Zur Person: |
In der Marienkirche in Büdingen findet sich an der
Nordwand des Langhauses der Epitaph des Friedrich v. Buseck. Dem recht
gut erhaltenen Epitaph ist das Todesdatum zu entnehmen. Danach verstarb
Friedrich am 21. August 1584. Von den vier Wappen sind lediglich drei
erhalten. Die beiden oberen gehören der Familie v. Buseck und v.
Rollshausen, den Eltern Friedrichs. In der unteren Reihe ist das Rechte
zerstört, das Linke zeigt das Wappen der Familie v. Schwalbach und steht
für die Großmutter väterlicherseits - Margaretha v. Schwalbach.
Dem Inschriftentext ist neben dem Namen und Todesdatum wenig zu
entnehmen. Auf der oberen Schmalseite steht Anno dni 1584 den 21 Aug
[Rest nicht lesbar]. Auf der rechten Längsseite steht der Edell und
Ernvhest Fridrich vo Busseck in, der Text der unteren Schmalseite
ist nicht lesbar, da der Stein an dieser Stelle im Boden vermauert ist.
Die linke Längsseite enthält den Text in Bod seliglich entschlaffen
des sehle Gott gnedig sey Amen.
Eventuell steht das Bod für Büdingen.
Unterhalb der oberen Textzeile, doch oberhalb der Wappen stehen die
Familiennamen BVSSEK und ROLTZHAUS.
Friedrich stand in Isenburger Diensten und war Amtmann in Büdingen. |
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Belege: |
1565, Jan. 24
Magnus Holtzapffel von Vetzberg, Amtmann zu Gleiberg, reversiert
sich für die Brüder Philipp und Friedrich von Buseck, + Gilbrechts
Söhne, gegen Albrecht Grafen zu Nassau und Saarbrücken gemäß dessen
eingerücktem Lehnbrief d.d. mitwochen den 24. Jan. 1565 über Belehnung
wie in Lehnbrief zu 1505 Mai 15.
S.: Ausst.
geben wie oben.
Ausf. Perg. S. des Ausst. an Pergamentstreif hängend.
Dabei: Der eingerückte Lehnbrief Albrechts.
Gleichzeitige Abschrift. Papier.
Orig. HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (um 1900 nach
Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden
Nr. 25/214
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1566, Mai 1
Friedrich von Buseck, + Gilbrechts Sohn, bevollmächtigt den Magnus
Holtzappfel von Vetzberg, Amtmann zu Gleiberg, für ihn von Albrecht und
Philipp Grafen zu Nassau und Saarbrücken den Zehnten zu Heuchelheim und
1 ½ Gulden Manngeld aus der Kellnerei zu Gleiberg zu Lehen zu nehmen.
S.: Ausst.
gebenn am 1. Maii 1566
Ausf. Papier S. des Ausst. aufgedrückt. Unterschrift
Orig. HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (um 1900 nach
Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden
Nr. 26/215
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1566, Juli 18
Anna geb. von Rollshausen (Rols-), Gilbrechts von Buseck Witwe,
quittiert im Namen ihrer unmündigen Söhne den Gebrüdern Albrecht
und Philipp Grafen zu Nassau und Saarbrücken und deren Rentmeister zu
Gleiberg, Johann Scheffer über je 18 Tornosen Manngeld für die Jahre
1556-1566, zusammen 16 ½ Gulden (zu 15 Batzen Frankfurter Währung).
Es siegelt der Ausst. „Vetter und Schwager“ Eberhard von Schwalbach,
Burgmann zu Giessen.
gegeben am 18. Julii 1566.
Ausf. Papier. S. des v. Schwalbach aufgedrückt
HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.)
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1567, Juni 24
Anna geb. von Rollshausen (Roltz-), Witwe, quittiert im Namen
ihres Sohnes Friedrich von Buseck dem Rentmeister und Schultheiß zu
Gleiberg, Hans Clemm über 18 Tornosen Manngeld aus der Maibede zu
Gleiberg.
