Friedrich v. Buseck
 

last update: 06.10.2010

PN 2002

 

Vater: Gilbrecht v. Buseck
 
Mutter: Anna v. Rollshausen
 
* ~

erwähnt von 1559 bis

+ 21. August 1584 in Büdingen #
Sophia v. Windhausen

 

Kinder:
Hermann Otto erw. +
     
     

 

Zur Person:
In der Marienkirche in Büdingen findet sich an der Nordwand des Langhauses der Epitaph des Friedrich v. Buseck. Dem recht gut erhaltenen Epitaph ist das Todesdatum zu entnehmen. Danach verstarb Friedrich am 21. August 1584. Von den vier Wappen sind lediglich drei erhalten. Die beiden oberen gehören der Familie v. Buseck und v. Rollshausen, den Eltern Friedrichs. In der unteren Reihe ist das Rechte zerstört, das Linke zeigt das Wappen der Familie v. Schwalbach und steht für die Großmutter väterlicherseits - Margaretha v. Schwalbach.
Dem Inschriftentext ist neben dem Namen und Todesdatum wenig zu entnehmen. Auf der oberen Schmalseite steht Anno dni 1584 den 21 Aug [Rest nicht lesbar]. Auf der rechten Längsseite steht der Edell und Ernvhest Fridrich vo Busseck in, der Text der unteren Schmalseite ist nicht lesbar, da der Stein an dieser Stelle im Boden vermauert ist. Die linke Längsseite enthält den Text in Bod seliglich entschlaffen des sehle Gott gnedig sey Amen.
Eventuell steht das Bod für Büdingen.
Unterhalb der oberen Textzeile, doch oberhalb der Wappen stehen die Familiennamen BVSSEK und ROLTZHAUS.

Friedrich stand in Isenburger Diensten und war Amtmann in Büdingen.

 
Belege:

1565, Jan. 24
Magnus Holtzapffel von Vetzberg, Amtmann zu Gleiberg, reversiert sich für die Brüder Philipp und Friedrich von Buseck, + Gilbrechts Söhne, gegen Albrecht Grafen zu Nassau und Saarbrücken gemäß dessen eingerücktem Lehnbrief d.d. mitwochen den 24. Jan. 1565 über Belehnung wie in Lehnbrief zu 1505 Mai 15.
S.: Ausst.
geben wie oben.
Ausf. Perg. S. des Ausst. an Pergamentstreif hängend.

Dabei: Der eingerückte Lehnbrief Albrechts. Gleichzeitige Abschrift. Papier.

Orig. HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 25/214
 

1566, Mai 1
Friedrich von Buseck, + Gilbrechts Sohn
, bevollmächtigt den Magnus Holtzappfel von Vetzberg, Amtmann zu Gleiberg, für ihn von Albrecht und Philipp Grafen zu Nassau und Saarbrücken den Zehnten zu Heuchelheim und 1 ½ Gulden Manngeld aus der Kellnerei zu Gleiberg zu Lehen zu nehmen.
S.: Ausst.
gebenn am 1. Maii 1566
Ausf. Papier S. des Ausst. aufgedrückt. Unterschrift

Orig. HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 26/215
 

1566, Juli 18
Anna geb. von Rollshausen (Rols-), Gilbrechts von Buseck Witwe
, quittiert im Namen ihrer unmündigen Söhne den Gebrüdern Albrecht und Philipp Grafen zu Nassau und Saarbrücken und deren Rentmeister zu Gleiberg, Johann Scheffer über je 18 Tornosen Manngeld für die Jahre 1556-1566, zusammen 16 ½ Gulden (zu 15 Batzen Frankfurter Währung).
Es siegelt der Ausst. „Vetter und Schwager“ Eberhard von Schwalbach, Burgmann zu Giessen.
gegeben am 18. Julii 1566.
Ausf. Papier. S. des v. Schwalbach aufgedrückt

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.)
 

