Agnes v. Schwalbach

last update: 14.10.2013

PN 10903

 

Vater:  Eberhard v. Schwalbach
 
Mutter: Dorothea v. Wildungen
 
* ~

erwähnt von 1596 bis 1621

+ #
vor 1594
Hans Philip v. Buseck

 

Kinder:
Ulrich Eberhard    
Caspar Philip erw. 1621  
Hans Adam erw. 1621 +
Barbara Dorothea erw. 1610  
Tochter erw. 1638  

 

Zur Person:
 
Belege:

In der Kirche in Alten-Buseck steht ein 4,50 m hoher Doppelgrabstein an der inneren Südwand. Er zeigt uns ein Bildnis des Hans Philipp v. Buseck und seiner Ehefrau Agnes v. Schwalbach. Der Grabstein aus rotem Sandstein wurde schon zu Lebzeiten des Ehepaares angefertigt, denn die Inschrift im oberen Teil des Epitaphs ist unvollständig. Sie gibt lediglich das Jahrhundert mit 16xx an. Das genaue Jahr, der Tag und Monat fehlen. Sie sollten nach dem Tod des Paares ergänzt werden, was aber nie geschah.
Im Hauptfeld ist das Ehepaar im Stil der damaligen Zeit abgebildet. So sehen wir Hans Philipp in Rüstung mit dem Helm zu seinen Füßen. Beginnend am Kopf jeder Figur sehen wir jeweils acht Wappendarstellungen, die uns die Ahnenreihe der Verstorbenen aufzeigen.
Über dem Kopf der Ehefrau Agnes geb. v. Schwalbach sehen wir die Wappen v. Schwalbach, v. Wildungen, das nächste Wappen kann ich nicht identifizieren (die Beischrift verweist auf Paderborn?), dann kommt das Wappen der Fam. v. Wittershausen.
Die gleiche Wappenfolge finden wir am Epitaph der Anna v. Schwalbach an der südlichen Aussenmauer der Kirche in Alten-Buseck. Aufgrund der Wappengleichheit müssen Anna und Agnes Schwestern gewesen sein. Ob Anna v. Schwalbach bei ihrer Schwester in Alten-Buseck lebte, können wir nicht sagen. Da aber die Familie v. Schwalbach zahlreiche Besitzungen im Busecker Tal und in Trohe hatte, kann sie auch mit ihren Vater Eberhart v. Schwalbach hier gelebt haben.
 

 

 

 

 


Epitaph in der Kirche von Alten-Buseck

   
1594, März 1/11
Der Anwalt des Friedberger Juden Köscher ersucht die Räte zu Marburg, den trotz bereits ergangener Urteile noch immer zahlungsunwilligen Philipp v. Buseck anzuhalten, seine Schulden bei Köscher zu begleichen.
Von Buseck läßt sic h die Vollmacht des Anwalts vorlegen und ist bereit, sie unter Vorbehalt anzuerkennen, obwohl ihm die jüdische Unterschrift auf derselben nicht bekannt ist. Er bestreitet jede Schuld bei Köscher und die Existenz diesbezüglicher Urteile. Darauf erklärt Köschers Anwalt, daß Georg v. Schwalbach seinem Mandanten 60 fl. schuldig war und diese Schuld nach Georgs Tod auf dessen Bruder Conrad übergegangen ist, den wiederum Philipp v. Buseck, der eine Schwester der beiden Brüder geheiratet hat, beerbt hat.
Dazu sagt Buseck, daß Conrad v. Schwalbach nichts als Schulden hinterlassen und er deswegen alle Erbansprüche an seine Gläubiger abgetreten hat. Aber auch im Falle einer Erbschaft hätte Köscher seine Forderungen nicht nur an ihn, sondern auch an die drei Schwestern seiner Frau zu richten.
Da der Fall der nähren Prüfung bedarf, werden die Parteien auf den Rechtsweg verwiesen.

HStAM Protokolle II Marburg A Nr. 2 Bd. 16
Regest nach Löwenstein, Uta; Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg 1267-1600, Wiesbaden 1989 Nr. 3440
 
1596, Oktober 2
Es werden die vier Töchter des verstorbenen Eberhard v. Schwalbach erwähnt: Gerdraut von Venningen, Witwe; Agnes, Hans Philippsen von Buseck; Dorothea, Philips Conradt Schencken zu Schweinsberg hausfrau; Anna

HStAM 17d v. Schwalbach 6