Zur Person: |
; "zu Frankfurt" (1537); trägt 1549 den Beinamen "von Vers";
Befehlshaber im Dienste des Grafen von Manderscheid und Blankenheim
(1553) |
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Belege: |
1529 Juni 28, Grevenmacher (Peter
und Paulus abenth apostolorum)
Vor Junker Georg von der Fels [Feltz}, Herrn zu Heffingen und Richter zu
Grevenmacher [Macheren), sowie vor Heinrich Drossel (DrusseII) von Schöneck,
Paulus Orley, Vikar zu Fels [zu der Veltz}, und Johann Luepstorft,
Schöffen zu Fels [Veltz}, einigt sich Johann Reuss von Folkendingen [Reussen von
Folcken-} mit Konrad Münch von Busech [Moenche von Boisseck}. der
seinen Vater und seine Mutter Ottilie, geb Reuss von Folkendingen, Johanns
Schwester, vertritt, folgendermaßen über die Vereinbarung [außgeschnieten
zetteIl) von 1489 Juni 26 [uft frytagh nahe s. Johans tagen baptist}.
wonach beim Tod der Katharina Wolfskehl [Wolftskelen) die elterlichen
Erbgüter durch Johann und seine Schwester Ottilie zu gleichlen Teilen
untereinander aufgeteilt werden sollten: Sie verzichten gegenseitig auf alle
Forderungen, die über die im Folgenden vorgenommene Teilung hinausgehen; alle
diesbezüglichen Unterlagen verlieren ihre Gültigkeit. Sodann nehmen sie außerdem
folgende Teilung der Hinterlassenschaft [beyfalI) ihrer verstorbenen Tante
[waesen) Jungfer Barbara sowie des Wittums der Katharina Wolfskehl vor: Johann
erhält das Haus einschließlich Zubehör zu Folkendingen. Konrad erhält den zu den
Gütern zu Gilsdorf [Gielstorff) gehörigen Weingarten. Den Zehnt zu
Waldbillig [WaltpiIIich) teilen sie untereinander zu gleichen Teilen. Das
Verfügungsrecht über die Lehngüter behält Johann alleine, weshalb Konrad
ihm seine Rechte zu Folkendingen abgetreten hat. Die Güter zu Gilsdorf, die die
verstorbene Katharina Wolfskehl als Wittum innehatte, teilen sie ebenfalls
untereinander zu gleichen Teilen; die Güter sind nach Ausweis der
Wittumsverschreibung unbelastet. Gleiches gilt für die drei Gülten, die die
Jungfer Barbara hinterlassen hat. Johann bleiben zu Gilsdorf die Güter
vorbehalten, die er bisher dort innehatte. Der Teilung unterworfenes und
nachträglich aufgefundenes Gut teilen sie ebenfalls untereinander zu gleichen
Teilen, ebenso das Gut zu Bettingen [Pittinghen), einen Garten und ein
Feld beim Gericht sowie eine kleine Wiese einschließlich Zubehör. Sofern Johann
etwas von den Gütern belastet hat, hat er die Belastung zu tilgen. - Die Partner
verpflichten sich erblich auf die Vereinbarungen, die doppelt ausgefertigt
werden. SiegIer: Konrad Münch von Buseck. - In einem Transfix räumt
Johann dem Konrad, der ihm Verfügungsrecht über alle Lehnsgüter
eingeräumt hat, die Hälfte von Haus und Hof einschließlich Zubehör zu
Folkendingen erblich ein, dazu das Recht, dort Schadensersatz für den Fall
beizutreiben. daß er und seine Erbe infolge Säumnis Johanns oder seiner Erben
bei der Verfügung über die Lehen geschädigt werden. - Uff s. Peter und
Paulus abenth apostolorum, Grevenmachern.
aus Jost Kloft: Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von
Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönsteig/Sieg Band 2, Köln 1979 Nr. 985
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1530, Juli 14
1530 uff donerstag nach sant Margreten dagk;
Konrad Mönch von Buseck und Fye, seine Hausfrau verkaufen den Eheleuten Junghens
und Anna Vyntzgen die Ytzewiese unter Kirchvers zu 50 Gulden für einen
Jahreszins von 1 Gulden auf wiederkauf.