Es siegelt Eberth von Schwalbach
Dat. den 24. Junii ..67
Ausf. Papier. S. des v. Schwalbach aufgedrückt.
Orig. HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (um 1900 nach
Koblenz extr.)
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1568, Aug. 21
Johannes Schiberstein, Stadtschreiber zu Gießen, öffentlicher
(päpstlicher) Notar, bekundet, daß vor ihm, in Gegenwart von 3 genannten
Bürgern zu Gießen als Zeugen, Philipp Ulrich von Buseck eine
Protestationsschrift überreicht hat, deren Wortlaut folgt. Der von
Buseck widerspricht danach, daß vor ungefähr 2 Jahren sein „Vetter“
Friedrich von Buseck und dessen Mutter Anna geb. von
Rollshausen von den ihm und geenanntem „Vetter“ gemeinsamen gräflich
Nassau-Saarbrückischen burg- und Afterlehen zu Kalsmunt, in den
Gerichten Steinbach und Garbenteich und den zugehörigen Dörfern ohne
sein und des Lehnsherrn Wissen einege Güter im Steinbacher Gericht und
anderswo an Konrad von Breidenstein, weiland Rentmeister zu Gießen,
verkauft haben. Da dessen Witwe den Kauf nicht rückgängig machen will,
wahrt Philipp Ulrich von Buseck als Agnat des Verkäufers sich
alle Rechte an den gen. Lehen.
(1568 ... den 21. tag Aug. .. zu Gießen).
Gleichtzeitige Abschrift. Papier..
Ab.: HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (um 1900 nach
Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden
Nr. 29/803
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1568, Aug. 26
Johannes Schiberstein, Stadtschreiber zu Gießen, öffentlicher Notar,
bekundet, daß am 21. August d. J. vor ihm in Gegenwart genannter Zeugen
Philipp Ulrich von Buseck eine Protestationsschrift verlesen ließ
und mündlich protestierte, wie in Urk. zu 1568 Aug. 21. und daß er,
Aussteller, heute die eingerückte Kontraditionsschrift vom gleichen Tage
durch den Stadtdiener Hercules Ebel dem Antonius von Bersabe und Hermann
Pintzier, als Vormündern von Konrad Breidensteins Kindern, und dessen
Witwe Gertrud, sowie der Anna geb. von Rollshausen und Friedrich von
Buseck, allen als Käufern und Verkäufern, hat zustellen lassen. Die
Witwe von Breidenstein hat ferner eine beglaubigte Abschrift der
Protestationsschrift vom 21. august d.J. erhalten.
(1568 .. den 26. Aug. .. zu Gießen)
Gleichzeitige Abschrift. Papier.
Abschrift in HHStAW Abt. 121 Urk. v.
Buseck (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167
Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 30/804
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1569, Jan. 26
Anna von Buseck, geb. von Rolshausen, quittiert den Grafen Albrecht
und Philipp von Nassau und Saarbrücken, Gebrüdern, und deren Schultheiß
und Rentmeister zu Gleiberg, Hans Klemm, über 1 ½ Gulden Manngeld, die
ihr Sohn Friedrich von Buseck jährlich zu Walpurgis aus der
Kellerei zu Gleiberg hat, für das Jahr 1568.
Es siegelt Philipp von Trohe, der Ausstellerin Vetter.
D. et a. 26. januarii .. 69
Ausf. Papier. S. des von Trohe aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 31/218
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1569, Juni 22
Ich Friedrich von Buseck / Gilberts Sohn thue kund und bekenne hiermit
offentlich / vor mich und meine Erben / daß der Durchlauchtige
Hochgeborne Fürst und Herr / Herr Ludewig Landgraff zu Hessen Graff zu
Catzenelnbogen mein G. Fürst und Herr mich mit nachbemelten Lehen
gnädiglich belehnet hat / inhalt S. F. G. tzugestelten Lehen Briefs von
Worten zu Worten lautend wie folgt.
