Atzbach


Belege zu Atzbach
1430-1772, 1776-1792
Die Nassau-Saarbrückener Lehen der Lesch von Mühlheim. Darin: 3 Mark zu Atzbach, zur Hälfte den Erben des Emmerich von Trohe fallend, sowie der Forsthafer im Gericht zu Steinbach [bei Gießen] und Garbenteich

StAW 121 Lesch 1-14
 
1463, Aug. 16 (uf sontag St. Ciriaci)
Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken reversiert sich, daß laut eingerücktem Kaufbrief d.d. fer. 3 post fest. assumpt. glor. virg. Marie 1463 Henn und Walther von Buseck, + Gilbrechts Söhne, Milderinn und Hildegard, deren Frauen, ihm ihren Besitz zu und um Kalsmunt, Reichslehen, mit Zubehör, der einzeln aufgeführt wird, und der Gerechtigkeit im Dalheimer Holz, für 700 Gulden verkauft und dagegen eine andere Wohnung auf Kalsmunt nebst vorhin genanntem Zubehör, Besitzungen um Kalsmunt, im Steinbacher Gericht, zu Bonbaden und Tiefenbach, von ihm zu Lehen genommen haben. Der Aussteller verleiht den gen. von Buseck dazu seinen Hof zu Atzbach mit Zubehör zu Burglehen. Johann, sein Sohn, Junggraf zu Nassau und Saarbrücken siegelt mit.

StAWi: Abt. 121 v. Buseck (um 1900 nach Koblenz extradiert)
 

1463, Sept. 24 (sabatho prox. post Lamperti.)
Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken belehnt den Henne von Buseck mit einem Hause zu Atzbach nebst Zubehör zu Erbburglehen, nachdem mit seiner Einwilligung dessen Bruder Walther von Buseck auf die ihm laut Belehnung durch den Grafen zustehende Hälfte gen. Hauses zugunsten des (Bruders) Henne verzichtet hat.

Abschrift StAW Abt. 121 Urk. v. Buseck (wohl um 1900 nach Koblenz extr.)
 

1495 April 1
Macharius v. Buseck und seine Ehefrau Liese, geb. Lesch v. Mühlheim, bekunden: Sie sind nach geistlicher Ordnung in den Ehestand getreten und haben sich nach Ableben ihrer Eltern mit ihren Brüdern Erwin und Henne Lesch v. Mühlheim über die ihr [Liese] zustehende Mitgift und Heimsteuer geeinigt. Diese so bestehen aus 400 Gulden auf dem Zehnten zu Atzbach, zahlbar in einer Gülte von 20 Malter Korn, aus weiteren Gülten von drei Malter Korn zu Mandeln, von zwei Gulden und einem Ort zu Atzbach und Weingärten zu Naunheim und von Sachleistungen daselbst. Dafür haben sie auf all das väterliche und mütterliche Erbteil der Lise Verzicht geleistet.

StAD B 14 Nr. 238
 
1522 Sa. n. Franc. visit.
Lehensrevers des Johann von Buseck, Macharius Sohn, gegen Philipp Graf von Solms Herrn zu Münzenberg über Güter zu Atzbach (in Abschrift)

StAW Abt. 345 Nr. U 47
 
1545-1564
Johann, später Philipp Ulrich von Buseck gegen die Inhaber mehrerer zu Dorlar und Atzbach gelegener, zum gekauften Kloster Dorlar gehörigen Güter, wegen verweigerter Abtretung des diesen aufgekündigten angeblichen Bestandes

StAW Abt. 166/167 Nr. 2559
 
1561-1564
Philipp Ulrich von Buseck gegen verschiedene Untertanen zu Dorlar und Atzbach wegen angeblich zu den erkauften Gütern des Klosters Dorlar gehöriger Stücke

StAW Abt. 166/167 Nr. 2562
 
(1557-) 1564-1567 (-1573)
Philipp Ulrich von Buseck, Dorlar, gegen Hench Heinzges, Henne Pfull, Atzbach
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Räumung des von den Bekl. innegehabten Hofes zu Atzbach des ehemaligen Klosters Dorlar und Abtretung der damit verbundenen Rechte, da der Kl., nachdem er bereits den seit 1532 von den Busecks innegehabten Klosterhof zu Dorlar besessen hatte, nach Auflösung des Klosters den größten Teil des Klostervermögens, einschließlich des Klosterhofes zu Atzbach erworben hatte, Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Schäden

StAW Abt. 1 Nr. 2825
 
1579 November 3
Johann Rudolf v. Buseck als der Älteste des Stammes erhält von Graf Ernst v. Solms-Lich gen. Ländereien zu Atzbach zu einem Mannlehen.

