Zur Person: |
Helene v. Trohe war Priorin, später Meisterin des Klosters
Konradsdorf bis zu dessen Säkularisierung im Jahre 1581. |
Damit das Kloster Konradsdorf geschlossen werden konnte,
mussten die noch darin lebenden Nonnen das Kloster verlassen. Dazu
wurden sie vom Eigner des Klosters abgefunden, und wie im Falle von
Helene v. Trohe wurde ihnen scheinbar auch ein Ehemann empfohlen. Der
damalige Vogt Graf Königstein-Stolberg empfahl Helene die Ehe mit dem
Oberamtmann zu Darmstadt Philipp v. Buseck gen. Münch.
Zudem bekam sie eine Abfindung in Höhe von: |
- 200 fl frankfurter Währung
- die Hälfte der Jahresernte an Korn und Frucht
- Pferd und Wagen
- das Mobiliar ihrer Stube: Tisch, Bett und Kasten (wobei sie sich
das Bett aus der Siechenkammer nimmt - es war wohl weniger benutzt)
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Die ungewöhnlich hohe Abfindung [4] dürfte Helenes
Position widerspiegeln. Damit war sie für den Heiratsmarkt auch eine
"gute Partie", was ihr angesichts ihres wohl bereits fortgeschrittenen
Alters zugute kam. Wenn es sich bei der 1539 erwähnten Nonne Helena
tatsichlich um unsere Helene v. Trohe handelt, dann war sie gut 20 Jahre
älter als ihr Gatte Hans Philipp v. Buseck gen. Münch, der erst 1555
geboren wurde. Das gebärfähige Alter dürfte sie dann ebenfalls bereits
überschritten haben. Dazu passt, dass keine Kinder aus der Ehe bekannt
sind. Erbschaftsstreitigkeiten belegen allerdings, dass sie ihren Gatten
überlebt hat [5].
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Belege: |
1539
nach Friedrich, Reg. 163 S. 224 setzt sie die, bei der Stiftung eines
Breviers an die Nonnen Magdalena, Helena und Christina, genannte Helena
mit der späteren Priorin und Meisterin Helene v. Trohe gleich.
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1564, Mai 5
Meisterin Eva Waise v. Fauerbach, Priorin Helene v. Trohe und der
Konvent von Konradsdorf verschreiben dem Grafen Ludwig v.
Stolberg-Königstein den halben Weinzehnten zu Ortenberg auf weitere 10
Jahre.
Landeshauptarchiv Magdeburg III/I Nr. 56
StAMr O II b Konradsdorf
aus Friedrich, Reg. 175 S. 226
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1568, Januar 4
Graf Ludwig v. Stolberg-Königstein bekundet, dass ihm die Meisterin
Helene v. Trohe und das Kloster Konradsdorf den halben Weinzehnten
zu Ortenberg auf Lebenszeit verliehen habe.
Landeshauptarchiv Magdeburg III/I Nr. 57
StAMr O II b Konradsdorf
aus Friedrich, Reg. 178 S. 227 [2]
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1580-1581
Vergleich zwischen Helena von Trohe, Frauenmeisterin zu
Konradsdorf, einer- und Graf Christoph von Stolberg, Philipp und Ludwig
Grafen von Isenburg-Büdingen sowie den Vormündern des Grafen von Hanau
über die Aufhebung des Klosters und die Überführung der Urkunden und
Akten nach Königstein.
StAMr Best. 86 Nr. 27310
Regest nach HADIS
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1581 Januar 6
Die Grafen Christoph v. Stolberg-Königstein, Philipp und Ludwig v.
Isenburg-Büdingen sowie Philipp der Ältere v. Hanau-Lichtenberg, Johann
v. Nassau-Vianden-Diez und Ludwig v. Sayn-Wittgenstein als Vormünder der
Kinder des verstorbenen Grafen Philipp Ludwig v. Hanau bekunden, dass
sie der Helene v. Trohe, ehemals Frauenmeisterin des Klosters
Konradsdorf, die in den Ehestand getreten ist und das Kloster den
Ausstellern als Schutzherren übergeben habe, für ihre Leistungen
betreffend Bau und Besserung bzw. Verwaltung des Klosters aus einer
Summe von 2.000 Gulden, je zu 15 Batzen oder 27 Albus gerechnet, eine
jährliche Gülte von 100 Gulden aus den Gefällen des Dorfes Glauberg
verschrieben haben
StAD B 11 Nr. 136
Regest nach HADIS
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1584
Finanzielle Forderung des Hans Philipp von Buseck gen. Mönch als
Ehemann der Helene geb. von Trohe an deren Bruder Henrich von Trohe
wegen rückständigen Heiratsgutes
StAMr Best. 17 d Nr. von Trohe 7
Regest nach HADIS
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1590 Juni 22
Hanß Philipsen von Buseck genant Münch Gegenberichts an Landgraff
Ludwigen zu Hessen / in seiner Schuldforderungs Sach contra Henrichen
von Trohe / deren sub lit Z.3 in extrajudical ulterior document. Ann.
1590 Erwehnung beschiehet / de dat. 22. Juni 1590
Als gelanget hierumb an E. Fr. Gn. mein und meiner Hauß Frauen
unterthäniges hochfleisiges Bitten / E. Fr. Gn. die wollen mich / wie
auch meine Hauß Frau / auf ungütliches Abringen des zu milden
Gegenberichts meines Schwagern / und ob ich zuvor ungütlich klagen solln
/ in Gnaden entschuldigt halten / und als meine ordentliche Obrigkeit
und Lands Fürst / bey meinen Brieffen und Siegeln gegen denen darvor
ganz unklar= und dunckelen Schatten gnädiglich erkennen x.
Memoriale S. 172
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1 lt.
Carlo Schneider: Die
Friedhöfe in Darmstadt
2 Friedrich verweist auf eine Abschrift von 1573 im StAD F 11 A Nr. 95/1
Bl. 28f
3 Friedrich S. 43
4 lt. Friedrich S. 43 Anm. 119 hat die höchste bekannte Abfindung eine
Höhe von 1600 fl und 25 Malter Frucht. Adlige Nonnen erhielten 1525 in
der Regel ca. 100 fl Abfindung. Auszahlbar in 5 fl oder 5 Malter Korn
jährlich. Helenes Abfindungshöhe von 2000 fl entspricht einer jährichen
Pension von 100 fl. Diese Summe erhielt z. Bsp. der Abt von Selbold.
5 StAD E 12 Nr. 15/3; die Angabe bei Friedrich S. 43 Anm. 117, wonach
der Ehemann bereits 1587 im Alter von 66 Jahren verstorben sei, ist zu
ignorieren. Der Grabstein, auf den die Autorin Bezug nimmt, gehört nach
Augenschein und der angegebenen Literatur einem Philipp v. Trohe zu
Buseck. |
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Literatur |
Waltraud Friedrich: Das ehemalige
Prämonstratenserinnenkloster Konradsdorf: 1000 Jahre Geschichte und
Baugeschichte (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte; Bd.
118), Darmstadt/Marburg 1999 |