Johann (Hans) Philipp v. Buseck

last update: 25.10.2013

PN 1017

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Philipp Ulrich v. Buseck
 
Mutter:  Barbara Schenck zu Schweinsberg
 
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erwähnt von 1578 bis .....

+ #
vor 1594
Agnes v. Schwalbach

 

Kinder:
Ulrich Eberhard    
Caspar Philip erw. 1621  
Hans Adam erw. 1621 +
Barbara Dorothea erw. 1610  
Tochter erw. 1638  

 

Zur Person:
 
 
Belege:

In der Kirche in Alten-Buseck steht ein 4,50 m hoher Doppelgrabstein an der inneren Südwand. Er zeigt uns ein Bildnis des Hans Philipp v. Buseck und seiner Ehefrau Agnes v. Schwalbach. Der Grabstein aus rotem Sandstein wurde schon zu Lebzeiten des Ehepaares angefertigt, denn die Inschrift im oberen Teil des Epitaphs ist unvollständig. Sie gibt lediglich das Jahrhundert mit 16xx an. Das genaue Jahr, der Tag und Monat fehlen. Sie sollten nach dem Tod des Paares ergänzt werden, was aber nie geschah.
Im Hauptfeld ist das Ehepaar im Stil der damaligen Zeit abgebildet. So sehen wir Hans Philipp in Rüstung mit dem Helm zu seinen Füßen. Beginnend am Kopf jeder Figur sehen wir jeweils acht Wappendarstellungen, die uns die Ahnenreihe der Verstorbenen aufzeigen. So ist unser Hans Philipp v. Buseck ein Sohn der Ehe Philipp Ulrich v. Buseck mit einer Schenk zu Schweinsberg. Philipp Ulrich v. Buseck ein Sohn des Johann v. Buseck und der Margarethe v. Walderdorff. Die Mutter der Schenk zu Schweinsberg war eine v. Döring. Mit dieser Ahnenreihe, die soweit mit der des Epitaphs der Margarethe v. Buseck in Salzböden identisch ist, können wir dann guten Gewissens behaupten, dass beide Geschwister waren. Die Wappen hier in Alten-Buseck zeigen uns im Gegensatz zu Salzböden noch die Familiennamen der Urgroßeltern an.
Hans Phillip v. Buseck hatte zwar zahlreiche Besitzungen in Alten-Buseck, so hatte er um 1620 z.B. die Lehngüter der Familie Rüsser v. Buseck bekommen, doch gelebt hat er wahrscheinlich in Romrod. Dort war er Amtmann und wurde der Sage nach im Jahre 1621 von Bauern erschlagen. Es war die Zeit des 30jährigen Krieges, spanische Truppen machten Hessen unsicher. Sollte Hans Philipp tatsächlich 1621 in Romrod gestorben sein, so konnte man seinen Leichnam vielleicht gar nicht nach Alten-Buseck bringen und er wurde in Romrod bestattet. Dies könnte eine Erklärung für das Fehlen der Sterbedaten auf unserem Epitaph in Alten-Buseck sein.

 

 


Epitaph in der Kirche von Alten-Buseck

 
1578
Brief des Grafen von Nassau-Saarbrücken mit der Aufzählung der Kinder des verstorbenen Philipp Ulrich. Hans Rudolf und Wilhelm Reinhard sind noch nicht 25 Jahr alt, doch "schon soweit bei Verstand" dass sie keinen Vormund mehr benötigen. Hans Philipp, Margarete, Anna und Elisabeth sind noch unmündig.

HStAM: B 155 I, Bl. 778 und 779
 

1580, Dez. 22
Johann Rudolf von Buseck für sich und seine Brüder quittiert dem Rentmeister des Grafen Albrecht zu Nassau etc., Johann Magnus Scheffer zu Gleiberg, über 2 Gulden 3 Tornosen Frankfurter Währung Manngeld für das Jahr 1580.
S.: Ausst.
geben .. den 22. Dec. 1580.
Ausf. Papier. Aufgedrücktes Ringsiegel und Unterschrift des Ausst.

HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 40227
 

1594, März 1/11
Der Anwalt des Friedberger Juden Köscher ersucht die Räte zu Marburg, den trotz bereits ergangener Urteile noch immer zahlungsunwilligen Philipp v. Buseck anzuhalten, seine Schulden bei Köscher zu begleichen.
Von Buseck läßt sic h die Vollmacht des Anwalts vorlegen und ist bereit, sie unter Vorbehalt anzuerkennen, obwohl ihm die jüdische Unterschrift auf derselben nicht bekannt ist. Er bestreitet jede Schuld bei Köscher und die Existenz diesbezüglicher Urteile. Darauf erklärt Köschers Anwalt, daß Georg v. Schwalbach seinem Mandanten 60 fl. schuldig war und diese Schuld nach Georgs Tod auf dessen Bruder Conrad übergegangen ist, den wiederum Philipp v. Buseck, der eine Schwester der beiden Brüder geheiratet hat, beerbt hat.
Dazu sagt Buseck, daß Conrad v. Schwalbach nichts als Schulden hinterlassen und er deswegen alle Erbansprüche an seine Gläubiger abgetreten hat. Aber auch im Falle einer Erbschaft hätte Köscher seine Forderungen nicht nur an ihn, sondern auch an die drei Schwestern seiner Frau zu richten.
Da der Fall der nähren Prüfung bedarf, werden die Parteien auf den Rechtsweg verwiesen.

HStAM Protokolle II Marburg A Nr. 2 Bd. 16
Regest nach Löwenstein, Uta; Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg 1267-1600, Wiesbaden 1989 Nr. 3440

 

 

 
 
 

buseckertal.de                                                                                                  ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.