Von Gottes Gnaden wir Ludwig Landgraff zu Hessen / Graff zu
Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain und Nidda x. vor uns und unserer
Erben offentlich an diesem Brieff bekennen / daß wir unsern lieben
Getreuen Friedrich von Buseck Gilberts Sohn / vor sich und seine Man
Leibs Lehens Erben zu rechtem Man Öehn gelauhen und gereicht haben
reichen und leihen ihme hiermit und in Kraft dieß Briefs / nemlich die
Burck zu Alten Buseck / mit Ackern Wiesen Garten und ihrer Zugehörung /
Wälden / Holz und Marcken / das Järlich zween Gülden und ein Ort renthet
/ also daß er und seine Man Leibs Lehens Erben die obgenante Burck und
Höffe mit ihren Zugehörungen in allermassen dieselbige Burg und Höffe
von Weyland unsern freundlichen lieben Herrn Alt=Vatter und Vatter
lobseliger Gedächtnuß / sein Friedrichs Vatter und Alt=Vatter Gilbert
und Philipps von Buseck seligen / nach Absterben Eckard und Johans von
Buseck genanr Brand / zu Lehen erworben eingehabt und empfänglichen
herbracht haben / nun hinfüro von uns und unsern Erben und in Mangel
derselbn von unsern freundlichen lieben Brüdern Herrn Wilhelmen / Herrn
Philipsen dem Jüngeren und Herrn Georgen Landgreffen zu Hessen / Graffen
zu Catzenelnbogen x und ihrer L. Manlichen Leibs Lehens Erbwn und nach
gäntzlichem Abgang unser allerseits Manlichen Stams von unsern
freundlichen lieben Vettern den Chur und Fürsten zu Sachsen / vermöge
der Erbverbrüderung zu rechtem Man Lehen haben tragen / verstehen /
verdienen und entpfahen sollen / als solche Lehen Recht und Gewohnheit
ist / unser und unser Erben getreue Man ihren Herrn zu Thun und unsern
Schaden warnen / als getreue Man ihren Herrn zu thun schuldig und
pflichtig sein / wan / wo und wie dick das noth sein und sich gebüren
wird / da auch sein Friedrichs Altern die von Buseck / andere mehr Lehen
von unsern Altern Fürsten zu Hessen zu Lehen gehabt / und getragen
hätten / und er itzund von uns zu empfangen schuldig wäre / dieselbige
wollen wir ihme Fridrichen vor sich und seine Lehens Erben
hiermit auch geliehen haben / doch hierin ausgeschieden / unser
Erben=und Man Recht ohne Geferde / deß zu Urkund haben wir unser
Insiegel an diesen Brief lassen hencken geben zu Marburg den 22. Junii
Anna Domini 1569
Demnach gerede und verspreche ich obgenanter Friedrich vor mich
und meine Erben alles dasjenige so in berührter Lehens Verschreibung von
mir geschrieben stehet / sted / vest und unverbrüchlich zu halten / dem
auch also treulich nach zu kommen / zu geleben / wie ich dan daß an stat
S. F. G. ihrem Stadthalter mit handgebenden Treuen zugesagt / und
forters einen leiblichen Ayd zu GOtt und seinem Heiligen Wort geschworen
und diesen Revers Brieff übergeben habe / zu mehrer Urkund hab ich mein
Insiegel hieran gehengt / geschehen im Jahr und Tag wie obstehet.
Druck: Memoriale S. 161f
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1570, Jan. 12
Friedrich von Buseck quittiert dem Rentmeister Hans Konrad [von]
Rehe wie in Urk. zu 1567 Juni 24 für das Jahr 1569.
S.: Ausst.