1567, Juni 24
Anna geb. von Rollshausen (Roltz-), Witwe,
quittiert im Namen ihres Sohnes Friedrich von Buseck dem Rentmeister und Schultheiß zu Gleiberg, Hans Clemm über 18 Tornosen Manngeld aus der Maibede zu Gleiberg.
Es siegelt Eberth von Schwalbach
Dat. den 24. Junii ..67
Ausf. Papier. S. des v. Schwalbach aufgedrückt.

Orig. HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.)
 

1568, Aug. 21
Johannes Schiberstein, Stadtschreiber zu Gießen, öffentlicher (päpstlicher) Notar, bekundet, daß vor ihm, in Gegenwart von 3 genannten Bürgern zu Gießen als Zeugen, Philipp Ulrich von Buseck eine Protestationsschrift überreicht hat, deren Wortlaut folgt. Der von Buseck widerspricht danach, daß vor ungefähr 2 Jahren sein „Vetter“ Friedrich von Buseck und dessen Mutter Anna geb. von Rollshausen von den ihm und geenanntem „Vetter“ gemeinsamen gräflich Nassau-Saarbrückischen burg- und Afterlehen zu Kalsmunt, in den Gerichten Steinbach und Garbenteich und den zugehörigen Dörfern ohne sein und des Lehnsherrn Wissen einege Güter im Steinbacher Gericht und anderswo an Konrad von Breidenstein, weiland Rentmeister zu Gießen, verkauft haben. Da dessen Witwe den Kauf nicht rückgängig machen will, wahrt Philipp Ulrich von Buseck als Agnat des Verkäufers sich alle Rechte an den gen. Lehen.
(1568 ... den 21. tag Aug. .. zu Gießen).

Gleichtzeitige Abschrift. Papier..

Ab.: HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 29/803
 

1568, Aug. 26
Johannes Schiberstein, Stadtschreiber zu Gießen, öffentlicher Notar, bekundet, daß am 21. August d. J. vor ihm in Gegenwart genannter Zeugen Philipp Ulrich von Buseck eine Protestationsschrift verlesen ließ und mündlich protestierte, wie in Urk. zu 1568 Aug. 21. und daß er, Aussteller, heute die eingerückte Kontraditionsschrift vom gleichen Tage durch den Stadtdiener Hercules Ebel dem Antonius von Bersabe und Hermann Pintzier, als Vormündern von Konrad Breidensteins Kindern, und dessen Witwe Gertrud, sowie der Anna geb. von Rollshausen und Friedrich von Buseck, allen als Käufern und Verkäufern, hat zustellen lassen. Die Witwe von Breidenstein hat ferner eine beglaubigte Abschrift der Protestationsschrift vom 21. august d.J. erhalten.
(1568 .. den 26. Aug. .. zu Gießen)

Gleichzeitige Abschrift. Papier.

Abschrift in HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 30/804
 

1569, Jan. 26
Anna von Buseck, geb. von Rolshausen
, quittiert den Grafen Albrecht und Philipp von Nassau und Saarbrücken, Gebrüdern, und deren Schultheiß und Rentmeister zu Gleiberg, Hans Klemm, über 1 ½ Gulden Manngeld, die ihr Sohn Friedrich von Buseck jährlich zu Walpurgis aus der Kellerei zu Gleiberg hat, für das Jahr 1568.
Es siegelt Philipp von Trohe, der Ausstellerin Vetter.
D. et a. 26. januarii ..
69
Ausf. Papier. S. des von Trohe aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 31/218
 

