Anna Helena v. Trohe

last update: 11.05.2011

PN 5745

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater:
 
Mutter:
 
* ~

erwähnt von ..... bis .....

+  nach 1611 # beerdigt in der Pfarrkirche in Darmstadt [1]
∞ 29. Juni 1581 [3]
Hans Philipp v. Buseck gen. Münch

 

Kinder:
  erw. +

 

Zur Person:
Helene v. Trohe war Priorin, später Meisterin des Klosters Konradsdorf bis zu dessen Säkularisierung im Jahre 1581.
Damit das Kloster Konradsdorf geschlossen werden konnte, mussten die noch darin lebenden Nonnen das Kloster verlassen. Dazu wurden sie vom Eigner des Klosters abgefunden, und wie im Falle von Helene v. Trohe wurde ihnen scheinbar auch ein Ehemann empfohlen. Der damalige Vogt Graf Königstein-Stolberg empfahl Helene die Ehe mit dem Oberamtmann zu Darmstadt Philipp v. Buseck gen. Münch.
Zudem bekam sie eine Abfindung in Höhe von:
  • 200 fl frankfurter Währung
  • die Hälfte der Jahresernte an Korn und Frucht
  • Pferd und Wagen
  • das Mobiliar ihrer Stube: Tisch, Bett und Kasten (wobei sie sich das Bett aus der Siechenkammer nimmt - es war wohl weniger benutzt)
Die ungewöhnlich hohe Abfindung [4] dürfte Helenes Position widerspiegeln. Damit war sie für den Heiratsmarkt auch eine "gute Partie", was ihr angesichts ihres wohl bereits fortgeschrittenen Alters zugute kam. Wenn es sich bei der 1539 erwähnten Nonne Helena tatsichlich um unsere Helene v. Trohe handelt, dann war sie gut 20 Jahre älter als ihr Gatte Hans Philipp v. Buseck gen. Münch, der erst 1555 geboren wurde. Das gebärfähige Alter dürfte sie dann ebenfalls bereits überschritten haben. Dazu passt, dass keine Kinder aus der Ehe bekannt sind. Erbschaftsstreitigkeiten belegen allerdings, dass sie ihren Gatten überlebt hat [5].
 
 
Belege:
1539
nach Friedrich, Reg. 163 S. 224 setzt sie die, bei der Stiftung eines Breviers an die Nonnen Magdalena, Helena und Christina, genannte Helena mit der späteren Priorin und Meisterin Helene v. Trohe gleich.
 
1564, Mai 5
Meisterin Eva Waise v. Fauerbach, Priorin Helene v. Trohe und der Konvent von Konradsdorf verschreiben dem Grafen Ludwig v. Stolberg-Königstein den halben Weinzehnten zu Ortenberg auf weitere 10 Jahre.

Landeshauptarchiv Magdeburg III/I Nr. 56
StAMr O II b Konradsdorf
aus Friedrich, Reg. 175 S. 226
 
1568, Januar 4
Graf Ludwig v. Stolberg-Königstein bekundet, dass ihm die Meisterin Helene v. Trohe und das Kloster Konradsdorf den halben Weinzehnten zu Ortenberg auf Lebenszeit verliehen habe.

Landeshauptarchiv Magdeburg III/I Nr. 57
StAMr O II b Konradsdorf
aus Friedrich, Reg. 178 S. 227 [2]
 
1580-1581
Vergleich zwischen Helena von Trohe, Frauenmeisterin zu Konradsdorf, einer- und Graf Christoph von Stolberg, Philipp und Ludwig Grafen von Isenburg-Büdingen sowie den Vormündern des Grafen von Hanau über die Aufhebung des Klosters und die Überführung der Urkunden und Akten nach Königstein.

StAMr Best. 86 Nr. 27310
Regest nach HADIS 

 
1581 Januar 6
Die Grafen Christoph v. Stolberg-Königstein, Philipp und Ludwig v. Isenburg-Büdingen sowie Philipp der Ältere v. Hanau-Lichtenberg, Johann v. Nassau-Vianden-Diez und Ludwig v. Sayn-Wittgenstein als Vormünder der Kinder des verstorbenen Grafen Philipp Ludwig v. Hanau bekunden, dass sie der Helene v. Trohe, ehemals Frauenmeisterin des Klosters Konradsdorf, die in den Ehestand getreten ist und das Kloster den Ausstellern als Schutzherren übergeben habe, für ihre Leistungen betreffend Bau und Besserung bzw. Verwaltung des Klosters aus einer Summe von 2.000 Gulden, je zu 15 Batzen oder 27 Albus gerechnet, eine jährliche Gülte von 100 Gulden aus den Gefällen des Dorfes Glauberg verschrieben haben

StAD B 11 Nr. 136
Regest nach HADIS 

 
1584
Finanzielle Forderung des Hans Philipp von Buseck gen. Mönch als Ehemann der Helene geb. von Trohe an deren Bruder Henrich von Trohe wegen rückständigen Heiratsgutes

StAMr Best. 17 d Nr. von Trohe 7
Regest nach HADIS 

 
1590 Juni 22
Hanß Philipsen von Buseck genant Münch Gegenberichts an Landgraff Ludwigen zu Hessen / in seiner Schuldforderungs Sach contra Henrichen von Trohe / deren sub lit Z.3 in extrajudical ulterior document. Ann. 1590 Erwehnung beschiehet / de dat. 22. Juni 1590
Als gelanget hierumb an E. Fr. Gn. mein und meiner Hauß Frauen unterthäniges hochfleisiges Bitten / E. Fr. Gn. die wollen mich / wie auch meine Hauß Frau / auf ungütliches Abringen des zu milden Gegenberichts meines Schwagern / und ob ich zuvor ungütlich klagen solln / in Gnaden entschuldigt halten / und als meine ordentliche Obrigkeit und Lands Fürst / bey meinen Brieffen und Siegeln gegen denen darvor ganz unklar= und dunckelen Schatten gnädiglich erkennen x.

Memoriale S. 172
 
 

1 lt. Carlo Schneider: Die Friedhöfe in Darmstadt
2 Friedrich verweist auf eine Abschrift von 1573 im StAD F 11 A Nr. 95/1 Bl. 28f
3
Friedrich S. 43
4 lt. Friedrich S. 43 Anm. 119 hat die höchste bekannte Abfindung eine Höhe von 1600 fl und 25 Malter Frucht. Adlige Nonnen erhielten 1525 in der Regel ca. 100 fl Abfindung. Auszahlbar in 5 fl oder 5 Malter Korn jährlich. Helenes Abfindungshöhe von 2000 fl entspricht einer jährichen Pension von 100 fl. Diese Summe erhielt z. Bsp. der Abt von Selbold.
5 StAD E 12 Nr. 15/3; die Angabe bei Friedrich S. 43 Anm. 117, wonach der Ehemann bereits 1587 im Alter von 66 Jahren verstorben sei, ist zu ignorieren. Der Grabstein, auf den die Autorin Bezug nimmt, gehört nach Augenschein und der angegebenen Literatur einem Philipp v. Trohe zu Buseck.
 
Literatur
Waltraud Friedrich: Das ehemalige Prämonstratenserinnenkloster Konradsdorf: 1000 Jahre Geschichte und Baugeschichte (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte; Bd. 118), Darmstadt/Marburg 1999
 

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