Guda v. Buseck
gen. Brand

last update: 25.10.2013

PN 2702

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Ludwig v. Buseck gen. Brand
 
Mutter: Anna v. Göns
 
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erwähnt von ..... bis .....

+ 15. April 1533 #

 

Zur Person:
Äbtissin und Vorstand des Klosters zu Rabenberg gnt. Marienschloß
 
Belege:

1505, Jan. 18
Johann Brand v. Buseck und Ehefrau Margaretha, sowie Walther v. Buseck und Ehefrau Hildegard stiften 3 fl jährlich die ihre lieben Wase Fye von Göns Jungfrau zu Blanckenheim lebenslang hatte, die vom Göns Gut in Kirch-Göns stammen, der würdigen Jungfrau Gude Brand, Äbtissin und Vorstand des Closters zu Rabenberg gnt. Marienschloß unß lieben Schwester und Schwagern.
Zeugen: Philipp Mönch und Philips Walthers Sone beyde v. Buseck Herr Caspar vom Berge Pfarrer zu Alten-Buseck und Oswalt v. Trohe. Es siegelt Johann Brand und Philipp mit dem Siegel seines Vaters

HStAD A 3 Nr. 187/5  (Originalmappe lag 12.9.00 vor, war aber leer)
Abschrift: HStAD E 5 A Nr. ??;
Regest nach HADIS 
 

1507, März 23 (dinstag [nach] sontag Judica)
Oißwalt von Trohe (Drahi), Philipp von Buseck (Buchsegh), genannt Monch, Hiyrich von Buseck, genannt Roiszer, Folbrecht der Ältere von Schwalbach (Swalbach), Hiynrich Döring (Doringk), Rodulff von Trohe (Drahe) und Frederich von Göns (Gonß) schlichten die Auseinandersetzungen zwischen Margaretthe von Neuroth (Nuweraidt) als Klägerin und den Brüdern Philipp und Macharius von Buseck, Waltthers Söhnen, als Beklagten um Wittum und Morgengabe der Margaretthin von Nauroth, mit denen sie [...] von ihrem verstorbenen ersten Mann, Benn Brand von Buseck begabt wurde. Margaretthin erhält die lebenslängliche Nutzung aller Güter und Renten aus eigenem Erbe und Hinterlassenschaft ihres Mannes im Buseckertal (Buchsegkerdaile) zu Gießen (zun Gyssze) und in anderen Orten, ebenso aller Güter, Renten, Eigenerbe, Pfandschaften und Lehen zu Cleeberg (Clebergk). Davon ausgenommen sind die 5 Gulden jährliche Rente zu Cleeberg der Frau Gude Brand von Buseck, Äbtissin zu Rockenberg (Rochinbergh) und die 5 Gulden für jeden Pfarrer, der jetzt oder künftig in Alten Buseck (Aulden buchsegh) wohnt. Da das Gut zu Birkheim (Birnkem) Pfand und Erbe ist soll Margaretha das etwa bei Ablösung der Pfandschaf empfangene Geld wieder anlegen, um das Erbe nicht zu schmälern. Von der Pfandschaft zu Rödgen [bei Gießen] (zum Roide) soll Margaretthin 18 Jahre lang einen Malter Korn erhalten, stirbt sie vor Ablauf dieser Zeit, erhalten ihr jetziger Mann Henn von Trohe (Drahi), seine Erben, oder wen sie sonst bestimmt, das Korn bis zum Ende der 18 Jahre. Von den Lehen, die Brand von Buseck innegehabt hat und die nun an Philipp und Macharius übergehen, brauchen diese Margarethe nichts zu zahlen. Beide Parteien sollen so bald wie möglich alle Güter, Gülden und Renten an den Orten, wo sie liegen oder fällig werden, feststellen lassen, damit nicht neue Auseiunandersetzungenentstehen.
Siegler: Oißwalt [von Drahe], [Phi)lipp und Hyrich [von Buseck], genannt Monch, und Roisßer Hiyrich Döring, Rudolff von Trohe und Frederich von Gönß bestätigen, dass diese Siegel unzerbrochen sind. Auf bitten der Aussteller siegelt außerdem Folbrecht von Schwalbach.
Ausfertigung Papier stark beschädigt, mit 4 aufgedrückten Siegeln unter Tektur, 1 im Schild 3 Seeblätter im Dreipass, 2 im Schild ein Widderkopf, Helm und Helmzier, 3 im Schild ein Widderkopf, 4 im Schild 3 Ringe (211) Helm und Helmzier.

HHStAW Abt. 1008 a Nr. 42
 
1508 Oktober 25
Marienschloß, Kloster: Heinrich, Abt des Klosters Bursfelde und Thomas [Abt des Klosters Seligenstadt] zusammen mit anderen nicht genannten Vorständen (diffinitoribus) der Provinzialkapitel des Benediktinerordens nehmen Guda [v. Buseck gen.] Brenden, Äbtissin des Klosters Marienschloß, und die dortigen Nonnen kraft dieses Briefs in ihre Bruderschaft (fraternitas) auf [= Bursfelder Kongregation].

HStAD A 3 Nr. 233/77; Regest nach HADIS 
 
 
 

 
 
 

buseckertal.de                                                                                                  ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.