1569, Juni 22
Ich Friedrich von Buseck / Gilberts Sohn thue kund und bekenne hiermit offentlich / vor mich und meine Erben / daß der Durchlauchtige Hochgeborne Fürst und Herr / Herr Ludewig Landgraff zu Hessen Graff zu Catzenelnbogen mein G. Fürst und Herr mich  mit nachbemelten Lehen gnädiglich belehnet hat / inhalt S. F. G. tzugestelten Lehen Briefs von Worten zu Worten lautend wie folgt.
Von Gottes Gnaden wir Ludwig Landgraff zu Hessen / Graff zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain und Nidda x. vor uns und unserer Erben offentlich an diesem Brieff bekennen / daß wir unsern lieben Getreuen Friedrich von Buseck Gilberts Sohn / vor sich und seine Man Leibs Lehens Erben zu rechtem Man Öehn gelauhen und gereicht haben reichen und leihen ihme hiermit und in Kraft dieß Briefs / nemlich die Burck zu Alten Buseck / mit Ackern Wiesen Garten und ihrer Zugehörung / Wälden / Holz und Marcken / das Järlich zween Gülden und ein Ort renthet / also daß er und seine Man Leibs Lehens Erben die obgenante Burck und Höffe mit ihren Zugehörungen in allermassen dieselbige Burg und Höffe von Weyland unsern freundlichen lieben Herrn Alt=Vatter und Vatter lobseliger Gedächtnuß / sein Friedrichs Vatter und Alt=Vatter Gilbert und Philipps von Buseck seligen / nach Absterben Eckard und Johans von Buseck genanr Brand / zu Lehen erworben eingehabt und empfänglichen herbracht haben / nun hinfüro von uns und unsern Erben und in Mangel derselbn von unsern freundlichen lieben Brüdern Herrn Wilhelmen / Herrn Philipsen dem Jüngeren und Herrn Georgen Landgreffen zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen x und ihrer L. Manlichen Leibs Lehens Erbwn und nach gäntzlichem Abgang unser allerseits Manlichen Stams von unsern freundlichen lieben Vettern den Chur und Fürsten zu Sachsen / vermöge der Erbverbrüderung zu rechtem Man Lehen haben tragen / verstehen / verdienen und entpfahen sollen / als solche Lehen Recht und Gewohnheit ist / unser und unser Erben getreue Man ihren Herrn zu Thun und unsern Schaden warnen / als getreue Man ihren Herrn zu thun schuldig und pflichtig sein / wan / wo und wie dick das noth sein und sich gebüren wird / da auch sein Friedrichs Altern die von Buseck / andere mehr Lehen von unsern Altern Fürsten zu Hessen zu Lehen gehabt / und getragen hätten / und er itzund von uns zu empfangen schuldig wäre / dieselbige wollen wir ihme Fridrichen vor sich und seine Lehens Erben hiermit auch geliehen haben / doch hierin ausgeschieden / unser Erben=und Man Recht ohne Geferde / deß zu Urkund haben wir unser Insiegel an diesen Brief lassen hencken geben zu Marburg den 22. Junii Anna Domini 1569
Demnach gerede und verspreche ich obgenanter Friedrich vor mich und meine Erben alles dasjenige so in berührter Lehens Verschreibung von mir geschrieben stehet / sted / vest und unverbrüchlich zu halten / dem auch also treulich nach zu kommen / zu geleben / wie ich dan daß an stat S. F. G. ihrem Stadthalter mit handgebenden Treuen zugesagt / und forters einen leiblichen Ayd zu GOtt und seinem Heiligen Wort geschworen und diesen Revers Brieff übergeben habe / zu mehrer Urkund hab ich mein Insiegel hieran gehengt / geschehen im Jahr und Tag wie obstehet.

