Maria Antonia Amalia v. Fechenbach

last update: 06.11.2012

PN 13851

 

Vater: Adolf Ernst v. Fechenbach [2]
 
Mutter: Johanna Elisabetha v. Breidenbach zu Breidenstein [2]
 
* 26. September 1654 zu Sommerau [6] ~
+ 2. Februar 1693 #
o-o 
Wilhelm von Hessen-Rheinfels-Rotenburg [1]
 
I. ∞  30. Mai 1679  zu Sommerau [2]
Rudolf Eberhard v. Buseck
 
II. ∞  7. Mai 1684 in Salmünster
Philipp Franz Edmund v. Buseck

 

  Kinder:
o-o Philipp Edler von Sommerau [5] * 1679 zu Sommerau + 1758
I. Johanna Maria Rosina Franzisca v. Buseck * 20. März 1681 zu Salmünster
II. Friedrich Franz Ludwig v. Buseck - Amand * 2. Februar 1685 in Eppelborn
  Ernst Johann Philipp Hartmann v. Buseck * 24. August 1686  
  Johann Christoph v. Buseck * 1687
  Christian Ludwig v. Buseck * Febr. 1689

 

Zur Person:
Maria Antonia Amalia hatte eine angeblich längere Affäre mit Wilhelm, dem ältesten Sohn des Landgrafen von Hessen-(Rheinfels-)Rotenburg, der selber ab 1693 als Landgraf regierte. Dieser Affäire entsprang der Sohn Philipp Edler zu Sommerau, der seinen Namen nach dem Familiensitz der v. Fechenbach erhielt. 
Vor, oder kurz nach der Geburt ihres Sohnes Philipp Edler zu Sommerau heiratete sie den 20 Jahre älteren Rudolf Eberhard v. Buseck.
Der Ehevertrag von 1679 sieht vor, dass Rudolf Eberhard ihr 1.000 fl rheinischer Währung (jeden zu 30 alb oder 60 Kreuzer) als Dotem übergibt, zudem 200 fl gleicher Währung für Kleidung zuzubringen verspricht, welche bis zur endgültigen Begleichung mit 5 % verzinst werden.
Die Braut verspricht ihrem Bräutigam das sämtliche väterliche Allodialgut unter Verzicht auf die Lehen. Sollten ihre Brüder ohne Erben versterben käme auch das mütterliche Gut und sonstige Erbschaften hinzu.
Der Bräutigam verschreibt seiner Braut 2.00 fl Churfürstlich Mainzer Währung und nachfolgend geliste Lehen- und Allodialgüter:
  • das adel. Rittergut zu Rödgen im Busecker Tal, welches ca. 50 Achtel Frucht erträgt und 50 fl Wieß und Garten Zinß. Aus Holz und Mast ist anständig von der im Hof stehenden Ziegelhütte jährlich 30 fl. Da die beiden letzten Posten stark vorangetrieben werden können sie event. mehr erbringen
  • Zwei Teile des Zehnten zu Großen-Linden, bringt ca. 60 Achtel Frucht
  • die Scheidemühle, hat seither 42 Achtel Korn erbracht, 6 Rthlr Geld. Sie ist verlehnt für 34 Achtel Korn, 6 Rthlr, 4 fl für Mast und 6 Hähne
  • das Höfchen zu Oppershofen erträgt ca. 5 Achtel Korn
  • der Zehnte zu Webhersheimb (?) erträgt 4 Achtel Korn, 4 Achtel Hafer und 8 Schilling Geld
  • weitere (wohl gepachtete Güter aus dem Besitz der Freiherrn von Beymelberg (?), von Milchling und von Buseck gen. Münch) ertragen 125 Achtel Korn, 12 Malter Hafer, 32 fl Geld und 60 Stück Federvieh.
 
In zweiter Ehe war sie mit dem Neffen ihres ersten Mannes verheiratet.
 