Fürstlich-solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden Or. XIV/1 (Mannbuch von 1549)
 
1582
Beschwerden von Johann Rudolf und der Gebrüder Wilhelm und Reinhard von Buseck wegen verschiedener Eingriffe in ihre Rechte auf ihrem Hof zu Atzbach

StAW Abt. 166/167 Nr. 2534
 
1589-1599
Johann Rudolf von Buseck gegen die Gemeinde Atzbach über die Beschränkung der beim lehnbaren Haus hergebrachten Schäferei und Gänsezucht

StAW Abt. 166/167 Nr. 2535
 
1600-1691
Burghaus und Güter zu Atzbach im Besitz der Familien v. Buseck, v. Bechtolsheim, v. Geismar u.a.

StAW Abt. 166/167 Nr. 2538
 
1638 Mai 22, Festung Gießen
Landgraf Georg II. v. Hessen bekundet: Nachdem der Kaiser [Ferdinand II., für den Reichshofrat] ihm gegen Entrichtung des Pfandschillings das bisher nassau-saarbrückensche Amt Gleiberg mit dem dazu gehörigen halben Anteil am Hüttenberg überlassen hat, hat er [Georg II.] dem Georg Philipp v. Buseck und dem Heinrich Reinhard v. Buseck, diesem auch namens der Söhne seines verstorbenen Bruders Johann Ottmar, namentlich Johann Burkhard, Konrad Philipp und Rudolf Eberhard, sowie den Gebrüder Ulrich Eberhard und Hans Adam, Söhnen des verstorbenen Hans Philipp v. Buseck, diejenigen Mann- und Burglehen verliehen, die ihre Voreltern von dem verstorbenen Graf Ludwig v. Nassau-Saarbrücken und von Gf. Wilhelm Ludwig empfangen hatten. Es sind dies näher umschriebene Rechte wie Anteile am Zehnten zu Heuchelheim und Atzbach, Güter zu Cleeberg, die Zehnten zu Allendorf, Egersheim, in der Aue zu Gießen und zu Fellingshausen, den Kirchsatz zu Kraftsolms mit einem Viertel am dortigen Zehnten, den halben Zehnten zu Großen-Linden mit dem Zehnten zu Hörnsheim und Lützellinden, ein Viertel am Zehnten zu Volpertshausen samt dem dortigen Kirchsatz, ein Viertel am Zehnten zu Weidenhausen sowie 2 1/4 Gulden jährlichen Manngelds aus der Kellerei Gleiberg.

StAD B 14 Nr. 278
 
1807 März 19, Lich
Fürst Karl v. Solms-Lich-Hohensolms, Senior des Fürstlichen und Gräflichen Hauses Solms, bekundet: Er hat dem Leopold Christoph sowie den fünf Söhnen des verstorbenen Konstantin, namentlich Friedrich, Karl Heinrich, Amand, Christian und Christoph Franz v. Buseck die Mannlehen ihres verstorbenen Vorfahren Philipp Ulrich v. Buseck verliehen, die dieser für die beiden Höfe in der Gemarkung Atzbach aufgetragen hatte. Es sind dies eine adelige Burg mit Ansitz und genanntem Zubehör, Äckern, Wiesen, Gärten und Einkünften zu Rödgen, ablösbar mit 400 Gulden an Gold, wie es 1522 mit Lehnsbrief des verstorbenen Grafen Philipp v. Solms-Lich verliehen worden ist.

StAD F 28 Nr. 42 Bl. 84 - 85 und Bl. 104 - 106v
 

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