Orig. Perg. mit aufgedr. Siegel
StAMr Best. A 1 t
Kirchvers
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1536, Oct. 31
Johann Moench v. Buseck zu Kirchvers mit Agnesa als seiner
Ehefrau, verkaufen Conradt des Johann Bruder mit Fyhe von
Oendall, dessen Hausfrau ihre Güter in der Eyttelen und in dem Lande von
Lutzenberckg
Orig. mit 5, teilweise verletzten Siegeln
StAMr A 1 t v.
Buseck gen. Mönch
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1537
Barbara Münch v. Buseck schreibt an ihren Vetter
Johann v. Buseck, Amptmann zu Bonames
wegen ausstehender Gelder ihres Bruders Conrad
in Höhe von 100 fl. an sie. Conrad zu Vers, Keller zu Zülpich,
verweigert ihr das Geld. Erwähnt wird ein Bruder
Johann zu Vers und dass der Vater verstorben ist.
StAMr Best. 257/VI 57
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1549 Januar 28
Bernhart Monch vonn Buchseck burgman zcu Gliperg
und seine Frau Anna verkaufen „eynen unsernn walt im Buchsecker dayll
gelegen zcu Umbelszhuszen, genant dher Eychwalt, ane dhenn erenvesten
Conraid unnd Johan Monchen gebrudern von Fersz (?) und zwischen dhem
erenvesten Philips Monchen vonn Groiszen Buchseck unnd stoisset uff dhen
Seulbecher [1] walt, unnd sullen dysz zweye deyll alsz groisz sin alsz
Philips Monchs eyne deyll“, an Jorgen Selczern zu Gyssen und seine
Frau Margarethen für 34 Gulden Frankfurter Währung und 5 Ohm Bier, „maicht
dryszig unnd nun guldhen obgemelter werunge unnd eynen guldhen zcu
winckauff“ auf 31 Jahre. Ablösung nach dieser Zeit mit obigem Betrag
vorbehalten. - Siegler: 1. Bernhard Mönch, 2. für Anna: Hansz Clem von
Uszingen, Schultheiß zu Gliperg. Geg. am Mondag nach sanct Paulus dag
bekerunge a. D. funffzehendundert veierzigk unnd nun jaer.
Archiv der Frhrl. Fam. v. Nordeck zur Rabenau auf Schloß Großen-Buseck
Druck: Lindenstruth Ommelshausen Nr. 1
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1553
Befehlshaber im Dienste des Grafen von Manderscheid und Blankenheim
StAD F 28 Nr. 118,1
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posthum |
1581 Januar 24,
Zabern
Heinrich Münch von Buseck quittiert, zugleich für seine Frau Elisabeth
Münch von Buseck, geb. Riedesel von Bellersheim, seinem Vetter Wilhelm
Reuss von Folkendingen, nachdem er ihm [15]79 August 9 zu Folkendingen
in dessen Wohnung (behausonge) seinen Zehntanteil zu Waldbillig
(WalpiIIich) sowie seine Gülten und Renten zu Gilsdorf und lngendorf
verkaufte, die ihm nach der Teilung zwischen seinem gestorbenen
Vater Konrad Münch von Buseck und dem gestorbenen Johann Reuss
von Folkendingen zugefallen waren, den Empfang folgender Beträge, die
Wilhelm ihm durch seinen Vetter Valerian Manner nach Zabern
(Elsaßaberen) überbringen ließ: 451/2 doppelte Dukaten zu je 4 fI., den
fI. zu je 15 Batzen gerechnet; 5 Sonnenkronen zu je 27 Batzen; 7
Pistolenkronen (pistolette cronen) zu je 25 Batzen. Die Zahlung erfolgt
als Abschlag auf 200 Tlr., die Wilhelm ihm vertragsgemäß für kommenden
St. Matthiastag, den 25. Februar, zugesagt hat. - Untersmriften des
Ausstellers und seiner Frau. - Siegler: der Aussteller. - Elsaßobern.
aus Jost Kloft: Inventar des Urkundenarchivs der
Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönsteig/Sieg Band 4, Köln 1984
Nr. 1822
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Literatur |
Wilhelm Lindenstruth: Omelshausen im
Busecker Tal, Quartalbl. des Hist. Vereins f. Hessen, NF 5 / 1911 S. 137
- 141 |
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