Dorlar, Kloster |
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Am 29. Mai 1601 verkaufen Wilhelm Reinhard v. Buseck und seine Frau Maria v. Lehrbach seinem Bruder Johann Rudolf v. Buseck mit Ehefrau Margaretha Schutzbar gen. Milchling die Hälfte des Hauses, Hofes und adeligem Ansitz in Dorlar – das ehemalige Kloster. Das Klostergebäude und die Kirche wurden von ihrem Großvater Johann v. Buseck 1531 erworben. Ein Jahr später erwarb er auch den restlichen Klosterbesitz. Mit der Übernahme des Klosters durch Johann v. Buseck wurde die Reformation hier eingeführt. Ihr Patronatsrecht gaben sie 1605 auf. Somit mussten sie auch das von ihnen 1592 erbaute Pfarrhaus nicht mehr unterhalten. Der Besitz in Dorlar soll die Busecker teuer gekommen sein. Sie haben nach und nach Teile der Besitzungen veräußert. Auch der Besitz in Atzbach musste unterhalten werden. Bald nachdem Johann Rudolf die Hälfte des Besitzes von seinem Bruder erworben hatte, kaufte er auch ein Gut in Rödgen, in dem er, spätestens aber sein Sohn Johann Ottmar wohnte. Den Hof in Atzbach tauschte Johann Rudolf lehensmäßig gegen den Hof in Rödgen, das Gut in Dorlar scheint er spätestens 1628 verkauft zu haben. |
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links: Modell
der Kirche |
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Die Familie v. Buseck hatte dem Schultheißen von Dorlar ein Stipendium in Höhe von 21 Achtel Korn und 7 1/2 fl. Geld zu einem Studium gestiftet (StAW Best 121 Akten v. Buseck 1). Diese Stiftung wird noch 1612 von der Hans Hermann Schenk zu Schweinsberg und seinem jüngeren Bruder Caspar Magnus, Söhne des verstorbenen Caspar Magnus Schenk zu Schweinsberg, bestätigt. | |
Mit dem Tode
Friedrich Ludwig v. Buseck gen. Münch, im Jahre
1750, stellt sich die Frage, ob sein Gut zu Dorlar Allodial oder Lehen sei. Das
Münchische Gut in Dorlar bestand damals aus 16 Morgen 2 Viertel und 23 Ruthen
Ackerland. Wiesen gehörten nicht dazu. Nach Auskunft des Amtmannes Heß (Brief
vom 23. Mai 1751) zu Atzbach ist es Contributionsfrei, demnach frei von Rechten
Dritter. Nassau-Saarbrücken beruft sich jedoch auf eine Belehnung aus dem Jahre
1618. Damals soll Johann Philipp v. Buseck gen. Münch Güter mit seinem Schwager
Adam Arnd v. Oynhausen im Hüttenberg getauscht haben, für die Adam Arnd 1631
lehensrechtlichen Consens erhalten habe. Die Einkünfte des Gutes in Dorlar
werden vorerst konfisziert, bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse. Das
Idsteiner Archiv konnte zwar einen Gütertausch des Johann Philipp v. Buseck gen.
Münch mit seinem Schwiegervater Adam Arnd v. Oynhausen 1631 belegen. Allerdings
wurde ein Fruchtzehnte gegen Güter im Busecker Tal getauscht. Und zu diesem
Tausch erteilte der Lehnsherr seine Genehmigung. Die weitere Suche nach
Belehnungen der v. Buseck gen. Münch mit Gütern zu Dorlar blieb erfolglos, so
dass Nassau-Saarbrücken zugestehen musste, dass es sich bei dem Gut in Dorlar um
Allodialbesitz handelte und die konfiszierten Pachtsummen den Münchischen Erben
freigeben musste.
(StAW Best 121 Akten v. Buseck 23) Woher also letztendlich der Besitz der v. Buseck gen. Münch in Dorlar kam muss ungeklärt bleiben. |
buseckertal.de
© Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher
Arbeitskreis Buseck e. V.