Belege


Bubenrod
(heute: 35444 Biebertal-Königsberg)

Spätestens im 15. Jahrhundert besaß, mit Johann v. Buseck gen. Münch (d. Ä.), ein Busecker Ganerbe das Hofgut Bubenrod. Dies lässt, im Rückblick, ein Erbschaftsstreit von 1571 vermuten.
Vermutlich handelt es sich bei Johann d. Älteren um einen seit 1387 erwähnten, gemeinsamen Vorfahren der 1571 streitenden Parteien.

In einem gedruckten Nachruf auf Hans Philipp v. Buseck gen. Münch wird erwähnt, er sei 1555 in Bubenrod geboren. Eine Urkunde von 1567 bezieht sich auf dessen Vater. Dort wird der verstorbene Johann v. Buseck, gen. Mönch als „von Bubenrod“ bezeichnet. Johann lebte bereits 1559 in Bubenrod.
 

Hofgut Bubenrod

Denn 1559 wollen zwei Alten-Busecker Bürger im Auftrag der Gemeinde eine Schadensersatzleistung an die Ganerben begleichen. Am 23. August 1559 zwischen zehn und elf Uhr sind die beiden Gemeindevertreter zusammen mit dem Notar in Bubenrod vor der Behausung des Johann Mönch v. Buseck erschienen, mit der Absicht, die Schadensersatzleistung der Pfandsumme anzeigen zu wollen. Es erschien dort aber nur Hans Hermann Mönch v. Buseck, Sohn des Johann, und habe mitgeteilt, dass sein Vater nicht anwesend sei. Sie haben ihn deshalb darum gebeten, seinem Vater anzeigen zu wollen, dass sie den Schadensersatz geleistet haben, doch nicht aus einer Rechtspflicht heraus, sondern aus Gehorsam gegenüber der kaiserlichen Majestät. Doch Hans Hermann habe dies nicht annehmen wollen, sie vielmehr an Philipp v. Trohe verwiesen. Noch am gleichen Tag zwischen ein und zwei Uhr nachmittags sind sie deshalb nach Alten-Buseck gekommen und haben dort den Philipp v. Trohe vor seiner Behausung angetroffen. Ihm haben sie das gleiche vorgetragen. Ein langer Weg für diese Ankündigung. Entfernung Bubenrod – Alten-Buseck = 22 km.
 
Im Jahre 1605 findet ein Erbtausch zwischen Hans Philipp v. Buseck gen. Münch und Hans Hermann Lesch v. Mühlheim statt. Getauscht werden die im Besitz von Hans Philipp v. Buseck gen. Münch befindlichen Güter in Bubenrod und Königsberg, gegen die Güter des Hans Hermann Lesch v. Mühlheim in Reiskirchen. Bereits wenige Jahre später entbrennt ein langer Gerichtsstreit wegen diesem Tausch. Hans Hermann Lesch v. Mühlheim beklagt sich, dass die Ländereien in Bubenrod und Königsberg, entgegen der Behauptung des inzwischen verstorbenen Hans Philipp v. Buseck gen. Münch nicht so ertragreich seien wie die ihm nun gehörigen Ländereien in Bubenrod und Königsberg. Zudem sei verschwiegen worden, dass beide Ländereien Lehen seien. So ist Bubenrod spätestens ab dem Besitz von Hans Philipp v. Buseck gen. Münch ein Lehen der Grafen von Leiningen-Westerburg gewesen. Bisher konnte nicht ermittelt werden, ab wann die v. Buseck gen. Münch dieses Hofgut zu Lehen hatten.
 

buseckertal.de                                                                                                            ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.