Zur Person: |
Als Ernst Johann Philipp Hartmann im Jahre 1686 zur Welt
kommt, waren seine Eltern bereits zwei Jahre verheiratet.
Diese Eheschließung erkennen die Ganerben des Busecker Tales nicht an,
als es um die Aufnahme von Ernst Johann Philipp Hartmann und seinen Brüdern in die Ganerbschaft
geht. Es ist es die Tatsache, dass seine Mutter
zuvor mit dem Onkel seines Vaters
verheiratet gewesen war, die in den Augen der Ganerben diese Ehe nicht
gültig sein lässt. In ihren Augen war es Blutschande, wegen zu naher
Verwandschaft.
In einem langen Prozess [2] wehren die Ganerben des Busecker Tales sich
gegen die Aufnahme der unehelichen Söhne des verstorbenen Philipp Franz
Edmund v. Buseck in die Ganerbschaft des Busecker Tals u.a. auch mit der
Begründung ihre eine Großmutter väterlicherseits (v. Mosbach) sei
bürgerlicher Herkunft, sowie ihrer unehelichen Geburt. Wenn das
Heiratsdatum von 1687 der Eltern stimmt, sind zumindest die beiden
ältesten Söhne (darunter der spätere Fürstbischof
Amand v. Buseck) tatsächlich vorehelich geboren. In einem Schreiben
seines Onkels Bonifatius v. Buseck
verweist dieser darauf, dass die Kinder später voll legitimiert wurden
und den Geburtsstatus „ehelich“ erhalten haben.
In der Akte [3] heißt es:
Specius facti
Eß hat Weylandt Hr Philipß Frantz von Buseck
zu Eppelborn in Lothringen, seines Vatters
bruderß seel. nachgelaßene Wittwe, Mariam
Anthoniam Ameliam von Fechenbach wißentlich
ohne Dispensation, geraume Jahr in Lothringen,
alß ein Eheweib bey sich gehabt, undt mitt Ihr con=
frasciret, und 4 Söhne per incestum erzeuget, her=
nach aber, da Ihme das gewißen aufgewacht undt
besaget, Er möchte wegen dieser cohabitation, undt
so langer Jahre betriebener bluthschande, endtlich zu
schwehrer bestrafung gezogen werden, hat Er per
supplicam bey dem Papst circa annum 1688 veste
umb dispusation angehalten, undt wie zuver=
muthen, die wahr beschaffenheit und umbstände
verschwiegen, auch endtlich sub et ..... bey=
liegende .... dispensation, die wir origina=
liter noch nicht gesehen, à Vicario Pontificus
erhalten; ...
so die Darstellung der Ganerben.
Sie argumentieren das im lutherischen Busecker Tal und im lutherischen
Hessen eine Ehe zwischen so nah verwandten Personen keine
Rechtsgültigkeit erfahren würde. Am Ende verlieren die Ganerben den
Rechtsstreit. 1705 werden die Adelsatteste für die 4 Brüder abgelegt.
Nach Erreichen der Volljährigkeit legt Amand 1712 seinen Eid auf die
Ganerbschaft Busecker Tal ab.
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Hofkavalier zu Würzburg (1716) |
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Belege: |
1705 Juni 25, Großen-Buseck
Johann Gottfried v. Fechenbach zu Sommerau, Friedrich Ludwig Schenk v.
Schweinsberg, hochfürstlich fuldaischer Capitaine, bekunden: Auf Bitten
der Gebr.
Friedrich Franz Ludwig, Ernst, Johann
Christoph und
Christian Ludwig, Söhnen des verst. Philipp Franz v. Buseck, haben
sie auf einem zur Aufnahme in die Ganerbschaft Buseckertal angesetzten
Tag eidlich bezeugt, dass diese durch die vier Ahnen von ihrer Mutter
her, der Maria Antonia Amalia v. Buseck geb. v. Fechenbach, edel und zum
Schild und Helm geboren sind. Da sie aber noch minderjährig sind, sollen
sie erst nach Erlangung der Volljährigkeit vereidigt und in die
Ganerbschaft aufgenommen werden.
Siegler: Aussteller
StAD F 28 Nr. 57 Bl. 53 - 54: Abschrift, beglaubigt 1791, Papier
Regest aus: J. Friedrich Battenberg, Archiv der Familie von Buseck und
der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000
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1705 Juni 25, Großen-Buseck
Adolf Reinhard und Ludwig Balthasar Philipp v. Nordeck zur Rabenau
bekunden: Auf Bitten der Gebr. Friedrich Franz Ludwig, Ernst,
Johann Christoph und Christian Ludwig, Söhnen des verst. Philipp Franz
v. Buseck, haben sie auf einem zur Aufnahme in die Ganerbschaft
Buseckertal angesetzten Tag eidlich bezeugt, dass diese durch die vier
Ahnen von ihrem Vater her edel und zum Schild und Helm geboren sind. Da
sie aber noch minderjährig sind, sollen sie erst nach Erlangung der
Volljährigkeit vereidigt und in die Ganerbschaft aufgenommen werden.
Siegler: Aussteller
StAD F 28 Nr. 57 Bl. 37 - 37v: Abschrift, beglaubigt 1791, Papier
Regest aus: J. Friedrich Battenberg, Archiv der Familie von Buseck und
der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000
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1 StAD E 12 16/11
2 StAD E 12 Nr. 29/12
3 StAD E 12 Nr. 29/12, Blatt 25
4 Kirchenbuch der Stadtpfarrei Fulda
5 Helmer 3
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Literatur
J. Friedrich Battenberg (Bearbeiter), Archiv der Familie von Buseck und
der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000
Wilhelm Helmer: Das Adelsgeschlecht von Buseck und das
Hochstift Fulda; in Buchenblätter. Beilage der Fuldaer Zeitung für
Heimatfreunde; Teil 1 in Nr. 25 vom 24. Dez. 1977 im Jahrgang 50/1977 Seite
97-98, Teil 2 in Nr. 1 vom 6. Jan. 1978 im Jahrgang 50/1978 Seite 4, Teil 3
in Nr. 2 vom 26. Jan. 1978 im Jahrgang 50/1978 Seite 5 - 7, (Schluß) in Nr.
4 in Jahrgang 50/1978; Nachtrag in Nr. 11 vom 10. Mai 1985 in Jahrgang 58/1985 |
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