Zur Person: |
Adelicher Schultheiß, Vierer und Ganerbe des Busecker
Tales, Ober-Einnehmer des Oberfürstentums Hessen-Darmstadt |
Von 1615 - 1616 besuchte er das Paedagogium in Gießen.
Nachdem seine Mutter im Jahre 1616 und sein Vater 1617 verstarben, kam er
unter die Vormundschaft von Johann Ebert Schenk zu Schweinsberg
und Adam Arnold v. Oeynhausen (dessen Tochter er später heiratete).
Oeynhausen schickte ihn noch im selben Jahr zur Erlernung adelicher
Exerzitien und fremder Sprachen ins Ausland. Hans Philipp studierte ein halbes
Jahr in Straßburg. Danach reiste er nach Genf und Paris, bevor er ein
weiteres halbes Jahr in Bourges studierte. Im Anschluss ist er mit
Pferden und zwei Dienern bis zur spanischen Grenze durchs Land gezogen.
Er besuchte die Niederlande und zog Richtung England. Vor der Krönung
des Kaisers Ferdinand II. (9. Sept. 1619) erreichte er wieder seine
Heimat - nun Winnerod.
Im 30-jährigen Krieg diente Hans Philipp unter General Tilly. Bezeugt
sind seine Teilnahme am Zug Tillys aus dem Frankenland (Würzburg)
naher Frankfurt (Schlacht bei Höchst; 20. Juni 1622) und weiter
nach Assenheim [7]. Bei der Schlacht um Höchst besiegte die katholische
Liga unter General Tilly das protestantische Heer unter
Christian von Braunschweig.
Johann Philipp v. Buseck gen. Münch übernahm von seinem Schwiegervater
Adam Arnt v. Oynhausen das Schloß in Großen-Buseck. Im November 1627
kaufte er ihm Allodialbesitz in Großen-Buseck ab. Dazu gehörte u.a. die
Kleinmühle.
Im Jahre 1641 folgte er Philipp Henrich v Trohe ins Amt des Schultheiß
und Vierer und Ganerben nach, welche er 25 Jahr inne hatte.
Bevor er starb litt er lange Jahre an der Gicht, an beschwerlicher
Verstopfung des Urins und schmerzlicher Engbrüstigkeit.
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Besitzungen: |
- Fiddemühle
- (aus dem Besitz seines Vaters)
- Hofgut Winnerod
- (aus dem Erbe seiner Mutter)
- Schloss in Großen-Buseck - (aus der
Hinterlassenschaft der Schwiegermutter, Lehen des Schwiegervaters)
- Freiadeligen Ansitz in Großen-Buseck, u.a. mit der Mühle im Garten
(Kleinmühle)
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weitere Besitzungen (meist Lehen): |
- im Gericht Rauschenberg: die Wüstungen Niedlingen (Niedlungen) und
Hundsbach (Hundtsbach) sowie dem Hainbucher Holz (Heimbucher Holtz) -
(kommt von Jost Rau, dem Vater von Johann Phiilipps Großmutter Anna
Rau von Holzhausen)
- Bubenrod, Königsberg,
Reiskirchen
- ein Viertel am Zehnten zu Beuern
- Burg- und Mannlehen in der Gemarkung Auerbach und zu Modau -
(kommt von Jost Rau, dem Vater von Johann Phiilipps Großmutter Anna
Rau von Holzhausen)
- Vogtei zu Windhausen mit Wäldern und Eigenleuten
- Land bei Dauernheim
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Belege: |
1617 Juni 12
Johann Philipp Mönch v. Buseck beschwört die Aufnahme in den
Burgfrieden der Ganerbschaft Buseckertal anstatt seines Vaters Kraft
Mönch v. Buseck
HStAD B 14 Nr. 65 Bl. 3v: Vermerk auf
Urk. von 1602 Dezember 6, mit Unterschrift
Regest nach Arcinsys
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1618, Mai 07 Eberhard Schenck zu
Schweinsberg und Adam Arndt von Oeynhausen (Oeinhausen) bestätigen in
Vormundschaft für Johann Philipp von Buseck
genannt Münch die Belehnung mit den Wüstungen Niedlingen
(Niedlungen) und Hundsbach (Hundtsbach) sowie dem Hainbucher Holz
(Heimbucher Holtz), alle im Gericht Rauschenberg [alle Orte Gem.
Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf], durch Johann Friedrich [von
Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler Moritz Hermann von Oeynhausen (Oeinhauszen).
HStAM Urk. 76 Nr. 598
Regest nach Arcinsys
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1619-1622
Bürgermeister und Gemeinde zu Reiskirchen ./. die Vormünder Johann
Philipps von Buseck, des Sohnes des verstorbenen Kraft von Buseck
genannt Mönch: Streit um die Inanspruchnahme doppelter Holz- und
Mastungsrechte; u.a.: Notariatsinstrumente des kaiserlichen Notars und
Ratsherren zu Gießen, Konrad Weiß, mit gut erhaltenem Notarsiegel unter
Papier Ringsg. von Eberhard Schenck zu Schweinsberg, Adam Lorenz von
Oeynhausen und Johann Philipp von Buseck genannt Mönch als Vormünder
HStAD G 26 A Nr. 517/2
Regest nach Arcinsys
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1605-1623
Johann Philipp von Buseck, gen. Mönch,
Oberamtmann, Darmstadt [später Crafft v. Buseck gen. Münch und dessen Sohn
Hans Philipp v. Buseck gen. Münch] gegen Hessisches Hofgericht, Marburg, Hans Hermann Lesch
von Mülheim (+), Gleiberg, dann dessen Kinder und deren Vormünder, bekannt:
Hermann Gottfried, Balthasar Engelbrecht und Hans Philipp Lesch von Mülheim,
Rudolph Magnus von Nordeck zu Rabenau, Hans Eberhard Wolfskehl zu Vetzberg,
Krofdorf. - appellationis: Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils
des bekl. Hofgerichtes vom 12.2.1623, in dem ein Vergleich, der im Jahre 1605
zur Regelung der Differenzen der Parteien um die Auseinandersetzung der
gemeinsamen Erbgüter zu Bubenrod, Königsberg und Reiskirchen
abgeschlossen worden war, aufgehoben worden war, wogegen der Bekl. einwendet,
daß der Vergleich nichtig war, da sowohl die Eigenschaft der Güter zu Königsberg
als solmsisches als auch der Güter zu Bubenrod als westerburgisches Lehen
verschwiegen worden waren, als auch die Wertberechnungen der Güter so gravierend
falsch waren, daß der Bekl., der das Gut Reiskirchen, der Kl. aber die Güter
Bubenrod und Königsberg erhalten hatte, derart übervorteilt worden war, daß
die laesio enormis eingreift.
HStAM Best. 255 Nr. B 156 I-III
Regest nach Arcinsys
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1620-1634 Johann Philipp von Buseck,
genannt Münch ./. Johann Winter von Nordeck zur Rabenau:
Vogtei Windhausen
HStAD E 12 Nr. 238/1
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1624 Januar 24 Johann
Philipp von
Buseck genannt
Münch bestätigt die
Belehnung mit den Wüstungen Niedlingen (Noidtlungen) und Hundsbach
(Hundtsbach) sowie dem Hainbucher Holz (Heimbücher Holcz), alle im Gericht
Rauschenberg [alle Orte Gem. Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf], durch
Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief
inseriert.
HStAM Urk. 76 Nr. 599
Regest nach Arcinsys
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1624 Januar 24 Johann
Philipp von
Buseck genannt
Münch bestätigt die
Belehnung mit drei Hufen Land und sechs Ackern Wiese in Dauernheim
(Daurnheimb) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.] durch Johann Bernhard [Schenck
zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert.
HStAM Urk. 76 Nr. 609
Regest nach Arcinsys
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1627, Februar 17
Joh. Philip v. Buseck gen. Münch bekommt von seinem
Schwiegervater Adam Arnd v. Oynhausen mit Bewilligung des Landgrafen zu
Hessen die Burg zu Großen-Buseck mit einer Hofstatt und einem „Körnberg“
genannten Berg zu einem Erblehen verliehen. Dafür hat er den Lehnseid
geleistet.
