Johann v. Buseck
gen. Münch

last update: 02.05.2011

PN 4025

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Johann v. Buseck gen. Münch
 
Mutter:
 
* ~

erwähnt von ... bis .....

+ #
I. ∞
Margarete v. Nordeck

 

II.
Goddart

 

Kinder:
  erw. +

 

Zur Person:
Es gibt derzeit keinen wirklichen Beleg dafür, dass es sich bei Johann um einen Sohn des Johann v. Buseck gen. Münch und Bruder von Bernhardt, Conrad, Gottfried und Gerlach handelt. Alles hängt von der Trennung der Personen in der Urkunde von 1464 ab. In der genannten Geschwisterfolge tritt er in anderen Urkunden nicht mehr in Erscheinung.
Genausogut könnte die Trennung auch so zu erfolgen haben, dass unser Johann ein Bruder des Bernhardt und Crafft war. Dann wäre er mit deren, auch sonst belegten Bruder Johann identisch.
 
Belege:
 
1451 September 20
Henne Mönch d. J. von Buseck und seine Ehefrau Margarete von Nordeck bekunden, daß sie dem Laubacher Pfarrer Johann Quinkuß für eine ungenannte Summe Geldes einen Zins von 4 Turnosen Geld, die sie in Laubach und dem dortigen Gericht fallen haben, nämlich auf der Steinmühle vor dem Schloß Laubach, 6 Turnosen auf dem Gut des Henne Bruning zu Wartmanshausen (Fa-), das zur Zeit Contze Bicken innehat, 3 Turnosen Geld auf einer Wiese vor der Wetterau, die Henne Walter innegehabt hat, 2 Turnosen auf Groppen Gut zu Kreuzseen (Cruczesehen), das zur Zeit Eckel Milde innehat. Die Zinsen sind jährlich an St. Martinstag [November 11] fällig. Angeheftet: Zum Groppen Gut gehört ein Placken in der "Gurliß"-Wiese, der Groppengarten oben an "Brisenir", ein Garten zwischen Henne Waltir und "Brisenir", die Wiese zwischen Henne Girben und Kunz Wanir in dem "Schelebygen" und was dazu gehört, die Fortwiese bei Stulken, die er von einem Frtühmesser zu Laubach hat, 1/2 Morgen am Frühseener (Friensehendir) weg bei "Mueßkorp".

StAD X 2 Nr. 309
Regest aus:
HADIS 
 
1464
Bernhardt, Conrad, Gottfried, Johann, Bernhardt und Crafft Mönch v. Buseck, sowie Nese und Goddart, Ehefrauen Gottfrieds und Johanns, bekunden, daß sie sich mit Graf Kuno v. Solms wegen aller ihrer Ansprüche dahingehend verglichen haben, daß diesem die Teile des Dorfes Altenstädten und das Helfholz, die seine Vorfahren einst ihren Vorfahren verschrieben hatten, eigentümlich zustehen solle.

Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 26
Reg.: Battenberg Solms Nr. 1517
 
 

 
 
 

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