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Maria Antonia Amalia v. Fechenbach |
last update:
06.11.2012
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PN 13851 |
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Zur Person: |
Maria Antonia Amalia hatte eine angeblich längere
Affäre mit Wilhelm, dem ältesten Sohn des Landgrafen von
Hessen-(Rheinfels-)Rotenburg, der selber ab 1693 als Landgraf regierte.
Dieser Affäire entsprang der Sohn Philipp Edler zu Sommerau, der seinen Namen
nach dem Familiensitz der v. Fechenbach erhielt. |
Vor, oder kurz nach der Geburt ihres Sohnes Philipp Edler zu
Sommerau heiratete sie den 20 Jahre älteren Rudolf Eberhard v. Buseck. |
Der Ehevertrag von 1679 sieht vor, dass Rudolf Eberhard
ihr 1.000 fl rheinischer Währung (jeden zu 30 alb oder 60 Kreuzer) als
Dotem übergibt, zudem 200 fl gleicher Währung für Kleidung zuzubringen
verspricht, welche bis zur endgültigen Begleichung mit 5 % verzinst
werden.
Die Braut verspricht ihrem Bräutigam das sämtliche väterliche
Allodialgut unter Verzicht auf die Lehen. Sollten ihre Brüder ohne Erben
versterben käme auch das mütterliche Gut und sonstige Erbschaften hinzu.
Der Bräutigam verschreibt seiner Braut 2.00 fl Churfürstlich Mainzer
Währung und nachfolgend geliste Lehen- und Allodialgüter: |
- das adel. Rittergut zu Rödgen im Busecker Tal, welches ca. 50
Achtel Frucht erträgt und 50 fl Wieß und Garten Zinß. Aus Holz und
Mast ist anständig von der im Hof stehenden Ziegelhütte jährlich 30
fl. Da die beiden letzten Posten stark vorangetrieben werden können
sie event. mehr erbringen
- Zwei Teile des Zehnten zu Großen-Linden, bringt ca. 60 Achtel
Frucht
- die Scheidemühle, hat seither 42 Achtel Korn erbracht, 6 Rthlr
Geld. Sie ist verlehnt für 34 Achtel Korn, 6 Rthlr, 4 fl für Mast
und 6 Hähne
- das Höfchen zu Oppershofen erträgt ca. 5 Achtel Korn
- der Zehnte zu Webhersheimb (?) erträgt 4 Achtel Korn, 4 Achtel
Hafer und 8 Schilling Geld
- weitere (wohl gepachtete Güter aus dem Besitz der Freiherrn von
Beymelberg (?), von Milchling und von Buseck gen. Münch) ertragen
125 Achtel Korn, 12 Malter Hafer, 32 fl Geld und 60 Stück Federvieh.
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In
zweiter Ehe
war sie mit dem Neffen ihres ersten Mannes verheiratet. |
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Belege: |
1679
Ehevertrag; demnach erhält Maria Antonia Amalia v. Fechenbach bei
der Eheschließung das Gut in Rödgen, den 2. Teil des 10. zu
Großen-Linden, die Scheidemühle bei Großen-Buseck, den Rodenhausischen
Hof zu Oppershofen u.a.
HStAD E 12 Nr. 15/9
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1684, 1. September
Witwe Maria Antonie Amalie v. Buseck ./. Joh. Ludwig v.
Breidenbach: Schuldenforderung
HStAD E 12 Nr. 15/15
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1701-1713
Aufnahme der 4 unmündigen und unehelich erzeugten Kinder des + Philipp
Franz v. Buseck unter die Ganerben des Busecker Tal
HStAD E 12 Nr. 29/12
Die Ganerben des Busecker Tales verweigern die Aufnahme der Söhne des
des verstorbenen Philipp Franz Edmund v. Buseck in die Ganerbschaft des
Busecker Tals mit der Begründung ihre eine Großmutter väterlicherseits
(v. Mosbach) sei bürgerlicher Herkunft, sowie ihrer unehelichen Geburt.
Wenn das Heiratsdatum von 1687 der Eltern stimmt, sind zumindest die
beiden ältesten Söhne (darunter der spätere Fürstbischof
Amand v. Buseck) tatsächlich
vorehelich geboren. In einem Schreiben seines Onkels
Bonifatius v. Buseck verweist
dieser darauf hin das die Kinder später voll legitimiert wurden und den
Geburtsstatus „ehelich“ erhalten haben [4].
In der Akte Blatt 25
Specius facti
Eß hat Weylandt Hr Philipß Frantz von Buseck
zu Eppelborn in Lothringen, seines Vatters
bruderß seel. nachgelaßene Wittwe, Mariam
Anthoniam Ameliam von Fechenbach wißentlich
ohne Dispensation, geraume Jahr in Lothringen,
alß ein Eheweib bey sich gehabt, undt mitt Ihr con=
frasciret, und 4 Söhne per incestum erzeuget, her=
nach aber, da Ihme das gewißen aufgewacht undt
besaget, Er möchte wegen dieser cohabitation, undt
so langer Jahre betriebener bluthschande, endtlich zu
schwehrer bestrafung gezogen werden, hat Er per
supplicam bey dem Papst circa annum 1688 veste
umb dispusation angehalten, undt wie zuver=
muthen, die wahr beschaffenheit und umbstände
verschwiegen, auch endtlich sub et ..... bey=
liegende .... dispensation, die wir origina=
liter noch nicht gesehen, à Vicario Pontificus
erhalten; ...
so die Darstellung der Ganerben.
Sie argumentieren das im lutherischen Busecker Tal und im lutherischen
Hessen eine Ehe zwischen so nah verwandten Personen keine
Rechtsgültigkeit erfahren würde [3]. Am Ende verlieren die Ganerben den
Rechtsstreit. 1705 werden die Adelsatteste für die 4 Brüder abgelegt.
Nach Erreichen der Volljährigkeit legt Amand 1712 seinen Eid auf die
Ganerbschaft Busecker Tal ab. |
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1 siehe hierzu verschiedene Internetseiten.
2 Ehevertrag in StAD E 12 Nr. 15/9
3 mit Bezug auf das
3. Buch Mose 18
4 StAD E 12 Nr. 29/12 Blatt 6 v
5 lt. Helmer wurde der Sohn mit Diplom vom 5. April 1712 von Kaiser Karl
VI. legitimiert und ihm ein Wappen verliehen.
6 Helmer |
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Literatur: |
Wilhelm Helmer: Das Adelsgeschlecht von Buseck und seine
Beziehungen zum Hochstift Fulda Teil 2, Buchenblätter 1, Freitag
6. Januar 1978, S. 4; Buchenblätter 11, Freitag 10. Mai 1985, S.
43-44 |
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