Heinrich v. Buseck
gen. Münch

last update: 07.11.2012

PN 4034

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Conrad v. Buseck gen. Münch
 
Mutter: Sophie v. Odendale
 
* ~

erwähnt von ... bis .....

+ vor 1613 #
∞  [1]
Elisabeth Riedesel v. Bellersheim

 

Kinder:
  erw. +

 

Zur Person:
 
 
Belege:
1544, Mai 23 (Freytags post vocem jucunditatis)
Copia des protocols mit einverleibten extract der Klagen Bernhard Mönchen & Consorten contra Philips von Trohe. Num. 110. Freytags post vocem jucunditatis anna &c. 44.
Bernhard Mönch hat einbracht eine Klage und citationem darauff zu erkennen gebetten. Unterschiedene Klagen Bernhard Mönchen in Nahmen sein selbst und als verordentem Vormünders Henrich Mönchen seines Vettern contra Den Ehrenvesten Philips von Trohe.
Vor Euch den Gestrengen Ehrenvesten Würdigen und Hochgelahrten & Demnach bitt Kläger nominibus quibus supra in Recht zu sprechen daß Beklagtem keines weges geziemt noch gebühret habe Klägern ihre Gebühr Recht schuldig und pflichtig sey Klägern solchen Stock zu ihrer Gebühr wiederumb einzuraumen oder aber atestionem darvor zu entrichten und zu bezahlen alles mit Abtrage derenthalben erlittener und empfangener Schaden, Kosten, ropens und interesse de pretestando und was sonst hierin zum beständigsten soll kan und mag gebetten werden mit untertheniger Anruffung Euer Adelichen richterlichen Ambts.
Vorbehaltlich aller und jeder Rechtlicher Notturfft.  - Christ. Brecht D.

Druck: Memoriale S. 311
 
1544, Mai 24 (Sonnabends nach exaudi)
Ein ander Klage eorundum contra Auch den Ehrenvesten Philips von Trohe.
Vor Euch den Gestrengen Ehrenvesten Würdigen und Hochgelahrten Herrn Hoffrichter und Urtheiler dieses Fürstlichen Hoffgerichts zu Hessen bringt Bernhard Monch in Nahmen obstehet nachfolgende Klagen in gegen und wieder den Ehrenvesten Philips von Trohe mit Bitt etc.
Bitt derwegen in Recht zu erkennen daß Beklagtem nicht gebührt habe der Pfarrkirchen und derselbigen Pfarrer mit obberührter jährlicher Gülde also lang uffzuhalten und also schuldig sey den Ausstand dem Pfarrer zu entrichten und Klägern derohalben schadtloß zu halten auch Ihn derowegen hinfurters Bezahlung zu thun gnugsame Caution zu Thun alles mit Erstattung Kosten und Schadens dieser Sachen halben uffgelauffen und noch uffgelauffen wird. E. Adelich Richterlich Ambt hiermit untertheniglich anruffend / mit Vorbehalt aller rechtlichen Notturfft  -  Chr. Brecht D.
Hierauf ist die citation erkant und ausgegangen vermög der Relation uff dem Libell. Sonnabends nach exaudi hat George Sprenger / Philips von Trohe siß libell sambt gewöhnlicher citation gelieffert / hat gesagt wolle gehorsam sein
Philips von Trohe constituit D. Licent. Salwächtern in procuratorem legitimum, act. 19. Aug. anno 44
Dieser Cpien original ist ein Convolut actorum von Sechs Blättern ohneingebunden erscheinen die extrahirte Posten der zween unterschiedlichen KLagen sambt der Relation in den Ersten vier Blättern der Inhalt aber des protocols im Eingang und Ende dieser Copey erscheinen fol. 5 facie&linea I usque sinem intitulirt Bernhard Mönchen in Nahmen sein selbst und als Vormünder Henrich Mönchen seines Vettern Kläger contra Philips von Trohe Beklagten ist sonsten nach collationirung glaubwürdig befunden.

Druck: Memoriale S. 312
 

1581 Januar 24, Zabern                
Heinrich Münch von Buseck quittiert, zugleich für seine Frau Elisabeth Münch von Buseck, geb. Riedesel von Bellersheim, seinem Vetter Wilhelm Reuss von Folkendingen, nachdem er ihm [15]79 August 9 zu Folkendingen in dessen Wohnung (behausonge) seinen Zehntanteil zu Waldbillig (WalpiIIich) sowie seine Gülten und Renten zu Gilsdorf und lngendorf verkaufte, die ihm nach der Teilung zwischen seinem gestorbenen Vater Konrad Münch von Buseck und dem gestorbenen Johann Reuss von Folkendingen zugefallen waren, den Empfang folgender Beträge, die Wilhelm ihm durch seinen Vetter Valerian Manner nach Zabern (Elsaßaberen) überbringen ließ: 451/2 doppelte Dukaten zu je 4 fI., den fI. zu je 15 Batzen gerechnet; 5 Sonnenkronen zu je 27 Batzen; 7 Pistolenkronen (pistolette cronen) zu je 25 Batzen. Die Zahlung erfolgt als Abschlag auf 200 Tlr., die Wilhelm ihm vertragsgemäß für kommenden St. Matthiastag, den 25. Februar, zugesagt hat. - Untersmriften des Ausstellers und seiner Frau. - Siegler: der Aussteller. - Elsaßobern. 

aus Jost Kloft: Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönsteig/Sieg Band 4, Köln 1984 Nr. 1822
 

 
 

1 Eheberedung im Thüringischen Staatsarchiv Meiningen; 4-10-106 GHA Sektion VI Nr. 280
 
Literatur
Memoriale an die hochlöb. allgemeine Reichsversammlung zu Regenspurg mit beygefügter Specie Facti und … Deduction vieler … nullitäten … einer bei dem … Reichshofrath in Sachen der Unterthanen und Eingesessenen des Busecker Thals … wider … Ernst Ludwigen Landgrafen zu Hessen … beschlossenen Urtheil von der … Hessischen Gesandschaft übergeben; Gießen 1707
 
 

buseckertal.de                                                                                                                                        ©  Text: Elke Noppes M. A.