Zur Person: |
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Belege: |
In der Kirche in Alten-Buseck steht ein 4,50 m hoher
Doppelgrabstein an der inneren Südwand. Er zeigt uns ein Bildnis des
Hans Philipp v. Buseck und seiner Ehefrau Agnes v. Schwalbach. Der
Grabstein aus rotem Sandstein wurde schon zu Lebzeiten des Ehepaares
angefertigt, denn die Inschrift im oberen Teil des Epitaphs ist
unvollständig. Sie gibt lediglich das Jahrhundert mit 16xx an. Das
genaue Jahr, der Tag und Monat fehlen. Sie sollten nach dem Tod des
Paares ergänzt werden, was aber nie geschah.
Im Hauptfeld ist das Ehepaar im Stil der damaligen Zeit abgebildet. So
sehen wir Hans Philipp in Rüstung mit dem Helm zu seinen Füßen.
Beginnend am Kopf jeder Figur sehen wir jeweils acht
Wappendarstellungen, die uns die Ahnenreihe der Verstorbenen aufzeigen.
So ist unser Hans Philipp v. Buseck ein Sohn der Ehe Philipp Ulrich v.
Buseck mit einer Schenk zu Schweinsberg. Philipp Ulrich v. Buseck ein
Sohn des Johann v. Buseck und der Margarethe v. Walderdorff. Die Mutter
der Schenk zu Schweinsberg war eine v. Döring. Mit dieser Ahnenreihe,
die soweit mit der des Epitaphs der
Margarethe v. Buseck in
Salzböden identisch ist, können wir dann guten Gewissens behaupten,
dass beide Geschwister waren. Die Wappen hier in Alten-Buseck zeigen uns
im Gegensatz zu Salzböden noch die Familiennamen der Urgroßeltern an.
Hans Phillip v. Buseck hatte zwar zahlreiche Besitzungen in
Alten-Buseck, so hatte er um 1620 z.B. die Lehngüter der Familie Rüsser
v. Buseck bekommen, doch gelebt hat er wahrscheinlich in Romrod. Dort
war er Amtmann und wurde der Sage nach im Jahre 1621 von Bauern
erschlagen. Es war die Zeit des 30jährigen Krieges, spanische Truppen
machten Hessen unsicher. Sollte Hans Philipp tatsächlich 1621 in Romrod
gestorben sein, so konnte man seinen Leichnam vielleicht gar nicht nach
Alten-Buseck bringen und er wurde in Romrod bestattet. Dies könnte eine
Erklärung für das Fehlen der Sterbedaten auf unserem Epitaph in
Alten-Buseck sein. |
Epitaph in der Kirche von
Alten-Buseck |
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1578
Brief des Grafen von Nassau-Saarbrücken mit der Aufzählung der Kinder
des verstorbenen Philipp Ulrich. Hans Rudolf und Wilhelm Reinhard sind
noch nicht 25 Jahr alt, doch "schon soweit bei Verstand" dass sie keinen
Vormund mehr benötigen. Hans Philipp, Margarete, Anna und
Elisabeth sind noch unmündig.
HStAM: B 155 I, Bl. 778 und 779
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1580, Dez. 22
Johann Rudolf von Buseck für sich und seine Brüder
quittiert dem Rentmeister des Grafen Albrecht zu Nassau etc., Johann
Magnus Scheffer zu Gleiberg, über 2 Gulden 3 Tornosen Frankfurter
Währung Manngeld für das Jahr 1580.
S.: Ausst.
geben .. den 22. Dec. 1580.
Ausf. Papier. Aufgedrücktes Ringsiegel und Unterschrift des Ausst.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck (um 1900
nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg;
Lehnsurkunden Nr. 40227
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1594, März 1/11
Der Anwalt des Friedberger Juden Köscher ersucht die Räte zu Marburg,
den trotz bereits ergangener Urteile noch immer zahlungsunwilligen
Philipp v. Buseck anzuhalten, seine Schulden bei Köscher zu
begleichen.
Von Buseck läßt sic h die Vollmacht des Anwalts vorlegen und ist bereit,
sie unter Vorbehalt anzuerkennen, obwohl ihm die jüdische Unterschrift
auf derselben nicht bekannt ist. Er bestreitet jede Schuld bei Köscher
und die Existenz diesbezüglicher Urteile. Darauf erklärt Köschers
Anwalt, daß Georg v. Schwalbach seinem Mandanten 60 fl. schuldig war und
diese Schuld nach Georgs Tod auf dessen Bruder Conrad übergegangen ist,
den wiederum Philipp v. Buseck, der eine Schwester der beiden Brüder
geheiratet hat, beerbt hat.
Dazu sagt Buseck, daß Conrad v. Schwalbach nichts als Schulden
hinterlassen und er deswegen alle Erbansprüche an seine Gläubiger
abgetreten hat. Aber auch im Falle einer Erbschaft hätte Köscher seine
Forderungen nicht nur an ihn, sondern auch an die drei Schwestern seiner
Frau zu richten.
Da der Fall der nähren Prüfung bedarf, werden die Parteien auf den
Rechtsweg verwiesen.
HStAM Protokolle II Marburg A Nr. 2 Bd. 16
Regest nach Löwenstein, Uta; Quellen zur Geschichte der Juden im
Hessischen Staatsarchiv Marburg 1267-1600, Wiesbaden 1989 Nr. 3440
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