D.: den 12. Jan. ..70
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 219
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1571, Dez. 2
Friedrich von Buseck quittiert den Gebrüdern Albrecht und Philipp
Grafen zu Nassau und Saarbrücken und deren Rentmeister zu Gleiberg wie
in Urk. zu 1567 Juni 24 für die Jahre 1570 und 1571.
S.: Ausst.
Dat. 1471 denn 2. De.
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 220
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1573, Jan. 22
Friedrich von Buseck quittiert dem Rentmeister zu Gleiberg wie in
Urk. zu 1567 Juni 24 für 1572
S.: Ausst.
Dat. et act. denn 22. Jan. ..73
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 v. Buseck (um 1900
nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 221
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1573, Nov. 25
Friedrich von Buseck quittiert wie in Urk. zu 1570 Jan. 12 für 1573
S.: Ausst.
Dat. et act. denn 25. Nov. .. 73.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 222
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1574, Nov. 11
Friedrich von Buseck quittiert dem Rentmeister Hans Konrad [von Rehe
zu Gleiberg] wie in Urk. zu 1567 Juni 24 für 1574 (aber 1 ½ Gulden!)
S.: Ausst.
Act. den 11. Nov. ..74
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt gewesen, liegt bei.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 36/223
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1575, Nov. 11
Friedrich von Buseck quittiert dem Grafen Albrecht zu Nassau,
Saarbrücken und Saarwerden und dessen Rentmeister zu Gleiberg, Hans
Konrad von Rehe wie in Urk. zu 1567 Jan. 24 für 1575 (aber 2 ½ Gulden!).
S.: Ausst.
Dar. 1575 denn 11. Nov.
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 37/224
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1577, Dez. 29
Friedrich von Buseck quittiert wie in Urk. zu 1575 Nov. 11 für 1577
(aber 1 ½ Gulden!).
S.: Ausst.
Dat. et act. denn 29. Dec. ..77
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 38/225
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1580, Febr. 1
Kaufbrief über die von Veronica v. Merlau, Hartmann Rüßers
Wittwe an Lgf. Ludwig verkauften Güter. Diese Güter hat Veronica von
ihrem Bruder Hektor v. Merlau geerbt.
Unter den Zeugen wird Friedrich v. Buseck genannt.
StAD A 3 Nr. 239/50
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1580, Mai 2
Friedrich von Buseck quittiert dem Grafen Albrecht zu Nassau etc.
und dessen Rentmeister Johann Scheffer wie in Urk. zu 1577 Dez. 29. für
1580
S.: Ausst.
Ausf. Papier. Ringsiegel des Ausst. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 39/226
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1581, Mai 2
Friedrich von Buseck quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai 2 für 1581.
S.: Ausst.
Ausf. papier. Ringsiegel des Ausst. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 41/228
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1582, Mai 2
Friedrich von Buseck quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai 2 für 1582
S.: Ausst.
Ausf. Papier. Ringsiegel des Ausstl. aufgedrückt.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 43/230
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1583
Hans Schutzbar (-sper), gen. Milchling, als Vormund für Hermann
Otto von Buseck, + Friedrich Sohn, quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai
2.
Ausf. papier. Nur zu Teil erhalten. (Die Jahreszahl ergibt sich aus der
Bemerkung auf der Rückseite)
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 45/805
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1584, Aug. 21
Sterbedatum des Friedrich v. Buseck.
Anno D.mini 1584 starb der Edel und Ernvhest Friderich von Bueseck ...
des Sehle Gott gnedig sey. AMEN
Epitaph in Büdingen
erw.: Schäfer,M.: Burgmannen der Burg Büdingen, S. 104
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1584, Nov. 11
Hans Schutzbar (sper), gen. Milchling, als Vormund Hermann Otto
von Buseck, + Friedrichs Sohn, quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai 2.
S.: Ausst.
Ausf. Papier, mit vermoderten Stellen. Aufgedrücktes Ringsiegel und
Unterschrift des Ausst.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um
1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 46/232
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