Conrad v. Buseck
gen. Münch

last update: 23.04.2011

PN 4031

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Johann/Gerlach v. Buseck gen. Münch
 
Mutter: Ottilie Reuss v. Folkendingen 
 
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erwähnt von ... bis .....

+ #
Sophie v. Odendale

 

Kinder:
Clara erw. +
Sohn/Söhne    
Heinrich    

 

Zur Person:
; "zu Frankfurt" (1537); trägt 1549 den Beinamen "von Vers"; Befehlshaber im Dienste des Grafen von Manderscheid und Blankenheim (1553)
 
Belege:

1529 Juni 28, Grevenmacher (Peter und Paulus abenth apostolorum)
Vor Junker Georg von der Fels [Feltz}, Herrn zu Heffingen und Richter zu Grevenmacher [Macheren), sowie vor Heinrich Drossel (DrusseII) von Schöneck, Paulus Orley, Vikar zu Fels [zu der Veltz}, und Johann Luepstorft, Schöffen zu Fels [Veltz}, einigt sich Johann Reuss von Folkendingen [Reussen von Folcken-} mit Konrad Münch von Busech [Moenche von Boisseck}. der seinen Vater und seine Mutter Ottilie, geb Reuss von Folkendingen, Johanns Schwester, vertritt, folgendermaßen über die Vereinbarung [außgeschnieten zetteIl) von 1489 Juni 26 [uft frytagh nahe s. Johans tagen baptist}. wonach beim Tod der Katharina Wolfskehl [Wolftskelen) die elterlichen Erbgüter durch Johann und seine Schwester Ottilie zu gleichlen Teilen untereinander aufgeteilt werden sollten: Sie verzichten gegenseitig auf alle Forderungen, die über die im Folgenden vorgenommene Teilung hinausgehen; alle diesbezüglichen Unterlagen verlieren ihre Gültigkeit. Sodann nehmen sie außerdem folgende Teilung der Hinterlassenschaft [beyfalI) ihrer verstorbenen Tante [waesen) Jungfer Barbara sowie des Wittums der Katharina Wolfskehl vor: Johann erhält das Haus einschließlich Zubehör zu Folkendingen. Konrad erhält den zu den Gütern zu Gilsdorf [Gielstorff) gehörigen Weingarten. Den Zehnt zu Waldbillig [WaltpiIIich) teilen sie untereinander zu gleichen Teilen. Das Verfügungsrecht über die Lehngüter behält Johann alleine, weshalb Konrad ihm seine Rechte zu Folkendingen abgetreten hat. Die Güter zu Gilsdorf, die die verstorbene Katharina Wolfskehl als Wittum innehatte, teilen sie ebenfalls untereinander zu gleichen Teilen; die Güter sind nach Ausweis der Wittumsverschreibung unbelastet. Gleiches gilt für die drei Gülten, die die Jungfer Barbara hinterlassen hat. Johann bleiben zu Gilsdorf die Güter vorbehalten, die er bisher dort innehatte. Der Teilung unterworfenes und nachträglich aufgefundenes Gut teilen sie ebenfalls untereinander zu gleichen Teilen, ebenso das Gut zu Bettingen [Pittinghen), einen Garten und ein Feld beim Gericht sowie eine kleine Wiese einschließlich Zubehör. Sofern Johann etwas von den Gütern belastet hat, hat er die Belastung zu tilgen. - Die Partner verpflichten sich erblich auf die Vereinbarungen, die doppelt ausgefertigt werden.  SiegIer: Konrad Münch von Buseck. - In einem Transfix räumt Johann dem Konrad, der ihm Verfügungsrecht über alle Lehnsgüter eingeräumt hat, die Hälfte von Haus und Hof einschließlich Zubehör zu Folkendingen erblich ein, dazu das Recht, dort Schadensersatz für den Fall beizutreiben. daß er und seine Erbe infolge Säumnis Johanns oder seiner Erben bei der Verfügung über die Lehen geschädigt werden. - Uff s. Peter und Paulus abenth apostolorum, Grevenmachern.

aus Jost Kloft: Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönsteig/Sieg Band 2, Köln 1979 Nr. 985
 

1530, Juli 14
1530 uff donerstag nach sant Margreten dagk; Konrad Mönch von Buseck und Fye, seine Hausfrau verkaufen den Eheleuten Junghens und Anna Vyntzgen die Ytzewiese unter Kirchvers zu 50 Gulden für einen Jahreszins von 1 Gulden auf wiederkauf.
Orig. Perg. mit aufgedr. Siegel