Insert in HStAD A 5 Nr.
47/6 = B 14 Nr. 295
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1630
Dorfbuch: Im Dorfbuch von 1630 heißt es, dass Joh. Philipp v. Buseck
genannt Münch zwei Söhne namens Craft Adam und Georg Gerhard, sowie
drei Töchter, hat.
HStAD E 12 Nr. 25/1
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1633
Johann Winter von Nordeck zur Rabenau ./. Johann Philipp von Buseck,
genannt Münch (App): Succession in die Vogtei zu Windhausen
bei Eisenbach im Amte Ulrichstein nebst zubehörigen Gütern nach dem Tode
des Johann von Windhausen durch dessen Tochter, Ehefrau des Kraft von
Buseck, Mutter des Klägers
HStAD Reichskammergericht (vernichteter Bestand)
- siehe hier: 1620-1634
Regest nach Arcinsys
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1636, Nov. 4
Johann Philipp Mönch v. Buseck bekundet: Landgraf Georg II. v.
Hessen hat ihm gem. inseriertem Lehnsbrief gleichen Datums ein Viertel
am Zehnten zu Beuern zu einem Mannlehen verliehen. Dafür hat er ihm den
Lehnseid geleistet.
Siegler: Aussteller
HStAD A 5 Nr. 47/4 = B 14 Nr. 293
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1649, Juli 13 (1679) 1684
Eheverträge zwischen dem Hessen-Darmstädtischen Rat
Ulrich Eberhard von
Buseck und Witwe Barbara
Katharina Maria geb. Stümmel von Lindheim.
Barbara Catharina verschreibt Ulrich Eberhard 2.000 Gulden aus ihren
erbeigenen adelichen Gütern zu Lindheim. Ulrich Eberhard verschreibt ihr
dieselbe Summe aus seinen adelichen Gütern in Alten-Buseck für den Fall,
dass er ohne gemeinsame Kinder zu hinterlassen vor ihr verstirbt. Im
Detail soll sie aus ihrem Wittum jährlich 100 Gulden beziehen und nach
ihrem Tode das Wittum an seine Erben zurückfallen. Im Falle seines Todes
kann sie ihrn Witwensitz bei seinen Kindern erster Ehe in Alten-Buseck
nehmen. Sollten sie und die Kinder nicht miteinander wohnen können, so
soll sie seine adeliche Behausung in Gießen, die er von den
Schautanzischen Erben erkauft hat als Witwensitz gestellt werden. Dazu
soll sie ihren besten Unterhalt bekommen. Aus des Herrn Hauptmanns
Großmühle unter Alten-Buseck soll sie 30 Achtel Korn Gießer Maß und 2
Schweine zum mästen. Aus den adelichen Gütern zu Alten-Buseck 12 Achtel
Gerste, 2 Achtel Weizen, 1 Achtel Erbsen und 15 Achtel Hafer Gießener
Maß. Aus anderen Gefällen soll sie 50 Gulden, den Gulden zu 27 Albus
erhalten. 15 Hühner, 6 Gänse, 2 Wagen Heu und 10 Wagen Brennholz soll
sie jährlich aus Alten-Buseck nach Gießen gebracht bekommen. Dazu drei
gute Milchkühe und 4 Schweine von dem vorhandenen Vieh. Sie darf den
Garten und den Acker ihres Gatten vor Gießen im Schwartzenloch
gebrauchen.
Zeugen waren: Johann Philipp v. Buseck gen. Münch,
Georg Philipp v.
