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Agnes v. Schwalbach |
last update:
14.10.2013
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PN 10903 |
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Zur Person: |
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Belege: |
In der Kirche in Alten-Buseck steht ein 4,50 m hoher
Doppelgrabstein an der inneren Südwand. Er zeigt uns ein Bildnis des
Hans Philipp v. Buseck und seiner Ehefrau Agnes v. Schwalbach. Der
Grabstein aus rotem Sandstein wurde schon zu Lebzeiten des Ehepaares
angefertigt, denn die Inschrift im oberen Teil des Epitaphs ist
unvollständig. Sie gibt lediglich das Jahrhundert mit 16xx an. Das
genaue Jahr, der Tag und Monat fehlen. Sie sollten nach dem Tod des
Paares ergänzt werden, was aber nie geschah.
Im Hauptfeld ist das Ehepaar im Stil der damaligen Zeit abgebildet. So
sehen wir Hans Philipp in Rüstung mit dem Helm zu seinen Füßen.
Beginnend am Kopf jeder Figur sehen wir jeweils acht
Wappendarstellungen, die uns die Ahnenreihe der Verstorbenen aufzeigen.
Über dem Kopf der Ehefrau Agnes geb. v. Schwalbach sehen wir die Wappen
v. Schwalbach, v. Wildungen, das nächste Wappen kann ich nicht
identifizieren (die Beischrift verweist auf Paderborn?), dann kommt das
Wappen der Fam. v. Wittershausen.
Die gleiche Wappenfolge finden wir am Epitaph der Anna v. Schwalbach an
der südlichen Aussenmauer der Kirche in Alten-Buseck. Aufgrund der
Wappengleichheit müssen Anna und Agnes Schwestern gewesen sein. Ob Anna
v. Schwalbach bei ihrer Schwester in Alten-Buseck lebte, können wir
nicht sagen. Da aber die Familie v. Schwalbach zahlreiche Besitzungen im
Busecker Tal und in Trohe hatte, kann sie auch mit ihren Vater Eberhart
v. Schwalbach hier gelebt haben.
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Epitaph in der Kirche von
Alten-Buseck |
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1594, März 1/11
Der Anwalt des Friedberger Juden Köscher ersucht die Räte zu Marburg,
den trotz bereits ergangener Urteile noch immer zahlungsunwilligen
Philipp v. Buseck anzuhalten, seine Schulden bei Köscher zu
begleichen.
Von Buseck läßt sic h die Vollmacht des Anwalts vorlegen und ist bereit,
sie unter Vorbehalt anzuerkennen, obwohl ihm die jüdische Unterschrift
auf derselben nicht bekannt ist. Er bestreitet jede Schuld bei Köscher
und die Existenz diesbezüglicher Urteile. Darauf erklärt Köschers
Anwalt, daß Georg v. Schwalbach seinem Mandanten 60 fl. schuldig war und
diese Schuld nach Georgs Tod auf dessen Bruder Conrad übergegangen ist,
den wiederum Philipp v. Buseck, der eine Schwester der beiden Brüder
geheiratet hat, beerbt hat.
Dazu sagt Buseck, daß Conrad v. Schwalbach nichts als Schulden
hinterlassen und er deswegen alle Erbansprüche an seine Gläubiger
abgetreten hat. Aber auch im Falle einer Erbschaft hätte Köscher seine
Forderungen nicht nur an ihn, sondern auch an die drei Schwestern seiner
Frau zu richten.
Da der Fall der nähren Prüfung bedarf, werden die Parteien auf den
Rechtsweg verwiesen.
HStAM Protokolle II Marburg A Nr. 2 Bd. 16
Regest nach Löwenstein, Uta; Quellen zur Geschichte der Juden im
Hessischen Staatsarchiv Marburg 1267-1600, Wiesbaden 1989 Nr. 3440
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1596, Oktober 2
Es werden die vier Töchter des verstorbenen Eberhard v. Schwalbach
erwähnt: Gerdraut von Venningen, Witwe; Agnes, Hans Philippsen von
Buseck; Dorothea, Philips Conradt Schencken zu Schweinsberg hausfrau;
Anna
HStAM 17d v. Schwalbach 6 |
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