StAMr Best. A 1 t Kirchvers
 
1536, Oct. 31
Johann Moench v. Buseck zu Kirchvers mit Agnesa als seiner Ehefrau, verkaufen Conradt des Johann Bruder mit Fyhe von Oendall, dessen Hausfrau ihre Güter in der Eyttelen und in dem Lande von Lutzenberckg
Orig. mit 5, teilweise verletzten Siegeln

StAMr A 1 t v. Buseck gen. Mönch
 
1537
Barbara Münch v. Buseck schreibt an ihren Vetter Johann v. Buseck, Amptmann zu Bonames wegen ausstehender Gelder ihres Bruders Conrad in Höhe von 100 fl. an sie. Conrad zu Vers, Keller zu Zülpich, verweigert ihr das Geld. Erwähnt wird ein Bruder Johann zu Vers und dass der Vater verstorben ist.

StAMr Best. 257/VI 57
 
1549 Januar 28
Bernhart Monch vonn Buchseck burgman zcu Gliperg und seine Frau Anna verkaufen „eynen unsernn walt im Buchsecker dayll gelegen zcu Umbelszhuszen, genant dher Eychwalt, ane dhenn erenvesten Conraid unnd Johan Monchen gebrudern von Fersz (?) und zwischen dhem erenvesten Philips Monchen vonn Groiszen Buchseck unnd stoisset uff dhen Seulbecher [1] walt, unnd sullen dysz zweye deyll alsz groisz sin alsz Philips Monchs eyne deyll“, an Jorgen Selczern zu Gyssen und seine Frau Margarethen für 34 Gulden Frankfurter Währung und 5 Ohm Bier, „maicht dryszig unnd nun guldhen obgemelter werunge unnd eynen guldhen zcu winckauff“ auf 31 Jahre. Ablösung nach dieser Zeit mit obigem Betrag vorbehalten. - Siegler: 1. Bernhard Mönch, 2. für Anna: Hansz Clem von Uszingen, Schultheiß zu Gliperg. Geg. am Mondag nach sanct Paulus dag bekerunge a. D. funffzehendundert veierzigk unnd nun jaer.

Archiv der Frhrl. Fam. v. Nordeck zur Rabenau auf Schloß Großen-Buseck
Druck: Lindenstruth Ommelshausen Nr. 1
 
1553
Befehlshaber im Dienste des Grafen von Manderscheid und Blankenheim

StAD F 28 Nr. 118,1
 
posthum

1581 Januar 24, Zabern                
Heinrich Münch von Buseck quittiert, zugleich für seine Frau Elisabeth Münch von Buseck, geb. Riedesel von Bellersheim, seinem Vetter Wilhelm Reuss von Folkendingen, nachdem er ihm [15]79 August 9 zu Folkendingen in dessen Wohnung (behausonge) seinen Zehntanteil zu Waldbillig (WalpiIIich) sowie seine Gülten und Renten zu Gilsdorf und lngendorf verkaufte, die ihm nach der Teilung zwischen seinem gestorbenen Vater Konrad Münch von Buseck und dem gestorbenen Johann Reuss von Folkendingen zugefallen waren, den Empfang folgender Beträge, die Wilhelm ihm durch seinen Vetter Valerian Manner nach Zabern (Elsaßaberen) überbringen ließ: 451/2 doppelte Dukaten zu je 4 fI., den fI. zu je 15 Batzen gerechnet; 5 Sonnenkronen zu je 27 Batzen; 7 Pistolenkronen (pistolette cronen) zu je 25 Batzen. Die Zahlung erfolgt als Abschlag auf 200 Tlr., die Wilhelm ihm vertragsgemäß für kommenden St. Matthiastag, den 25. Februar, zugesagt hat. - Untersmriften des Ausstellers und seiner Frau. - Siegler: der Aussteller. - Elsaßobern. 

aus Jost Kloft: Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönsteig/Sieg Band 4, Köln 1984 Nr. 1822
 

 

 
Literatur
Wilhelm Lindenstruth: Omelshausen im Busecker Tal, Quartalbl. des Hist. Vereins f. Hessen, NF 5 / 1911 S. 137 - 141
 
 

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