Druck: Memoriale S. 161f
 

1570, Jan. 12
Friedrich von Buseck
quittiert dem Rentmeister Hans Konrad [von] Rehe wie in Urk. zu 1567 Juni 24 für das Jahr 1569.
S.: Ausst.
D.: den 12. Jan. ..70
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk. v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 219
 

1571, Dez. 2
Friedrich von Buseck
quittiert den Gebrüdern Albrecht und Philipp Grafen zu Nassau und Saarbrücken und deren Rentmeister zu Gleiberg wie in Urk. zu 1567 Juni 24 für die Jahre 1570 und 1571.
S.: Ausst.
Dat. 1471 denn 2. De.
Ausf. Papier.
S. des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 220
 

1573, Jan. 22
Friedrich von Buseck
quittiert dem Rentmeister zu Gleiberg wie in Urk. zu 1567 Juni 24 für 1572
S.: Ausst.
Dat. et act. denn 22.
Jan. ..73
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 221
 

1573, Nov. 25
Friedrich von Buseck
quittiert wie in Urk. zu 1570 Jan. 12 für 1573
S.: Ausst.
Dat. et act. denn 25.
Nov. .. 73.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 222
 

1574, Nov. 11
Friedrich von Buseck
quittiert dem Rentmeister Hans Konrad [von Rehe zu Gleiberg] wie in Urk. zu 1567 Juni 24 für 1574 (aber 1 ½ Gulden!)
S.: Ausst.
Act. den 11. Nov. ..74
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt gewesen, liegt bei.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 36/223
 

1575, Nov. 11
Friedrich von Buseck
quittiert dem Grafen Albrecht zu Nassau, Saarbrücken und Saarwerden und dessen Rentmeister zu Gleiberg, Hans Konrad von Rehe wie in Urk. zu 1567 Jan. 24 für 1575 (aber 2 ½ Gulden!).
S.: Ausst.
Dar. 1575 denn 11. Nov.
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 37/224
 

1577, Dez. 29
Friedrich von Buseck
quittiert wie in Urk. zu 1575 Nov. 11 für 1577 (aber 1 ½ Gulden!).
S.: Ausst.
Dat. et act. denn 29.
Dec. ..77
Ausf. Papier. S. des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 38/225
 

1580, Febr. 1
Kaufbrief über die von Veronica v. Merlau, Hartmann Rüßers Wittwe an Lgf. Ludwig verkauften Güter. Diese Güter hat Veronica von ihrem Bruder Hektor v. Merlau geerbt.
Unter den Zeugen wird Friedrich v. Buseck genannt.

StAD A 3 Nr. 239/50
 

1580, Mai 2
Friedrich von Buseck
quittiert dem Grafen Albrecht zu Nassau etc. und dessen Rentmeister Johann Scheffer wie in Urk. zu 1577 Dez. 29. für 1580
S.: Ausst.
Ausf. Papier. Ringsiegel des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 39/226
 

1581, Mai 2
Friedrich von Buseck
quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai 2 für 1581.
S.: Ausst.
Ausf. papier. Ringsiegel des Ausst. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 41/228
 

1582, Mai 2
Friedrich von Buseck
quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai 2 für 1582
S.: Ausst.
Ausf. Papier. Ringsiegel des Ausstl. aufgedrückt.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 43/230
 

1583
Hans Schutzbar (-sper), gen. Milchling, als Vormund für Hermann Otto von Buseck, + Friedrich Sohn, quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai 2.
Ausf. papier. Nur zu Teil erhalten. (Die Jahreszahl ergibt sich aus der Bemerkung auf der Rückseite)

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 45/805
 

1584, Aug. 21
Sterbedatum des Friedrich v. Buseck.
Anno D.mini 1584 starb der Edel und Ernvhest Friderich von Bueseck ... des Sehle Gott gnedig sey. AMEN

Epitaph in Büdingen
erw.: Schäfer,M.: Burgmannen der Burg Büdingen, S. 104
 

1584, Nov. 11
Hans Schutzbar (sper), gen. Milchling, als Vormund Hermann Otto von Buseck, + Friedrichs Sohn, quittiert wie in Urk. zu 1580 Mai 2.
S.: Ausst.
Ausf. Papier, mit vermoderten Stellen. Aufgedrücktes Ringsiegel und Unterschrift des Ausst.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 46/232
 

 

 


 
 
 

buseckertal.de                                                                                                     ©  Text: Elke Noppes M. A.; Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.