Zur Person: |
1797 Freikorporal Regiment Chevaux-Légers, dann
Seconde-Lieutnant, 1797 Capitaine III. Klasse, als Rittmeister à la
Suite [5] verabschiedet. |
Zum Zeitpunkt der I. Eheschließung war Carl Philipp
Wilhelm bereits „gewesener Hess. Darmst. Rittmeister“. Nach einer
Anmerkung in der Selbstbiographie seines Schwiegervaters hielt die an
sich schon kurze
Ehe nicht lange. Zum Zeitpunkt des Todes seiner Frau Sophia, nur 1,5
Jahre nach der Eheschließung, war das Paar wegen „Disharmonie beyder
Gemüther“ bereits in einer freiwilligen Trennung. (Strieder, hier S. 241) |
Carl war in der Legislaturperiode 1820-24 als Abgeordneter
der Liberale (Vormärz und 1848/49) für den Wahlbezirk Vilbel in der 2.
Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen (Landstände des
Großherzogtums Hessen) [4]. Die 2. Kammer setzte sich aus 50 gewählten
Abgeordneten. zusammen, die sich folgendermaßen zusammensetzten:
6 Abgeordnete durch den Adel;
10 Abgeordnete in den Städten (je 2 für Darmstadt und Mainz, jeweils
einer für Gießen, Offenbach, Friedberg, Alsfeld, Worms und Bingen);
34 Abgeordnete im restlichen Land.
Voraussetzung zur Wahl zum Abgeordneten war ein Alter von mindestens 30
Jahren. Man musste für Adelssitze mindestens eine direkte jährliche
Steuerzahlung von 300 fl, oder ein äquivalentes Beamtengehalt von 1000
fl nachweisen. Eine einmal festgestellte Wählbarkeit gilt unabhängig vom
Wohnsitz für das ganze Land (Großherzogtum Hessen). Während seiner Zeit
als Abgeordneter (1820-24) für den Wahlbezirk Vilbel, werden
verschiedene seiner Kinder in Alten-Buseck geboren und getauft. Demnach
darf man rückschließen, dass Carl und seine Frau wohl nicht im
Wahlbezirk Vilbel lebten. |
Die Familiengeschichte seiner amerikanischen Nachfahren
berichtet, er sei zu einem Jagdausflug nach Amerika gereist. Dies geschah
zu einem Zeitpunkt, als sein Schuldenberg in Deutschland immer
drückender wurde und ihn die Justiz mit einigen Prozessen beutelte.
Er nimmt seine zwei ältesten Söhne aus zweiter Ehe mit. Seine Frau blieb mit vier
Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren in Hessen zurück. Der älteste Sohn
Carl, aus erster Ehe, war zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet. Ob er
die Stiefmutter und Halbgeschwister in der Abwesenheit des Vaters
versorgte ist unbekannt. |
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Belege: |
1799
Rezeption v. Buseck, Carl, Rittmeister (Heirat mit Sophie v.
Senckenberg)
StAD F 1 Nr. 38/12 -
Regest aus: HADIS
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1802
Luise Weimar zu Alten-Buseck, zweite Tochter des dortigen Schulmeisters
Georg Justus Weimar, ./. Rittmeister (Friedrich August [sic.])
v. Buseck d. J. zu Alten-Buseck: Schwängerung
Der Vorname des Vaters wird nicht genannt, nur der Titel. Das Gericht
erkennt ihn zum Vater. Damit muss er als „Satisfaktion“ 40 fl zahlen und
für das Kind jährlich 6 fl. Das Urteil stammt vom 16. März 1802 – noch
zur Zeit der Schwangerschaft. Im Taufeintrag ist Rittmeister Carl als
Vater genannt, was insofern Sinn macht, da dieser in Alten-Buseck lebte,
Friedrich August nicht. Das Kind wurde im September 1802 geboren und
verstarb im Dezember desgleichen Jahres. Auf die Umstände der Zeugung,
die manchmal in diesen Akten genannt werden, wird hier nicht
eingegangen.
StAD G 26 A Nr. 473/40
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1807
28. April 1806, von Pfr. Otto zu Buseck abgehaltes Protocoll vorgelesen,
den jüngeren Rittmeister von Buseck zum Vater ihres [im Regest
heißt es Johanetta Runther] noch lebenden Kindes angegeben, dieselbe
wurde hierauf noch befragt ob sie von diesem Ihrem Schwängerer Geld
erhalten, sie erklärte er habe zu ihr gesagt: er wolle sowohl für sie,
wie auch für das Kind sorgen und wöchentlich ½ fl zahlen. Sie könne es
zwar nicht beweisen, will es aber mit Eid bestätigen wo geschwängert und
wie oft fleischlich vermischt = im adelichen Haus auf des erw.
Rittmeisters Zimmer und zwar wiederholt.
Urteil vom 26. Juni 1807: Schwängerung und Vaterschaft wurde
eingestanden, v. Buseck ist Vater.
StAD G 26 A Nr. 473/41
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(1820-) 1822-1827
Entschädigung der Freiherren v. Buseck, insbesondere des Rittmeisters
Karl [Philipp Wilhelm] v. Buseck zu Alten-Buseck als
Patrimonialgerichtsherren der alten Lande der Provinz Oberhessen für den
Verlust der Gerichtssporteln durch die Vorschriften der Stempel- und
Taxordnung im Großherzogtum Hessen
Darin: Tabellarisches Verzeichnis der seit dem 24. Juni 1820 im
Patrimonialgericht zu Großen-Buseck eingenommenen Gerichtssporteln für
Beurkundungen sowie für Prozesssachen (jeweils unter Angabe der
Antragsteller bzw. Prozessparteien)
StAD F 28 Nr. 219
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1823
Supplik des Rittmeisters v. Buseck zu Alten-Buseck an die
großherzoglich-hessische Oberforstdirektion über eine Entschädigung für
den Fortfall der Jagdberechtigung in der alten Struth zu Alten-Buseck
StAD F 28 Nr. 311
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1824-1827
Hofagent Simon Nathan Gutenstein zu Homburg ./. Rittmeister Karl
Philipp Wilhelm v. Buseck und dessen Ehefrau Albertina geb. v.
