagdberechtigung in der alten Struth zu Alten-Buseck

StAD F 28 Nr. 311
 
1824-1827
Hofagent Simon Nathan Gutenstein zu Homburg ./. Rittmeister Karl Philipp Wilhelm v. Buseck und dessen Ehefrau Albertina geb. v. Schackener aus der Karlsmühle zu Alten-Buseck: Rückzahlung eines Darlehens

StAD G 26 A Nr. 474/5
 
1825 - 1827
Rittmeister Karl v. Buseck ./. Großherzoglicher Fiskus: Streit um Forderung aus Mediumpacht.

StAD G 26 A Nr. 474/6
 
1826 - 1828
Philipp Dechert von Alten-Buseck, namens seines Sohnes Georg ./. Rittmeister Karl v. Buseck zu Alten-Buseck: Injurien

StAD G 26 A Nr. 474/7
 
1836 - 1837
Regulierung der Schulden des Rittmeisters Karl v. Buseck zu Alten-Buseck, hier: Beschwerde des Freiherrn v. Buseckischen Syndikus, Hofgerichtsadvokat v. Buri, gegen Finanzrat Guthenstein zu Homburg wegen des auf die Busecksche Staatsrente gelegten Arrests für 1550 Gulden

StAD G 26 A Nr. 474/9
 
 
posthum
1858
Louis Frh. von Buseck (* 1812), und Friedrich Frh. von B. (* 1814), Söhne 2. Ehe des 1852 in Butzbach verstorbenen hess. Rittmeisters Karl von Buseck, Ansiedler in Erie, Pennsylvania, USA. - 1 Brief - Betr.: Besuch Graf Carls in Erie während seiner Weltreise, Auswanderung, Ansprüche an die Busecksche Familienstiftung

StAD  F 23 A Nr. 311/84
 
 

1 Mutter ist Louise Weimar, des Schullehrers Tochter aus Alten-Buseck. Der Vater "Rittmeister Carl" wird im Taufeintrag erwähnt. (Eintrag im KB Alten-Buseck). Im Sterbeeintrag heißt er mit Nachnamen Buseck.
2 Mutter ist Henriette Reuther, Johannes Reuthers Tochter aus Wieseck. StAD G 26 473/41 "28. April 1806, von Pfr. Otto zu Buseck abgehaltes Protocoll vorgelesen, den jüngeren Rittmeister von Buseck zum Vater ihres [im Regest heißt es Johanetta Runther] noch lebenden Kindes angegeben, dieselbe wurde hierauf noch befragt ob sie von diesem Ihrem Schwängerer Geld erhalten, sie erklärte er habe zu ihr gesagt: er wolle sowohl für sie, wie auch für das Kind sorgen und wöchentlich ½ fl zahlen. Sie könne es zwar nicht beweisen, will es aber mit Eid bestätigen wo geschwängert und wie oft fleischlich vermischt = im adelichen Haus auf des erw. Rittmeisters Zimmer und zwar wiederholt.
Urteil vom 26. Juni 1807: Schwängerung und Vaterschaft wurde eingestanden, v. Buseck ist Vater."
Vermutlich identisch mit Justus Buseck aus Wieseck, der sich zum Vater eines 1823 geborenen Kindes in Großen-Buseck erklärte (FB GBu 320,2 a).
3 FB Butzbach Nr. 6238: Laut Sterbeeintrag in Butzbach war er Rittmeister á la Suite, "früher wohnend in Alten-Buseck, seither in Butzbach, gebürtig aus Reichelsheim". Er starb im Alter von 76 Jahren, 4 Monaten und 18 Tagen.
4 Hessische Abgeordnete, S. 48 und 79
5 Offiziere à la suite eines Regiments tragen die Uniform des letztern, ohne zu dessen Etat zu gehören; sie befinden sich vielmehr in etatmäßigen, durch den Reichsmilitäretat normierten Dienststellungen außerhalb ihres Regiments. Zu den Offizieren à la suite der Armee werden die Offiziere gezählt, die der Armee gewissermaßen nur als Ehrenmitglieder ohne Gehalt angehören, z. B. Aggregierte Offiziere. - http://www.peter-hug.ch/lexikon/offizier
5 HStAD E 12 Nr. 16/2
6 im Taufeintrag Frankfurt-Bornheim S. 204 von 1808 ist Karl von Buseck als Vater angegeben. Aus welchen Gründen er diesen Sohn nicht offiziell anerkannt hat (er trägt zeitlebens den Namen der Mutter) bleibt derzeit unklar. - Für den Hinweis auf diesen Sohn danken wir Fr. Rybakowski.
 
Literatur:
Hanno Müller: Familienbuch Butzbach Bd. IV Familien 1783 bis 1875, Butzbach 2006 Nr. 6238
Elke Noppes: Auf Sen(c)kenbergs Spuren, MOHG 97/2012 S. 71-113
Hans Georg Ruppel und Birgit Groß: Hessische Abgeordnete 1820-1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Kammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen. Darmstadt 1980. Darmstädter Archivschriften 5
Friedrich Wilhelm Strieder: Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte, XIV, 225–272
 

buseckertal.de                                                                                                     ©  Text: Elke Noppes M. A.; Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.