Buseck, Ludwig Baltzer v. Weitolshausen gen. Schrautenbach und Hans
Ebert Wolfskehl von Vetzberg
HStAD E 12 Nr. 15/9
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1652, Februar 21
Pate bei Johann Christoffel v. Buseck [gen. Brand]
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1656 August 25
Inquisitionsverfahren gegen die Tochter des Velten Schäfer aus
Kesselbach, Witwe des Scheidenmüllers zu Großen-Buseck, wegen Hexerei
vor dem Peinlichen Halsgericht zu Großen-Buseck. Darin:
Rechtshilfeersuchen von Georg Philipp v. Buseck, Johann Philipp Mönch
v. Buseck sowie Georg Konrad v. Buseck von 1656 August 254 (mit drei
Ringsiegeln der Aussteller)
HStAD E 9 Nr. 1155 war früher E 9 Nr. 38/12 (5)
Regest nach Arcinsys
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1657, Okt. 30
Vollmacht der Vierer und Ganerben Ulrich Eberhardt v. Buseck, Georg
Conradt v. Buseck, Philipps v. Buseck gen. Mönch und Wilhelm
Christoph v. Buseck an den Anwalt Joh. Petrum Melchior, sie in der Klage
der Eingessessenen des Busecker Tal zu vertreten.
Druck: Memoriale S. 47f
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1662, Juni 21
Johann Philipp Mönch v. Buseck bekundet: Landgraf Ludwig VI. v.
Hessen hat ihm gem. inseriertem Lehnsbrief gleichen Datums diejenigen
Burg- und Mannlehen in der Gemarkung Auerbach und zu Modau verliehen,
die ehemals Jost Rau v. Holzhausen, Amtmann zu Amöneburg, und vor ihm
dessen Vater Jost Rau, Oberamtmann zu Darmstadt, inne hatte, verliehen.
Dafür hat er ihm den Lehnseid geleistet.
HStAD A 5 Nr. 47/5 = B 14 Nr. 294
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1662, Juni 21
Johann Philipp Mönch v. Buseck bekundet: Landgraf Ludwig VI. v.
Hessen hat ihm gem. inseriertem Lehnsbrief gleichen Datums die Burg zu
Großen-Buseck mit einer Hofstatt und einem „Körnberg“ genannten Berg zu
einem Erblehen verliehen. Dafür hat er den Lehnseid geleistet.
HStAD A 5 Nr. 47/6 = B 14 Nr. 295
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1 nach seiner Leichpredigt; es war
abends nach 4 Uhr an Gründonnerstag - somit wurde nach Julianischem
Kalender gerechnet.
2 nach seiner Leichpredigt; bei der Vieden-Möhle dürfte es sich um die
Fiddemühle in Rauschenberg handeln
3 nach der Leichpredigt war Johann Philipp v. Buseck
gen. Münch sein Pate, sowie Johann v. Rodenhausen zu Kirchhain und
Anna Schärtzelin
4 nach der Leichpredigt fand die Trauung wegen den Kriegsunruhen in
Gießen statt; im Kirchenbuch Gießen fehlen im Trauregister die Jahre
1602-1636
5 lt. Leichenpredigt
6 die Familie v. Buseck gen. Münch hatte ein Erbbegräbnis in der Kirche
in Großen-Buseck. Und zwar innerhalb des Chores. Dort steht noch heute
ein Grabstein seiner Kinder.
7 HStAM Best. 255 / B 156 III, Brief Hans Hermann Lesch von ühlheim vom
20. Mai 1623
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Literatur |
Conrad Lüncker: Christliche Trauer
Leich-Ehre-Gedächtnüs- und Trost-Predigt : Bey ... Leich-Procession. Des
... Hr. Johann Philipsen von Buseck genant Münch des ältern/ Adelichen
Schultheissens ... Welcher den 12. Aprilis ... dieses 1666. Jahrs
allhier zu Grossen Buseck ... sanfft und selig verschieden. Dessen
hinterlassener ... Cörper den 3. May desselben Jahrs/ daselbst/ ... zur
Erden bestattet und in sein RuheKämmerlein ... beygesetzt worden ist /
Gehalten durch Conrad Lünckern zu Groß- und Alten-Buseck Pfarrern;
Giessen : Karger, 1666 - 56 Seiten |
Memoriale an die hochlöb. allgemeine
Reichsversammlung zu Regenspurg mit beygefügter Specie Facti und …
Deduction vieler … nullitäten … einer bei dem … Reichshofrath in Sachen
der Unterthanen und Eingesessenen des Busecker Thals … wider … Ernst
Ludwigen Landgrafen zu Hessen … beschlossenen Urtheil von der …
Hessischen Gesandschaft übergeben; Gießen 1707 |