Schackener aus der Karlsmühle zu Alten-Buseck: Rückzahlung eines
Darlehens
StAD G 26 A Nr. 474/5
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1825 - 1827
Rittmeister Karl v. Buseck ./. Großherzoglicher Fiskus: Streit um
Forderung aus Mediumpacht.
StAD G 26 A Nr. 474/6
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1826 - 1828
Philipp Dechert von Alten-Buseck, namens seines Sohnes Georg ./.
Rittmeister Karl v. Buseck zu Alten-Buseck: Injurien
StAD G 26 A Nr. 474/7
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1836 - 1837
Regulierung der Schulden des Rittmeisters Karl v. Buseck zu
Alten-Buseck, hier: Beschwerde des Freiherrn v.
Buseckischen Syndikus, Hofgerichtsadvokat v. Buri, gegen Finanzrat
Guthenstein zu Homburg wegen des auf die Busecksche Staatsrente gelegten
Arrests für 1550 Gulden
StAD G 26 A Nr. 474/9
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posthum |
1858
Louis Frh. von Buseck (* 1812), und Friedrich Frh. von B. (* 1814),
Söhne 2. Ehe des 1852 in Butzbach verstorbenen hess. Rittmeisters
Karl von Buseck, Ansiedler in Erie, Pennsylvania, USA. - 1 Brief -
Betr.: Besuch Graf Carls in Erie während seiner Weltreise, Auswanderung,
Ansprüche an die Busecksche Familienstiftung
StAD F 23 A Nr. 311/84
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1 Mutter ist Louise
Weimar, des Schullehrers Tochter aus Alten-Buseck. Der Vater
"Rittmeister Carl" wird im Taufeintrag erwähnt. (Eintrag im KB
Alten-Buseck). Im Sterbeeintrag heißt er mit Nachnamen Buseck.
2 Mutter ist Henriette Reuther, Johannes Reuthers
Tochter aus Wieseck. StAD G 26 473/41 "28. April 1806, von Pfr. Otto zu
Buseck abgehaltes Protocoll vorgelesen, den jüngeren Rittmeister von
Buseck zum Vater ihres [im Regest heißt es Johanetta Runther] noch
lebenden Kindes angegeben, dieselbe wurde hierauf noch befragt ob sie
von diesem Ihrem Schwängerer Geld erhalten, sie erklärte er habe zu ihr
gesagt: er wolle sowohl für sie, wie auch für das Kind sorgen und
wöchentlich ½ fl zahlen. Sie könne es zwar nicht beweisen, will es aber
mit Eid bestätigen wo geschwängert und wie oft fleischlich vermischt =
im adelichen Haus auf des erw. Rittmeisters Zimmer und zwar wiederholt.
Urteil vom 26. Juni 1807: Schwängerung und Vaterschaft wurde
eingestanden, v. Buseck ist Vater."
Vermutlich identisch mit Justus Buseck aus Wieseck, der sich zum Vater
eines 1823 geborenen Kindes in Großen-Buseck erklärte (FB GBu 320,2 a).
3 FB Butzbach Nr. 6238:
Laut Sterbeeintrag in Butzbach war er Rittmeister á la Suite, "früher
wohnend in Alten-Buseck, seither in Butzbach, gebürtig aus
Reichelsheim". Er starb im Alter von 76 Jahren, 4 Monaten und 18 Tagen.
4 Hessische Abgeordnete, S. 48 und 79
5 Offiziere à la suite eines Regiments tragen die Uniform des
letztern, ohne zu dessen Etat zu gehören; sie befinden sich vielmehr in
etatmäßigen, durch den Reichsmilitäretat normierten Dienststellungen
außerhalb ihres Regiments. Zu den Offizieren à la suite der Armee werden
die Offiziere gezählt, die der Armee gewissermaßen nur als
Ehrenmitglieder ohne Gehalt angehören, z. B. Aggregierte Offiziere. -
http://www.peter-hug.ch/lexikon/offizier
5 HStAD E 12 Nr. 16/2
6 im Taufeintrag Frankfurt-Bornheim S. 204 von 1808 ist
Karl von Buseck als Vater angegeben. Aus welchen Gründen er diesen Sohn
nicht offiziell anerkannt hat (er trägt zeitlebens den Namen der Mutter)
bleibt derzeit unklar. - Für den Hinweis auf diesen Sohn danken wir Fr.
Rybakowski.
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Literatur:
Hanno Müller: Familienbuch Butzbach Bd. IV Familien 1783 bis 1875,
Butzbach 2006 Nr. 6238
Elke Noppes: Auf Sen(c)kenbergs Spuren, MOHG 97/2012 S. 71-113
Hans Georg Ruppel und Birgit Groß: Hessische Abgeordnete 1820-1933.
Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2.
Kammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen. Darmstadt 1980.
Darmstädter Archivschriften 5
Friedrich Wilhelm Strieder: Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten- und
Schriftsteller-Geschichte, XIV, 225–272 |
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