Gilbrecht v. Buseck
 

last update: 27.02.2012

PN 2016

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Philipp v. Buseck
 
Mutter: Margaretha v. Schwalbach
 
* ~

erwähnt von 1533 bis 15..

+ vor 1555 #
Anna v. Rollshausen

 

Kinder:
Philipp erw. +
Friedrich    
     

 

Zur Person:
Domherr in Mainz, resignierte 1533
 
Belege:

1533, Juni 5
Gilbrecht v. Buseck,
 Sohn des Philipp v. Buseck, bekundet: Er hat mit gestabtem Eid geschworen, dem Heiligen Reiche und dem römischen Kaiser [Karl V.] getreu, hold und gehorsam zu sein, das Gericht Buseckertal zu schirmen und es bei seinem alten Herkommen zu belassen, wie es sich aus den Bestimmungen der Burgfriedensbriefe ergibt. Heimlichkeiten will er verhehlen und alles das tun, was einem Ganerben des Buseckertals zu tun gebührt.
Siegler: Aussteller

StAD A 3 Nr. 59/19 = B 14 Nr. 256

1539, Nov. 10
Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken belehnt den Johann von Buseck, Amtmann zu Bonames für dessen Vetter Gilbrecht von Buseck mit folgenden Mann- und Burglehen: wie in Lehnbrief zu 1505 Mai 15.
Der Belehnte soll auch der Erbeinigung zwischen Nassau und Saarbrück nachleben.
S.: Ausst.
D.: uff monta den 10. dag Nov. 1539

Ausf. Perg. A. .hängendes S. des Ausst.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck   (um 1900 nack Koblenz extr.);   HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 18 / 207
 

1547, Sept. 30
Kaiser Karl V. bekundet. Philipp, Gilbrecht und Johann v. Buseck sowie Hartmann, Konrad, Philipp und Gebhard [=Gobert] v. Trohe als Vertreter der Ritterschaft im Buseckertal haben sich darüber beklagt, daß die Untertanen im Buseckertal von etlichen Fürsten, besonders den Landgrafen von Hessen beschwert würden, obwohl das Tal als Reichslehen dem Reich unmittelbar unterworfen ist. Insbesondere seien Schatzungen und Zollbeschwerungen auferlegt sowie Weidgangs- und Beholzungsrechte beeinträchtigt worden. Auf ihre Bitte hin hat er, Karl, daher die Gevettern v. Buseck und Trohe mit allen ihren Gütern in seinen und des Heiligen Reichs besondere Gnade, Verspruch, Schutz und Schirm genommen. Zugleich hat er allen Ständen des Reiches geboten, sich daran zu halten.
Siegler: Aussteller (mit kaiserlichem anhangendem Siegel)

Abschrift von 1548: StAD A 3 Nr. 59/20 = B 14 Nr. 257
 

1552, Mai 4
Gilbrecht von Buseck
(Buchs-) quittiert dem Grafen Philipp zu Nassau und Saarbrücken und dessen Rentmeister zu Gleiberg, Johann Diettweyn von Echzell über 1 ½ Gulden Manngeld, wie er sie jährlich zu Walpurgis aus der Kellerei zu Gleiberg zu Burglehen hat, für die Jahre 1532-1552.
S.: Ausst.
D.: gegeben .. am myttwochen noch St. Wallpurg. tag 1552.
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 21 / 210
 

 
posthum

1555, Mai 22
Anna [von] Rollshausen (Rolsz-), Gilbrechts von Buseck Witwe
, quittiert dem Grafen Philipp zu Nassau und Saarbrücken und dessen Rentmeister zu Gleiberg, Johann Scheffer, über 18 Tornosen Manngeld, jährlich aus der Maibede zu Gleiberg fällig.
Es siegelt der Ausst. Schwager Gebert von Trohe, Schultheiß im Busecker Tal.
Dat. et act. mitwoch. nach Voc. jucund. 1555
Ausf. Papier. S. des von Trohe aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 22 / 211
 


 
 
 

buseckertal.de                                                                                                     ©  Text: Elke Noppes M. A.; Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.