 
Belege:
1679
Ehevertrag; demnach erhält Maria Antonia Amalia v. Fechenbach bei der Eheschließung das Gut in Rödgen, den 2. Teil des 10. zu Großen-Linden, die Scheidemühle bei Großen-Buseck, den Rodenhausischen Hof zu Oppershofen u.a.

HStAD E 12 Nr. 15/9
 
1684, 1. September
Witwe Maria Antonie Amalie v. Buseck ./. Joh. Ludwig v. Breidenbach: Schuldenforderung

HStAD E 12 Nr. 15/15
 
1701-1713
Aufnahme der 4 unmündigen und unehelich erzeugten Kinder des + Philipp Franz v. Buseck unter die Ganerben des Busecker Tal

HStAD E 12 Nr. 29/12

Die Ganerben des Busecker Tales verweigern die Aufnahme der Söhne des des verstorbenen Philipp Franz Edmund v. Buseck in die Ganerbschaft des Busecker Tals mit der Begründung ihre eine Großmutter väterlicherseits (v. Mosbach) sei bürgerlicher Herkunft, sowie ihrer unehelichen Geburt. Wenn das Heiratsdatum von 1687 der Eltern stimmt, sind zumindest die beiden ältesten Söhne (darunter der spätere Fürstbischof Amand v. Buseck) tatsächlich vorehelich geboren. In einem Schreiben seines Onkels Bonifatius v. Buseck verweist dieser darauf hin das die Kinder später voll legitimiert wurden und den Geburtsstatus „ehelich“ erhalten haben [4].

In der Akte Blatt 25
Specius facti
Eß hat Weylandt Hr Philipß Frantz von Buseck
zu Eppelborn in Lothringen, seines Vatters
bruderß seel. nachgelaßene Wittwe, Mariam
Anthoniam Ameliam von Fechenbach
wißentlich
ohne Dispensation, geraume Jahr in Lothringen,
alß ein Eheweib bey sich gehabt, undt mitt Ihr con=
frasciret, und 4 Söhne per incestum erzeuget, her=
nach aber, da Ihme das gewißen aufgewacht undt
besaget, Er möchte wegen dieser cohabitation, undt
so langer Jahre betriebener bluthschande, endtlich zu
schwehrer bestrafung gezogen werden, hat Er per
supplicam bey dem Papst circa annum 1688 veste
umb dispusation angehalten, undt wie zuver=
muthen, die wahr beschaffenheit und umbstände
verschwiegen, auch endtlich sub et ..... bey=
liegende .... dispensation, die wir origina=
liter noch nicht gesehen, à Vicario Pontificus
erhalten; ...

so die Darstellung der Ganerben.
Sie argumentieren das im lutherischen Busecker Tal und im lutherischen Hessen eine Ehe zwischen so nah verwandten Personen keine Rechtsgültigkeit erfahren würde [3]. Am Ende verlieren die Ganerben den Rechtsstreit. 1705 werden die Adelsatteste für die 4 Brüder abgelegt. Nach Erreichen der Volljährigkeit legt Amand 1712 seinen Eid auf die Ganerbschaft Busecker Tal ab.
 

1 siehe hierzu verschiedene Internetseiten.
2 Ehevertrag in StAD E 12 Nr. 15/9
3 mit Bezug auf das 3. Buch Mose 18
4 StAD E 12 Nr. 29/12 Blatt 6 v
5 lt. Helmer wurde der Sohn mit Diplom vom 5. April 1712 von Kaiser Karl VI. legitimiert und ihm ein Wappen verliehen.
6 Helmer
 
Literatur:
Wilhelm Helmer: Das Adelsgeschlecht von Buseck und seine Beziehungen zum Hochstift Fulda Teil 2, Buchenblätter 1, Freitag 6. Januar 1978, S. 4; Buchenblätter 11, Freitag 10. Mai 1985, S. 43-44
 
 

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